Kosten der amtlichen Bescheinigung über die Steuervergünstigung für Baudenkmäler (§10f EStG) steuerlich absetzen?

  • Nabend allerseits!


    Ich habe in 2017 Wohneigentum gekauft und dieses zu eigenen Wohnzwecken in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde bis 2018 saniert. Die Maßnahmen sind nun abgeschlossen, die Bescheinigung liegt mir vor und bestätigt, dass alle Maßnahmen abgestimmt, zulässig und erforderlich zum erhalt des Baudenkmals waren. Die Gebührenordnung in Krefeld legt fest, dass ich für die Bescheinigung 1% der bestätigten Aufwednungen zu zahlen habe - also in meinem Falle rd. 570 €. Soweit alles i.O.


    Nun zur Frage:

    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich die Kosten für eine solche "Bescheinigung über die Steuervergünstigung für Baudenkmäler..." auch absetzen kann?

    Und wenn ja, wo müsste ich das eintragen in meinem WISO:Steuer Sparbuch? Kann ich das ggf. zu den Abzugsbeträgen (§ 10f EStG) unter "Wohnförderung hinzuaddieren bzw. als separaten Punkt dort aufführen?

    Und, wann kann ich die Gebühren absetzen? Die Sanierungskosten setze ich ja bereits in 2018 beginnend - da dann die Baumaßnahme endete - 10 Jahre lang á 9 % ab. Die Bescheinigung selbst, habe ich allerdings in 2019 bekommen und bezahlt.


    Vielen Dank vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich die Kosten für eine solche "Bescheinigung über die Steuervergünstigung für Baudenkmäler..." auch absetzen kann?

    M.E. nein.


    Und, wann kann ich die Gebühren absetzen

    M.E. gar nicht.

  • Danke für Deine schnelle Antwort. Könntest Du Deine Ansicht etwas untermauern?



    Ich habe abermals das Internet bemüht und nun in den "Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer."

    der Finanzverwaltung NRW aus Mai 2006 einen Verweis auf den RdErl. des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 17. März 1998 – II B 2 – 57.00 gefunden. In diesem Finde ich nun auf Seite 31 unter dem Kapitel "Nachweis der entstandenen Aufwendungen" glücklicherweise die folgende Formulierung:

    "Genehmigungs- und Prüfungsgebühren gehören zu den Kosten der genehmigten und geprüften Baumaßnahmen".


    Insofern gehe ich davon aus, dass ich die Kosten der Bescheinigung unter "Wohnförderung" absetzen kann (?). Die Frage ist nur, aufaddiert und in der Steuererklärung für 2018 oder als separaten Punkt in der Steuererklärung für 2019 ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe abermals das Internet bemüht und nun in den "Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer."


    der Finanzverwaltung NRW aus Mai 2006 einen Verweis auf den RdErl. des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 17. März 1998 – II B 2 – 57.00 gefunden. In diesem Finde ich nun auf Seite 31 unter dem Kapitel "Nachweis der entstandenen Aufwendungen" glücklicherweise die folgende Formulierung:

    "Genehmigungs- und Prüfungsgebühren gehören zu den Kosten der genehmigten und geprüften Baumaßnahmen".


    Insofern gehe ich davon aus, dass ich die Kosten der Bescheinigung unter "Wohnförderung" absetzen kann (?).

    Diese Info ist mir durchaus bekannt. Da sind m-E. diese Gebühren für die Bescheinigung nicht mit gemeint, sondern wohl Bauantrag und Bauabnahme etc. . Vor allem aber müssen alle diese in Frage kommenden Gebühren als weitere Voraussetzung auch in den bescheinigten Kosten enthalten sein, was meine Auffassung untermauert.