Aufteilung Vorsteuer umsatzsteuerfreie Umsätze und umsatzsteuerpflichtige Umsätze

  • hallo,


    ich habe mal eine Frage die ich so nicht lösen konnte. Ich habe umsatzsteuerfreie Umsätze und umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Das Finanzamt möchte jetzt das ich die Umsatzsteuer 20:80 buche. Also wenn ich eine Rechnung bekomme (z.B. Tanken) dann soll 20% der Vorsteuer abzugsfähig sein und 80% nicht. Wie kann man das buchen?


    vielen Dank an alle <3

  • Danke für deine Antwort.


    aber das erscheint mir ziemlich mühselig bei jeder Buchung. Kann man nicht direkt am Konto was mach? Da gibt es z.B. beim Konto 1576 im skr03 ein Feld "Nicht abziebarer Anteil" wofür verwendet man das feld?

  • SAMM, ich glaube nicht, dass das bloße Stichwort dem Frager hilft. Davon abgesehen, gibt es zur automatischen Verbuchung des Privatanteils das Feld Privatanteil. Daneben gibt es noch das Feld nicht abziehbarer Anteil, welches meines Wissens aktuell nur für die Bewirtungskosten genutzt wird. Ich fand die Idee von casi10407 sehr gut und habe es gleich mal ausprobiert. Leider mit negativem Ergebnis. WISO MB berechnet den Vorsteuerbetrag immer auf den gesamten Bruttobetrag mit dem Steuersatz des direkt gebuchten Kontos. Die Aufteilung auf das Zweitkonto (nicht abziehbar) betrifft nur den Nettobetrag.


    Ich würde den Gesamtbetrag einer USt-Periode am Ende der Periode mit einer Buchung umbuchen. Ist aber auch zeitaufwendig, jedenfalls wenn viele Konten benutzt werden, vor allem wenn man es über das Verrechnungskonto macht, was 2 Buchungen pro Konto bedeutet. Weniger Konten benutzen! ;)

    Alternativ könnte nur der Vorsteuerbetrag von 1576 direkt umgebucht werden. Ist nicht so schön direkt in Steuerkonten buchen, nicht so leicht nachvollziehbar für den Prüfer, aber meines Wissens nicht verboten. Fragt sich nur wohin. Grundsätzlich würde ja sonstiger Aufwand reichen, andererseits gibt es eben doch jede Menge Zeilen in der EÜR, die gesondert geführt werden, womit wir wieder oben wären. Ich kann leider nicht einschätzen, ob ein Prüfer etwas gegen solch eine Vereinfachung hätte. Hängt sicher auch vom Gesamtumfang des Geschäftes ab.

  • "Ich würde den Gesamtbetrag einer USt-Periode am Ende der Periode mit einer Buchung umbuchen. "


    wie würde denn so eine Umbuchung auf dem Verrechnungskonto aussehe (Konten u.s.w.)


    vielen Dank für eine Info.

  • Ich sehe schon das ist nicht so einfach. Ich werde den Betrag in der Umsatzsteuervoranmeldung per Hand ändern. Sollte doch gehen oder? oder hat das einfluss auf die EÜR?

    Dann ist der gemeldete Betrag für den Prüfer aus der Buchhaltung nicht mehr nachvollziehbar und im Zweifel für einen selbst auch nicht mehr. -> grundsätzlich schlechte Idee oder zumindest eine nachvollziehbare Rechnung aufbewahren, wie man darauf gekommen ist (Aber dieser Ratschlag mit aller Vorsicht, so etwas immer vorher mit einem Steuerberater abklären!!!)

    z.B. wenn es um das Konto Werbekosten geht, wo am Anfang alles mit USt gebucht wurde


    auf dem Verrechnungskonto ...

    ... den USt.-freien Bruttobetrag zunächst als EINNAHME (pos. Vorzeichen) auf Werbekosten MIT USt buchen (quasi eine Stornierung),

    ... dann den Bruttobetrag als AUSGABE (neg. Vorzeichen) OHNE Ust. auf Werbekosten buchen


    Bitte doch, gern ...