Meldung "Verzugszinsen drohen" trotz freiwilliger Steuererklärung?

  • Hallo zusammen,


    ich bin normaler Arbeitnehmer und nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch wurde ich bisher vom FA nie dazu aufgefordert.

    Ich habe das letzte Mal 2016 meine Steuer abgegeben, da man als freiwilliger Steuererklärungsabgeber ja bis 4 Jahre seine Steuer rückwirkend einreichen darf (sofern ich richtig informiert bin?), und wollte daher nun meine Steuererklärung für 2017 und 2018 mit WISO machen.

    Ich habe mit der Erklärung für 2018 angefangen und das WISO-Programm meiner Freundin für das entsprechende Jahr benutzt, um eine neue Steuererklärung zu generieren. Nach der Fertigstellung bekomme ich nun allerdings die Meldung, dass mir Verzugszinsen drohen würden, weil ich die Erklärung zu spät abgeben würde.


    Ich bin nun etwas irritiert. Kommt die Meldung, weil WISO nicht zwischen freiwilliger und nicht-freiwilliger Steuererklärung unterscheidet?

    Liegt es daran, dass meine Freundin die Hauptnutzerin des Programms ist und weil sie eine Steuererklärung abgeben muss (was sie auch schon getan hat), erhalte ich diese Meldung nun zwangsweise auch?

    Ich wüsste nicht, was ich für andere Angaben gemacht habe, als zuvor. Keiner der Gründe, weswegen ich als Arbeitnehmer verpflichtet wäre, eine Steuererklärung abzugeben, trifft auf mich zu...


    Vielleicht weiß einer von euch ja, wo da der Hund begraben liegt.


    Liebe Grüße,

    Lew


    Abschlussfrage am Rande:

    Checkt das FA selbst nochmal meine Angaben gegen oder überträgt WISO die Daten mit so etwas wie einem Vermerk "Verzugszinsen" an das FA? Nur falls ich die Meldung einfach ignorieren soll....

    • Offizieller Beitrag

    Kommt die Meldung, weil WISO nicht zwischen freiwilliger und nicht-freiwilliger Steuererklärung unterscheidet?

    Was für eine Meldung? Ein bereinigter Screen wäre bei der Fragestellung hilfreich.


    Ich wüsste nicht, was ich für andere Angaben gemacht habe, als zuvor. Keiner der Gründe, weswegen ich als Arbeitnehmer verpflichtet wäre, eine Steuererklärung abzugeben, trifft auf mich zu...

    Das kann von uns ohne nähere Angaben niemand beurteilen. Aber oft erkennt man als steuerlicher Laie eine Pflichtveranlagung nicht. Deren mögliche Gründe kannst Du in § 46 EStG nachlesen.

    • Offizieller Beitrag

    Checkt das FA selbst nochmal meine Angaben gegen oder überträgt WISO die Daten mit so etwas wie einem Vermerk "Verzugszinsen" an das FA?

    Nein, einen solchen Vermerk gibt es nicht. Das FA zieht seine eigenen Schlüsse.

  • Ein Screenshot der Meldung befindet sich im Anhang.


    Die Gründe habe ich bereits nachgelesen, daher bin ich ja ratlos.


    @ Billy: Danke :)



    • Offizieller Beitrag

    Dann ist das nach den von Dir getätigten Programmeingaben definitiv eine Pflichtveranlagung. Wie schon gesagt, ohne Kenntnis Deiner Besteuerungsgrundlagen kann da von uns niemand etwas zu sagen.

  • Besten Dank für die Info. :)

    Dann checke ich nochmals alles gegen oder schaue, ob wir bei der Anlage der neuen Steuererklärung was falsch gemacht haben.

  • Also... ich habe die Steuererklärung nochmals gemacht, mit demselben Ergebnis. Daraufhin hab ich mit meinem Sachbearbeiter gesprochen und er meinte, er würde auch keinen Grund sehen, weshalb ich verpflichtet sein sollte, eine Steuererklärung abzugeben. Seine Einschätzung ist, dass diese Meldung von WISO standardmäßig kommt und nicht daran geknüpft ist, ob jemand nun eine freiwillige und verpflichtete Steuererklärung abgibt.

    Ich soll es daher einfach ignorieren.

    • Offizieller Beitrag

    Seine Einschätzung ist, dass diese Meldung von WISO standardmäßig kommt und nicht daran geknüpft ist, ob jemand nun eine freiwillige und verpflichtete Steuererklärung abgibt.

    Nein, die Meldung kommt definitiv nicht standardmäßig.


    Also... ich habe die Steuererklärung nochmals gemacht, mit demselben Ergebnis. Daraufhin hab ich mit meinem Sachbearbeiter gesprochen und er meinte, er würde auch keinen Grund sehen, weshalb ich verpflichtet sein sollte, eine Steuererklärung abzugeben.

    Und er hat die übermittelten Daten gesehen, oder dies nur aufgrund Deiner Schilderung geschlussfolgert?


    Welche Zeilen und Besteuerungsmerkmale Deiner Lohnsteuerbescheinigung sind denn z.B. befüllt?

  • Sry, aber meine Steuererklärung werde ich hier nicht detailliert durchgehen ^^

    Er hat es anhand meiner Erklärung für 2016 gesehen. Meine Steuererklärung für 2017 hat keinen solchen Vermerk über Verspätungszuschlag gehabt, als ich sie einen Tag nach der für 2018 erstellt habe und deckt sich mit meinen Angaben aus der von 2016. Und die aus 2018 enthält keine anderen Angaben, als jene aus 2017 und 2016, keine anderen Felder, keine signifikant veränderten Beträge.

    Wenn ich den Bescheid vom Amt habe, werde ich es genau wissen, aber auch das wird keinen Aufschluss darüber geben, warum WISO mir das angezeigt hat. Ich kann mir nur vorstellen, dass es an den neuen Abgaberegelungen liegt.

    • Offizieller Beitrag

    Sry, aber meine Steuererklärung werde ich hier nicht detailliert durchgehen

    Ebenfalls sorry, es geht um Zeilen und nicht um Werte. Einfach einmal lesen. Z.B. Zeile 28, etc. . Abgesehen davon sollten Nicknamen so gewählt sein, dass sie auch bei Recherche über Google keine Rückschlüsse auf die Person zulassen, wenn man denn unbedingt aus allem ein Geheimnis machen möchte. Nur ohne Infos kann einem nun einmal niemand helfen.


    Er hat es anhand meiner Erklärung für 2016 gesehen.

    Was soll die denn mit einer evtl. Pflichtveranlagung für 2018 zu tun haben. Sagt rein gar nicht über andere Veranlagungszeiträume aus. Jedes Kalenderjahr neues Spiel, neues Glück aufgrund der Abschnittsbesteuerung.


    Meine Steuererklärung für 2017 hat keinen solchen Vermerk über Verspätungszuschlag gehabt, als ich sie einen Tag nach der für 2018 erstellt habe und deckt sich mit meinen Angaben aus der von 2016.

    Für den Veranlagungszeitraum gilt die Gesetzesänderung gar nicht, sondern erst ab Veranlagungszeitraum 2018.


    Wenn ich den Bescheid vom Amt habe, werde ich es genau wissen,

    Auch nicht, da es immer noch im Ermessen des Bearbeiters steht, ob Entschuldigungsgründe gegeben sind.


    aber auch das wird keinen Aufschluss darüber geben, warum WISO mir das angezeigt hat. Ich kann mir nur vorstellen, dass es an den neuen Abgaberegelungen liegt.

    Darum geht es doch die ganze Zeit. Die Abgabefristen sind ab Veranlagungszeitraum 2018 geändert mit gleichzeitiger Verschärfung der rechtlichen Folgen bei verspäteter Abgabe. Dafür greifen eben die Regelungen mit Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe.


    Aber da Du ja den ausgefüllten Zeilennummern Deiner Lohnsteuerbescheinigungen nicht preisgeben magst, kann Dir, wie schon gesagt, niemand helfen und ich zumindest bin bei Dir raus.

  • Er hat es anhand meiner Erklärung für 2016 gesehen. Meine Steuererklärung für 2017 hat keinen solchen Vermerk über Verspätungszuschlag gehabt, als ich sie einen Tag nach der für 2018 erstellt habe und deckt sich mit meinen Angaben aus der von 2016. Und die aus 2018 enthält keine anderen Angaben, als jene aus 2017 und 2016, keine anderen Felder, keine signifikant veränderten Beträge.

    Abgesehen davon, dass hier Jahr für Jahr geprüft wird, ist ein Bezug auf alte Jahre nicht gerade gut als Argument für deinen vermuteten Sachverhalt, nicht der Abgabepflicht zu unterliegen. Du solltest hier auch beachten, dass es viele "Nur-Lohn-/Gehaltsbezieher" gibt, die veranlagungspflichtig sind, weil z.B. die Steuerklassenwahl, mehrjährige Bezüge, Lohnersatzleistungen o.a. vorliegen. Es gibt hier einige Punkte, die zu berücksichtigen sind und die von Jahr zu Jahr variieren können.