Negative Einkünfte aus VuV in einem Nicht-DBA-Staat

  • Hallo,


    ich habe eine vermietete Wohnung in einem Nicht-DBA-Staat und erzielte hieraus negative Einkünfte (§ 2a I 1 Nr. 6 a) EStG). Eine Steuer vor Ort wurde nicht erhoben. Die negativen Einkünfte ermittelte ich in der Anlage V. Nun trage ich in der Anlage AUS diese negativen Einkünfte in Zeile 7 und in Zeile 31/Spalte 4 ein.


    1. Frage: Ist das so richtig? Wahrscheinlich kann ich mir die Eintragung in Zeile 7 mangels anrechenbarer Quellensteuer sparen.

    2. Frage: Warum werden diese negativen Einkünfte in der Steuerberechnung berücksichtigt?


    Danke

  • Es gilt das Welteinkommensprinzip - d.h. grundsätzlich sind alle Einkommen (und Ausgaben) weltweit zu erklären und soweit kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht in Deutschland der allgemeinen Besteuerung zu unterwerfen. Das heisst, der Eintrag in Zeile 7 der Anlage AUS muss erfolgen.

  • Besten Dank für die Rückmeldung.


    Der in Anlage V/Zeile 23 ermittelte Verlust ist nun eingetragen in Anlage AUS/Zeilen 7 und und 31, jeweils mit einem Verweis auf Anlage V/Zeile 23.


    Die Steuerberechnung berücksichtigt aber den ermittelten Verlust und verrechnet ihn mit den übrigen Einkünften. § 2a EStG wird nicht angewandt.