Tatsächliche Fahrzeugkosten nicht anerkannt - Lohnt sich ein Einspruch?

  • Hallo zusammen,


    mein Steuerbescheid weist (erstmals seit ich die Buhl Software nutze) eine Differenz zum Betrag auf, den das Programm mir errechnet hat. Es sind ca. 500 € zu meinen Ungunsten, die leider nicht ganz transparent nachzuvollziehen sind, da die Begründung des Finanzamts recht spärlich ausfällt. Primär liegt es aber wohl an den von mir geltend gemachten tatsächlichen Fahrzeugkosten.


    Hier der Vollständigkeit halber kurz die Begründung des Finanzamts:

    "Der Kilometersatz beträgt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 6 EStG 0,30 € für jeden

    vollen Kilometer.

    *******************

    Ihre Fortbildungskosten wurden mit 1.996 € berücksichtigt. Für die Entfernung

    pro einfache Fahrt wurden 0,30 €/km angenommen. Da hier kein Nachweis erbracht

    wurde."


    Ich habe mithilfe des Programms die tatsächlichen Fahrzeugkosten berechnet und kam dadurch auf 0,45 € anstatt der üblichen 0,30 €/km.

    Ich wusste allerdings nicht, dass ich die tatsächlichen Kosten auch nachweisen muss. Das kann ich zwar, habe es jedoch nicht mit der Steuererklärung getan. Daher wurde die Geltendmachung der tatsächlichen Kosten wohl auch mit der o. g. Begründung abgelehnt.


    Nun meine Frage: Sollte ich einen Einspruch einlegen? Oder hätte dieser keine Aussicht auf Erfolg, da ich die Kosten bereits hätte nachweisen müssen und dies nachträglich nicht mehr machen kann/darf?


    Eine zweite Frage, die jedoch nur am Rande eine Rolle spielt: bzgl. der Berechnung der tatsächlichen Kosten habe ich unterschiedliche Verfahrensweisen gelesen. Ich habe mich jetzt auf das Programm verlassen. Was sollte ich dem Finanzamt nachweisen können? Tankquittungen, Nachweis über Versicherungskosten, Nachweis über monatliche Rate für das Auto ist alles kein Problem. Gibt es weitere Nachweise, die ggf. erbracht werden müssen (z. B. Fahrtenbuch o. ä.)?


    Ich bin für jede Hilfe dankbar!


    Viele Grüße,

    Jan

  • Sprich mit dem Finanzamt.

    Finanzbeamte sind oft freundlicher als man gemein glaubt.


    Es könnte auch um den Nachweis der gefahrenen KM gehen.

    Rechnungsbelege z.b. über Inspektionen mit Km Angabe am Anfang und am Ende eines Jahres.

    Gibt es da was plausibles?


    Es gibt keinen Grund, grundlos auf rd. 500 € Steuererstattung zu verzichten!


    Viel Glück


    8)

  • Ich werde mal dort anrufen und dann nochmals hier berichten.


    Der Nachweis der gefahrenen KM sollte eigentlich kein Problem sein (Tankquittungen, Inspektionsrechnungen etc. sind vorhanden).

  • Der Nachweis der gefahrenen KM sollte eigentlich kein Problem sein (Tankquittungen, Inspektionsrechnungen etc. sind vorhanden).

    so einfach ist das nun auch nicht.

    Tankquittungen liegen vor jeder Tanke rum und belegen auch nicht, anders das Fahrtenbuch, die gefahrenen KM

  • Der Nachweis der gefahrenen KM sollte eigentlich kein Problem sein (Tankquittungen, Inspektionsrechnungen etc. sind vorhanden).

    Sie belegen vor allem nicht den Kilometerstand Anfang des Jahres und Kilometerstand Ende des Jahres.

    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist aber Voraussetzung für die Anerkennung eines von der Pauschale abweichenden Kostensatz, Für dienstliche Fahrten könnte man bei Verwendung des pauschalen Kilometersatzes von 0,30 €/km auch die Entfernungen über Routenplaner etc. nachweisen. Über solche im Internet verfügbaren Rechner macht das Finanzamt auch die Plausibilitätsprüfungen.

  • Der Nachweis der gefahrenen KM sollte eigentlich kein Problem sein (Tankquittungen, Inspektionsrechnungen etc. sind vorhanden).

    Sie belegen vor allem nicht den Kilometerstand Anfang des Jahres und Kilometerstand Ende des Jahres.

    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist aber Voraussetzung für die Anerkennung eines von der Pauschale abweichenden Kostensatz, Für dienstliche Fahrten könnte man bei Verwendung des pauschalen Kilometersatzes von 0,30 €/km auch die Entfernungen über Routenplaner etc. nachweisen. Über solche im Internet verfügbaren Rechner macht das Finanzamt auch die Plausibilitätsprüfungen.

    Dass Tankquittungen alleine nicht den Kilometerstand belegen, ist schon klar. Daher habe ich eingangs z. B. Werkstattrechnungen erwähnt, die sehr wohl den Kilometerstand aufführen.


    Ich bezweifle im Übrigen, dass ein Fahrtenbuch hier verpflichtend ist. Hierzu finden sich ja sowieso verschiedenste Auffassungen. Aber vielleicht sollte ich verdeutlichen, dass es auch nicht um horrende Kosten geht.


    Um konkret zu werden:

    Es geht primär um Fahrtkosten, die im Rahmen von Fortbildungskosten angefallen sind (ca. 2100 km). Darüber hinaus sind es nur wenige andere Fahrten, u. a. im Rahmen eines Umzugs (berufsbedingt).


    D. h. unterm Strich habe ich für schätzungsweise maximal 2500 km die tatsächlichen Fahrzeugkosten anstatt der 0,30 €-Pauschale angesetzt..


    Die vom Programm errechneten tatsächlichen Kosten habe ich mit einer daraus ermittelten Pauschale von 0,45 € pro km angesetzt.


    Die Kosten setzen sich vor allem aus den laufenden Unterhaltungskosten für das Auto und weniger aus den gefahrenen Kilometern zusammen.


    Daher denke ich, dass ein Fahrtenbuch zwar zur Glaubhaftmachung der gefahrenen km gefordert werden kann. Vorliegend geht es jedoch um die Anerkennung der tatsächlichen Fahrzeugkosten. Und da kann ein Fahrtenbuch weniger helfen als die Vorlage von Rechnungen, Versicherungsscheinen etc.


    Ich habe jedenfalls leider telefonisch niemanden beim FA erreicht ("dieser Anschluss ist nicht erreichbar") . Daher habe ich Einspruch eingelegt und um Information gebeten, welche Nachweise ich erbringen muss, damit die geltend gemachten tatsächlichen Fahrzeugkosten anerkannt werden können.


    Ich werde berichten...

  • Vorliegend geht es jedoch um die Anerkennung der tatsächlichen Fahrzeugkosten. Und da kann ein Fahrtenbuch weniger helfen als die Vorlage von Rechnungen, Versicherungsscheinen etc.

    Nein, denn in Tz 35 des Reisekostenerlasses steht ausdrücklich, dass vom Nachweis der Kilometer nur abgesehen werden kann, wenn die vorgesehenen Pauschalen in Anspruch genommen werden. Und zum Nachweis eines höheren Kilometersatzes gehören nicht nur die aufgewendeten Kosten, sondern auch die gefahrenen Gesamtkilometer. Reine Mathematik: dein Satz von 0,45 €/Kilometer ergibt bei deinen geschätzten gefahrenen Gesamtkilometern von 2.500 Aufwendungen in Höhe von € 1.125. Bei gefahrenen Gesamtkilometern von 3.000 liegt der Kilometersatz dann schon bei nur noch 0,375 €/Kilometer. Und geschätzte Kilometer sind hier nun einmal nicht ausreichend! Entweder du begnügst dich mit dem Ansatz der 0,30 € / Kilometer oder das Finanzamt streicht dir alles (es bleibt dann die Arbeitnehmerpauschale von 1.000 €).

  • Da hab ich mich wohl nicht deutlich ausgedrückt: ich habe die Kilometer, die ich in der Steuererklärung angegeben habe, natürlich NICHT geschätzt!


    Jede Fahrt ist tatsächlich durchgeführt worden und mir ist die genaue Summe der geltend gemachten Kilometer bekannt. Ich habe lediglich für meinen obenstehenden Beitrag nicht extra in der Steuererklärung nachschauen wollen, ob es jetzt 2400 oder 2600 km waren, da ich das eben nicht auswendig weiß (und die genaue Anzahl für den Beitrag auch nicht wirklich relevant ist).

  • Du hast wirklich auch alle privat gefahrenen Kilometer penibel aufgezeichnet?

    Der Kilometersatz wird ermittelt durch die Summe aller Kosten geteilt durch die Summe der beruflich + privat gefahrenen Kilometer. Und das muss belegt werden. Nur die beruflich gefahrenen Kilometer sind hier einfach nicht maßgebend.


    Und es dürfte schwierig werden, jetzt noch ein Fahrtenbuch (es muss den Vorschriften entsprechen, wenn du es vorlegen willst) vorhanden sein oder der Anfangs- und Endkilometerstand des Tachos für das betreffende Jahr belegt werden. Behauptungen sind keine Belege.

    Die Differenz zwischen Anfangs- und Endstand des Tachos sind die für die Ermittlung des Kilometersatzes anzusetzenden Gesamtkilometer. Den so ermittelten Kilometersatz setzt du auf die nachgewiesenen Fahrten mit den entsprechenden Kilometerangaben an - wenn du keinen hast, nimmst du die Pauschale.

  • Nein, ich habe die privat gefahrenen km nicht aufgezeichnet. Denn diese ergeben sich aus der Differenz der gesamten gefahrenen km und der dienstlich veranlassten km. Und letztere wurden ja durch mich aufgezeichnet. Für die reine Berechnung der Kosten reicht das in meinen Augen erst einmal aus.


    Ein Fahrtenbuch im Nachhinein anzulegen ist natürlich Quatsch, das werde ich auch erst gar nicht versuchen. Entweder das FA erkennt die Kilometerstände auf den Werkstattrechnungen als Nachweis für die Laufleistung zu Jahresbeginn und -ende an oder ich habe eben Pech gehabt, falls tatsächlich ein Fahrtenbuch gefordert wird.

    • Offizieller Beitrag

    Der Kilometersatz wird ermittelt durch die Summe aller Kosten geteilt durch die Summe der beruflich + privat gefahrenen Kilometer. Und das muss belegt werden. Nur die beruflich gefahrenen Kilometer sind hier einfach nicht maßgebend.

    Ich denke aber auch, dass die Kosten je gefahrenen Kilometer nicht zwingend eines Fahrtenbuches bedürfen. Soweit sich die Jahreskilometerleistung anhand geeigneter Nachweise genau nachvollziehen lässt und unter Berücksichtigung der weiteren Belege zu den nachzuweisenden Kosten insgesamt glaubhaft ist, sollte das erfahrungsgemäß kein Problem darstellen. Der Nachweis der beruflich gefahrenen Kilometer steht dann auf einem ganz anderen Blatt und ist natürlich auch durch geeignete Nachweise zu belegen.

  • Nicht zwingend - aber hier zweifelt wohl das Finanzamt die Gesamtkilometer an. Was ich auch verstehen kann - rd. 2.100 beruflich, dann noch Umzugsfahrten und insgesamt nur 2.500 Kilometer. Das ist ohne weitere Nachweise eben für das Finanzamt nicht glaubhaft gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht zwingend - aber hier zweifelt wohl das Finanzamt die Gesamtkilometer an. Was ich auch verstehen kann - rd. 2.100 beruflich, dann noch Umzugsfahrten und insgesamt nur 2.500 Kilometer. Das ist ohne weitere Nachweise eben für das Finanzamt nicht glaubhaft gemacht.

    Ich glaube, da hast Du @jp86 falsch verstanden. M.E. beziehen sich die 2.500 km nur auf die im Rahmen seiner ESt-Erklärung als Werbungskosten geltend gemachten (beruflich veranlassten) Kilometer. Daneben werden sicherlich noch reichlich private Kilometer vorhanden sein, denn ansonsten wäre der Kilometersatz sicherlich wesentlich höher ausgefallen.

  • Das kann man daraus auch lesen - aber ein Kilometersatz von 0,45 €/km ist nicht ohne (sofern man nicht gerade einen Lamborghini oder ähnliches fährt, was ich beim TE nicht vermute).

    Aber seine Argumentation ist eben auch dem Finanzamt absolut unklar ("nicht belegt") und alles, was wir hier schreiben, scheint nicht voll beim ihm/ihr "anzukommen.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann man daraus auch lesen - aber ein Kilometersatz von 0,45 €/km ist nicht ohne (sofern man nicht gerade einen Lamborghini oder ähnliches fährt, was ich beim TE nicht vermute).

    Na ja, dann rechne mal bei einem Kleinwagen die AfA auf 15.000 km und schau, was sich da alleine schon an Kosten je km ergibt.

  • Guten Morgen,


    wollte mal fragen was aus der Sache geworden ist. Ich habe letztes Jahr eine Ausbildung bei der BFV angefangen und war ab August abgeordnet also quasi eine Dienstreise in dem Sinne? Hierbei werden ja die 0,30€ Hin und Zurück gerechnet oder?


    Und wenn ich das richtig verstanden habe, muss man hierbei sich auch nicht mit der Pauschale von 0,30€ begnügen sondern kann auch die tatsächlichen Kosten geltend machen? Ich habe letztes Jahr auch ein Fahrzeug gekauft und mit der Abschreibung und allen Kosten komme ich auf einen Kilometersatz von 0,82€ (ja es ist kein VW UP...). Selbst ohne die Spritkosten wäre der Satz deutlich über den 0,30€. Wenn ich das hier aber so lese habe ich wenig Hoffnung das hier etwas anerkannt wird.


    Wobei ich gestern mit einer netten Dame vom FA telefoniert hatte und sie daraufhin gefragt habe und sie meinte wenn man durch die Abordnung belegen kann, das man KM gefahren ist, ist es wohl selbstverständlich das hierbei Spritkosten entstanden sind.

    • Offizieller Beitrag

    evtl. auch einmal in der ADAC Datenbank recherchieren

    Die wird allerdings das Finanzamt in diesem Zusammenhang recht wenig interessieren.

    • Offizieller Beitrag

    Schlecht ist halt immer das mit den KM genau zu belegen

    Was soll daran schlecht sein. Du möchtest ja schließlich einen Steuervorteil in Anspruch nehmen.