Verzugszinsen und Mahngebühren

  • Hallo Freunde,


    ich habe den folgenden Geschäftsvorfall:


    Zahlungserinnerung vom 08.02.2018

    Mahngebühren 15 €

    Verzugszinsen 3,02 € // gebucht 1x 15 € und 1x 3,02 €


    2. Mahnung vom 08.03.2018

    Mahngebühren 15 €

    Verzugszinsen 6,84 € // gebucht 1x 15 € und 1x 6,84 € (richtig oder 3,02 € vom 08.02.18 abziehen?)


    Letzte Mahnung vom 22.03.2018

    Mahngebühren 15 €

    Verzugszinsen 8,75 € // (hier auch die Beträge vom 08.02.18 und 08.03.19 abziehen oder 8,75 € voll buchen?)


    soll ich die Mahngebühren in Höhe von 15 € jedes Mal buchen? :/


    Vielen Dank. :)


    Gruss


    Pakman

    • Offizieller Beitrag

    Du brauchst doch nur zusammenrechnen, was Du an Beträgen insgesamt tatsächlich in Rechnung stellst bzw. auch vereinnahmst, dann beantwortet sich die Frage, zumindest rechnerisch, doch eigentlich von selber.

  • Hallo Pakman,


    mit Mahnungen ist es so: Jede Folgemahnung ersetzt die vorherige. Somit ist für dich nur noch die letzte Mahnung vom 22.03.2018(?) maßgeblich.

    Du buchst daher normalerweise einmalig die Mahngebühren in Höhe von 15€ sowie die Verzugszinsen in Höhe von 8,75€.


    Hast Du die anderen Mahnung schon eingebucht? Wenn du die offenen Forderung nicht bezahlt hast macht es auch keinen Sinn die Mahnung einzubuchen.

    Auch addieren sich hierbei die Gebühren und Verzugszinsen nicht.


    Ich hoffe ich konnte helfen.


    Nachtrag: Ich lese es gerade nochmal durch und denke, dass Du die Mahnkosten deinem Kunden in Rechnung gestellt hast. Ist das richtig?
    Dann bleibt es aber wie im ersten Absatz geschrieben. Du buchst nur einmalig die Mahngebühren über 15€ sowie die Verzugszinsen von 8,75€


    Die Verzugszinsen darfst Du auch nicht addieren. Die werden ja bei jeder Mahnung neu vom ursprünglichen Rechnungsdatum ab berechnet.
    Sonst würdest du mehr als die gesetzlich erlaubten Vorgaben berechnen.


    Gruß

    Lition

    Nutzer von Buhl Unternehmer 365 Mittelstand

    Einmal editiert, zuletzt von Lition () aus folgendem Grund: Nachtrag geschrieben.

  • Moin Freund ,


    wenn ich den Hintergrund der Frage wie Lition deute, würde ich der Zinsberechnung zustimmen. Bei den Gebühren an sich wäre ich nicht so sicher, schließlich gab es ja auch 3 mal "Aufwand "...ob die Höhe plausibel ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Ich habe versucht - nach dem Hinweis von maulwurf23 - mich mal Dank Google noch ein wenig schlauer zu dem Thema zu machen.

    Folgender Artikel könnte für dich interessant sein : https://www.finanztip.de/mahngebuehren/


    Wichtig ist aber: Sendest Du die Mahnungen an eine Privatperson oder an eine Firma?

    - Für eine Privatperson sind die Mahngebühren von 15 Euro pro Mahnung zu hoch. Akzeptabel sind Mahngebühren von 2-5 Euro, die sich dann pro Mahnstufe erhöhen (z.B. erste Mahnung 4 Euro, zweite Mahnung 8 Euro und 12 Euro für die letzte Mahnung). Dieser werden dann aber nicht alle zusammengerechnet, da durch die Erhöhung pro Mahnstufe die vorherigen Kosten inkludiert werden.
    Zahlt der Kunde nach der letzten Mahnung muss er zu dem offenen Rechnungsbetrag also dann noch die 12 Euro sowie die Verzugszinsen bezahlen.


    Die Mahnstufen im Unternehmer kannst Du unter Zahlungsverkehr-> Parameter->offenen Posten->Mahnstufen einstellen und dort auch die Mahngebühr pro Stufe hinterlegen. Hier wird übrigens auch der Zinssatz hinterlegt.


    - Bei Firmenkunden (also B2B) darfst du sogar bis zu 40 Euro Mahnpauschale ab der erste Mahnung berechnen (§288 Absatz 5 BGB).
    Persönlicher Tipp: Im Zuge einer guten Zusammenarbeit würde ich dies nicht unbedingt machen. Nur wenn es dir egal ist ob du den Kunden behältst oder nicht!


    Vielleicht solltest Du dich in das Thema Mahnungen noch etwas einlesen.


    Gruß

    Lition

    Nutzer von Buhl Unternehmer 365 Mittelstand

    2 Mal editiert, zuletzt von Lition () aus folgendem Grund: Ergänzung.

  • Hallo Lition,


    vielen Dank für deine freundliche und hilfreiche Information. Wenn ich also die erste Zahlungserinnerung mit 15 € Mahngebühr und 3,02 € Verzugszinsen gebucht habe, die 2. Mahnung halt ohne noch mal die 15 € Mahngebühren nur mit der Differenz an Verzugszinsen also noch mal 3,02 € buchen oder? Ich hoffe, dass ich es richtig verstanden habe.


    Es ist eigentlich eine Aufwandsrechnung für mich.


    Gruss


    Pakman

  • Hallo pakman78,


    leider kann ich deine Infos nicht so richtig nachvollziehen, daher glaube ich wir sollten das mal Stück für Stück klären.

    Bitte beantworte mir folgende Fragen:

    1. Sind aller drei Mahnungen von dir an einen Kunden gegangen und betreffen diese eine einzige Rechnung?

    2. Nach welcher Mahnstufe (1,2 oder 3) hat der Kunde bezahlt?

    3. Welche Mahngebühren und welche Verzugszinsen hat er bezahlt?


    Gruß

    Lition

    Nutzer von Buhl Unternehmer 365 Mittelstand

  • Hallo Lition,


    1. Die Mahngebühren und Verzugszinsen sind meine Aufwendungen. Alle beziehen sich auf aber gleiche Rechnung.

    2. wie in meinem ersten Beitrag genannt, Zahlungserinnerung, 2. Mahnung und letzte Mahnung.

    3. ich habe bis jetzt noch nichts bezahlt (Hauptforderung immer noch offen, daher wahrscheinlich die 2. Mahnung und letzte Mahnung)


    Ich muss jetzt noch OP begleichen.


    Vielen Dank.


    Gruss

    Pakman

    • Offizieller Beitrag

    Die Mahngebühren und Verzugszinsen sind meine Aufwendungen.

    Das hättest Du aber auch erwähnen können. Alle sind vom umgekehrten Fall ausgegangen. :(

  • Hallo Pakman78,


    Du machst es einem nicht leicht. Bitte versuche immer eindeutig zu erklären, was die Ausgangslage ist und was du eigentlich machen willst.


    Also nun zu deinen Antworten.

    Es sind also deine Aufwendungen, dass bedeutet: Du bist Kunde (korrigiere mich bitte wenn du Lieferant bist!)

    =>Du hast 3 Mahnungen erhalten weil Du die offene Rechnung noch nicht bezahlt hast und willst nun wissen wie Du die Mahnungen verbuchen sollst.

    Und da du ja den Unternehmer benutzt, gehe ich davon aus das wir hier von B2B sprechen, es also ein reines Firma zu Firma Geschäft ist. Richtig?


    Du buchst nach Bezahlung deiner Rechnung die Mahngebühren in Höhe von 15€ sowie die Verzugszinsen in Höhe von 8,75€
    Die vorherigen Buchungen sind m.E. totaler Quatsch. Warum buchst Du Mahnungen wenn die Forderung gar nicht bezahlt worden ist?


    Also ich würde es so machen. Allerdings gebe ich offen zu, dass wir die Buchhaltung an unseren Steuerberater weitergegeben haben und meine Buchhaltungskenntnisse daher nicht unbedingt auf dem aktuellsten Stand sind.


    Was meint der Rest der Community?


    Gruß

    Lition

  • Sorry und vielen Dank für deine Mühe.


    Gruss

    Pakman

  • Nur ein Tipp: wenn bilanziert wird, sind die angeforderten Gebühren und Zinsen als Verbindlichkeit zu erfassen, bei einer EÜR wirklich erst bei Zahlung.