Steuerfreie Verpflegungszuschüsse?

  • Schon zum zweiten Mal habe ich ein Problem, dass das Finanzamt den Verpflegungsmehraufwand anders berechnet als Wiso.


    Ich habe laut Lohnsteuerbescheinigung 446,20 steuerfrei erstatteten Verpflegungsaufwand bei Auswärtstätigkeit (analog bei meiner Frau 90). DIese sind unter Zeile 20 eingetragen. Entsprechend habe ich bei Ausgaben "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" ebenfalls 446,20 angegeben.

    Die Steuerberechnung von Wiso sieht nun die 446,20 als steuermindernd gegenüber dem Bruttoarbeitslohn an. Das Finanzamt dagegen rechnet die 446,20 aus Zeile 20 gegen die 446,20 aus den Ausgaben und erhält 0, daher mindert das FInanzamt den Bruttoarbeitslohn nicht. Entweder rechnet das Finanzamt falsch oder Wiso.


    Wiso mahnt das sogar bei der Steuerbescheidsprüfung als Fehler an.


    Anhang 1: Originalsteuerbescheid

    Anhang 2: "Simulierter" Steuerbescheid von Wiso

    Anhang 3 und 4: Ausgabe der Prüfung des Steuerbescheids.


    Wo liegt denn hier der Fehler?

    Ist die Zeile 20 des Lohnsteuerbescheids im Gesamtbrutto enthalten? Dann würde das Finanzamt falsch liegen. Oder sind die 446,20 im Gesamtbrutto nicht enthalten? Dann wäre Wiso falsch.


    Gruß,

    der Zonk.



    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt dagegen rechnet die 446,20 aus Zeile 20 gegen die 446,20 aus den Ausgaben und erhält 0, daher mindert das Finanzamt den Bruttoarbeitslohn nicht.

    Was ja auch richtig ist. Kann man auch leicht ohne Taschenrechner selber ausrechnen.


    Entweder rechnet das Finanzamt falsch oder Wiso.

    Keiner von beiden rechnet falsch. Das Programm rechnet genau wie das FA, nur muss man eben zutreffende Angaben in der Erklärung bzw. den Eingabemasken machen. Gerade eben auch noch einmal im Testfall nachvollzogen.


    Wo liegt denn hier der Fehler?

    Ohne bereinigte Screens der diversen betroffenen Eingabemasken kann niemand Deinen Eingabefehler nachvollziehen.

  • Was genau wird denn benötigt?

    Ich habe meiner Meinung nach die Angabe genauso gemacht, wie vom Programm gewünscht.

    Zeile 20 entsprechend der Lohnsteuerbescheinigung und bei den Ausgaben habe ich nur pauschal den gleichen Betrag eingegeben, sonst habe ich nichts geändert.

    Sieht dann so aus:



    • Offizieller Beitrag

    bei den Ausgaben habe ich nur pauschal den gleichen Betrag eingegeben, sonst habe ich nichts geändert.

    Eben das hast Du nicht gemacht. Du hast im Programm Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten angegeben, die Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung bezieht sich jedoch ausschließlich auf durch den AG steuerfrei erstattete Verpflegungsmehraufwendungen. Somit knapp daneben, aber daneben.


    Abgesehen davon darf man nicht einfach pauschal denselben Betrag angeben, sondern muss die entsprechenden Aufwendungen schon genau bezeichnen, da das FA die Richtigkeit der steuerfreien AG-Erstattungen dem Grunde und der Höhe nach durchaus überprüfen kann. Das hätte seitens des FA also noch ganz anders ausgehen können.

  • bei den Ausgaben habe ich nur pauschal den gleichen Betrag eingegeben, sonst habe ich nichts geändert.

    Eben das hast Du nicht gemacht. Du hast im Programm Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten angegeben, die Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung bezieht sich jedoch ausschließlich auf durch den AG steuerfrei erstattete Verpflegungsmehraufwendungen. Somit knapp daneben, aber daneben.

    Was wäre denn dann richtig gewesen. Muss ich hier nur Kosten angeben, die über die erstatteten Kosten hinaus entstanden sind?
    Einfaches Beispiel: ich bin einen ganzen Tag weg und bekomme €24,- Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber. Was muss ich dann ansetzen? Genau das, was ich an Essen und Trinken ausgegeben habe? Oder pauschal die €24,-, die ich bekommen habe für den Tag? Oder gar nichts?


    Danke für die Erleuchtung. Wobei mir Wiso Steuer das eigentlich sagen sollte.

    • Offizieller Beitrag

    Einfaches Beispiel: ich bin einen ganzen Tag weg und bekomme €24,- Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber. Was muss ich dann ansetzen?

    Du setzt die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gemäß den tatsächlichen (zeitlichen) Voraussetzungen an.


    Wobei mir Wiso Steuer das eigentlich sagen sollte.

    Das tut es:


    Und wenn man dann alles richtig einträgt, rechnet es wie das FA:

  • Nun, der einzige Unterschied in deinem Beispiel gegenüber meinem ist:


    Da habe ich "Nein" gesagt, was der Default ist. Wiso spricht hier von Erstattungen, die die Kosten übersteigen. Das stimmt nicht, denn Erstattungen und Kosten sind exakt gleich. Es macht für mich auch logisch keinen Sinn, hier "Ja" anzuklicken. Warum soll hier irgendetwas als Lohn angesehen werden. Ich hatte Verpflegungsmehraufwand, bei dem ich nach geltendem Recht nicht jedes Brötchen einzeln abrechne, sondern pro Tag eine Pauschale bekomme. Das sind die Kosten, die mir eins zu eins erstattet werden.

    Für mich nicht nachvollziehbar.

    • Offizieller Beitrag

    Nun, der einzige Unterschied in deinem Beispiel gegenüber meinem ist:

    Nein, habe ich in den Beispielen oben drin.


    Wiso spricht hier von Erstattungen, die die Kosten übersteigen. Das stimmt nicht, denn Erstattungen und Kosten sind exakt gleich.

    Nein sind sie nicht, da nur die Kostenarten verglichen werden (können) Alles oben schon gesagt.


    Ich hatte Verpflegungsmehraufwand, bei dem ich nach geltendem Recht nicht jedes Brötchen einzeln abrechne, sondern pro Tag eine Pauschale bekomme. Das sind die Kosten, die mir eins zu eins erstattet werden.

    Dann musst Du es auch so erklären/eingeben.


    Für mich nicht nachvollziehbar.

    Wie deutlich und bebildert soll man es denn noch erklären? Ein Apfel bleibt doch auch ein Apfel und ist keine Birne, nur weil beides Obst ist.

  • Sorry, ich bin ja dankbar, dass mir jemand hilft, aber ich kann deine Erklärung nicht nachvollziehen.

    Wie gesagt, der einzige Unterschied zwischen deinem und meinem Beispiel ist das "Ja" bzw. "Nein"



    Wie man zu den 600,- bzw. 446,- kommt ist am Ende egal.


    Und der Text beim "Ja" oder "Nein" macht für mich keinen Sinn. Wo wird denn hier eine Erstattung überstiegen?

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, ich bin ja dankbar, dass mir jemand hilft, aber ich kann deine Erklärung nicht nachvollziehen.

    Wie gesagt, der einzige Unterschied zwischen deinem und meinem Beispiel ist das "Ja" bzw. "Nein"

    Einfach einmal oben Bild 2 und 3 vergleichen.


    Wie man zu den 600,- bzw. 446,- kommt ist am Ende egal.

    Nein, das ist es aus steuerlicher Sicht nicht. Man muss es eben richtig eintragen, damit es zum steuerlich zutreffenden Ergebnis kommt (und jeder Bescheid weiß).


    Und der Text beim "Ja" oder "Nein" macht für mich keinen Sinn. Wo wird denn hier eine Erstattung überstiegen?

    Den Vergleich von Äpfeln und Birnen hast Du dann wohl leider nicht verstanden.

  • Wie man zu den 600,- bzw. 446,- kommt ist am Ende egal.

    Wenn du die 460 Euro unbedingt versteuern willst, ist es egal, sonst eben nicht. Nur nachgewiesene Aufwendungen (auch die Pauschalen gehören dazu) werden abzüglich der Arbeitgebererstattungen berücksichtigt. Gibt es nur Erstattungen durch den Arbeitgeber ohne vorherige Aufstellung, was an Reisekosten angefallen ist, müssen die Erstattungen nachträglich versteuert werden. Steht alles in der steuerlichen Hilfe deines steuer:sparbuch