Hallo,
ich habe eine vermietete Wohnung in einem Nicht-DBA-Staat und erzielte hieraus negative Einkünfte (§ 2a I 1 Nr. 6 a) EStG). Eine Steuer vor Ort wurde nicht erhoben. Die negativen Einkünfte ermittelte ich in der Anlage V. Nun trage ich in der Anlage AUS diese negativen Einkünfte in Zeile 7 und in Zeile 31/Spalte 4 ein.
1. Frage: Ist das so richtig? Wahrscheinlich kann ich mir die Eintragung in Zeile 7 mangels anrechenbarer Quellensteuer sparen.
2. Frage: Warum werden diese negativen Einkünfte in der Steuerberechnung berücksichtigt?
Danke