Build 2054 Einkünfte aus Kapitalvermögen fehlen in der Berechnung

  • Ich habe negative Erträge in der Anlage KAP INV erfasst - nach dem letzten Update werden diese nicht mehr berücksichtigt. Unter "Berechnen" fehlt der Absatz "Einkünfte aus Kapitalvermögen" komplett, in den (Unter-) Formularen sind die Werte enthalten. Der Erstattungsbetrag ist entsprechend fehlerhaft

  • Das ist ja auch richtig - die haben dort nichts mehr verloren. Für die Verluste gibt es einen gesonderten Verlustfeststellungsbescheid.

  • Danke, aber zum einen ist die neue Anlage KAP INV genau hierfür vorgesehen (Gewinne/Verluste bei der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) -- siehe Bilder --    

    zum anderen fehlt unter "Berechnen" der Absatz "Einkünfte aus Kapitalvermögen" komplett! d.h. auch die positiven Zinseinkünfte >801€ sind weg

  • Auch bei der Anlage KAP-INV handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Solange hier nur Verluste auftauchen, werden diese gesondert festgestellt wie die übrigen Verluste auch. Sie reduzieren nicht deine Steuerlast im Jahr des Entstehens! Und die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind mit dem Abgeltungssteuersatz 25% schon besteuert und tauchen nur noch dann auf, wenn z. B. die Günstigerregelung greift. Sonst spielen sie in der Berechnung keine Rolle mehr.

  • danke nesciens, dann hat Wiso-Steuer im Build 1953 (vor meinem update) falsch gerechnet indem die Verluste abgezogen wurden? und das wurde in Build 2054 oder davor nun korrigiert? Wann bitte kommen die Verluste denn dann zur Geltung - muss ich hier etwas beantragen?

    Meines Erachtens wird hier aber falsch gerechnet, nämlich die Verluste mit den Kapitalerträgen von 979€ verrechnet. &thumbnail=1

  • Auch das ist richtig - die Verrechnung von Verlusten mit Erträgen ist möglich. Die restlichen, nicht ausgeglichenen Verluste werden über einen gesonderten Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12. vom Finanzamt festgehalten und werden entweder mit Gewinnen der Vorjahre oder - falls du dies begrenzt - in die Folgejahre übertragen und dann steuerlich wirksam.

  • Vielen Dank, nesciens - das schafft Klarheit und hat mir weitergeholfen. Ich war nur enttäuscht - das freut man sich im Juli über eine dicke Rückzahlung aufgrund der Verluste Ende 2018 und dann macht man ein Update - und alles ist futsch. Da hat Buhl korrekt nachgebessert - siehe auch Versionshinweise:

    https://update2.buhl-data.com/…ell/Versionsinfo_tax.html


    Für Interessierte und Leute mit ähnlichen Problemen hier ein Link zu den §§:

    https://datenbank.nwb.de/Dokum…742_20/?SprungMarke=ja_4a


    §20 Abs 6 EStG i.d.F. 04.08.2019

    (6) 1Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3§ 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden.