Verlustvortrag ohne Festellungsbescheid

  • Hallo zusammen,


    ich konnte leider keine Antwort im Forum finden. Deshalb stelle ich diese Frage:


    Ich erstelle gerade für die Jahre 2016-2018 meine Steuererklärung:


    2016: Studium

    seit 2017: Angestellt


    Ich habe nun für 2016 meine Ausgaben für das Studium berechnet und erhalte nun ein Verlust von -2600€ (Laut Software).

    Normalerweise sollte man dies im Vorhinein schicken, einen Verlustfestellungsbescheid für 2016 erhalten und dann diesen Verlust in 2017 eintragen.

    Jedoch habe ich die Zeit nicht alle Bescheide separat abzugeben (wegen einer Frist). Wie kann ich bei gemeinsamer Abgabe für die letzten drei Jahre diesen Verlustvortrag eintragen? Oder berechnet das FA diesen Verlustvortrag für mich ein, wenn ich das in 2017 nicht eintrage?


    Beste Grüße
    trkshn:thumbsup::thumbsup::thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich bei gemeinsamer Abgabe für die letzten drei Jahre diesen Verlustvortrag eintragen?

    Ausrechnen bzw. den Steuerberechnungen Deiner Software entnehmen? ?(


    Oder berechnet das FA diesen Verlustvortrag für mich ein, wenn ich das in 2017 nicht eintrage?

    Das FA macht vorrangig einen Verlustrücktrag. Also prüfen, was in Betracht kommt und entsprechende Begrenzungen in den Erklärungen eintragen.


    Ich erstelle gerade für die Jahre 2016-2018 meine Steuererklärung:

    Ja und? Dann eben alle zusammen abgeben.


    Du musst für 2016 einen Verlustvortrag beim FA machen, ansonsten tut sich da gar nichts.

    Genau, die Erklärungen der betroffenen Kalenderjahre abgeben.


    ich konnte leider keine Antwort im Forum finden.

    Das kann ich nun wirklich nicht glauben, da wir genau das vorgenannte Prozedere schon gefühlt dutzendfach erläutert haben.

  • Das FA macht vorrangig einen Verlustrücktrag. Also prüfen, was in Betracht kommt und entsprechende Begrenzungen in den Erklärungen eintragen.

    Mir hat die Steuererklärungssoftware nun den Verlust von 2016 direkt in die ERklärung von 2017 übertragen. Zudem wurde in der ERklärung von 2016 Antrag für die Ermittlung des Verlustvortrags beschrieben. Passt das so?


    Beste Grüße
    Tarik