Handwerkerleistungen am mitbewohnten Elternhaus

  • Hallo allseits


    Ich wohne (wieder) in meinem Elternhaus. De facto ist das meine Immobilie, de jure läuft alles noch auf meine Mutter (Rentnerin), die im letzten Jahr verwitwet ist. Sie hat von meinem Vater alles geerbt (Berliner Testament). Ich bin nun dabei verschiedene Renovierungen vorzunehmen. Teils selbst, teils durch Handwerker.

    Kann ich als "nicht Eigentümer" diese Handwerkerleistungen steuerlich gelten machen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?


    PS: Ergänzend: Wie verhält es sich beim Schornsteinfeger. Die Kosten sind grundsätzlich ja auch ansetzbar. Allerdings "bestelle/beauftrage" ich den Schornsteinfeger ja nicht, der kommt einfach. Was wäre denn da maßgeblich? Das ich die Rechnung überwiesen habe?


    Herzlichen Dank vorab!


    Gruß

    Thomas

  • Hallo Lia


    Ja. ich bin an der Adresse gemeldet.

    De Facto heißt, dass ich mich hier um alles kümmere, hier wohne, ich die Renovierungen bezahle, einen Großteil der laufenden Kosten übernehme usw. Und das Haus irgendwann erbe oder es mir vorher überschrieben wird. Mal sehen...

    Formell gehört das Haus meiner Mutter (Grundbuch etc.).


    Wie ist ein eigener Haushalt im steuerlichen Sinne definiert?

    Das "Einfamilienhaus" wird auf zwei Etagen bewohnt, hat aber keine getrennten Zugänge und gemeinschaftlich genutzte Räume. Ansonsten kommen wir uns aber nicht in die Quere :), soll heisen jeder hat seinen eigenen Lebensbereich.

    Nein eine Steuerberatung war bislang kein Thema. Bislang sind auch noch nicht "tausende von Euros" in Renovierungen (Handwerker) geflossen. Dass ich vielleicht (!) diese Kosten steuerlich geltend machen KÖNNTE, ist mir auch erst jetzt eingefallen. Da, wie gesagt, formell alles auf meine Mutter läuft.

    Um eine erste Einschätzung zu haben, frage ich hier nach.


    Mit besten Grüßen

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Dass ich vielleicht (!) diese Kosten steuerlich geltend machen KÖNNTE, ist mir auch erst jetzt eingefallen. Da, wie gesagt, formell alles auf meine Mutter läuft.

    Da sehe ich keine Möglichkeit. Etwas anderes wäre es, wenn Dir eine (abgeschlossene) Wohnung zu Wohnzwecken überlassen worden wäre. Das ist nach Deiner Erläuterung aber ausdrücklich nicht der Fall. Bei so einem Mischmasch ohne jede Grundlage und Abgrenzbarkeit sehe ich persönlich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand keinerlei Absetzbarkeit.


    Das ist definitiv ein Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe mit einer eingehenden Beratung. Deren Ergebnis kannst Du je netter Weise hier im Thread niederschreiben.

  • De Facto heißt, dass ich mich hier um alles kümmere, hier wohne, ich die Renovierungen bezahle, einen Großteil der laufenden Kosten übernehme usw. Und das Haus irgendwann erbe oder es mir vorher überschrieben wird. Mal sehen...

    Vielleicht sind irgendwann Heimkosten zu zahlen oder andere unabsehbare Kosten tauchen auf und schwubs ... weg ist die Bude.

    Ich schließe mich dem dringlichen Rat meines Vorschreibers an: Ab zum Steuerberater!