Pauschalbeträge für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens eintragen

  • Das muss doch dein Arbeitgeber in der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigen! Du hast wie alle anderen Arbeitnehmer "nur" die Kilometerpauschale für die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Diese Pauschalen ersetzen den Einzelnnachweis von Ladekosten bei Dienstfahrten.

  • Was hat der Arbeitgeber mit der Minderung des geldwerten Vorteil durch private Kosten an einem Dienstwagen zu tun? Die normalen private Tankkosten kann ich ja zur Zeit auch absetzen durch Minderung des Bruttoeinkommens. Das macht sicher nicht mein Arbeitgeber.


    Ich dachte es gibt schon ein besseren Weg. Auch bei 0 km Arbeitsweg kann ich meine privaten Kosten abrechnen unabhängig von meinem Arbeitgeber.

    • Offizieller Beitrag

    Die normalen private Tankkosten kann ich ja zur Zeit auch absetzen durch Minderung des Bruttoeinkommens. Das macht sicher nicht mein Arbeitgeber.

    In den Ziffern 19 und 19a der beiden BMF-Schreiben geht es doch gar nicht um von Dir geltend zu machenden Stromkosten, sondern um die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten durch den Arbeitgeber und in diesem Zusammenhang um die Höhe des steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nummer 50 EStG. Und das kann (und muss) der AG selbstverständlich in der Lohnabrechnung entsprechend steuern. Eben steuerpflichtiger Arbeitslohn oder, ggf. teilweise, steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nummer 50 EStG. Genau so wie es @babuschka geschrieben hat.


    2016-12-14-LSt-Anwendung-G-stl-Foerderung-Elektromobilitaet-Strassenverkehr.pdf

    2017-10-26-anwendungsschreiben-gesetz-zur-steuerlichen-foerderung-von-elektromobilitaet-im-strassenverkehr.pdf

  • Ganz einfach - diese Minderung muss der Arbeitgeber in der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigen und über die Lohnsteuerbescheinigung angeben. Ist hier schon zigfach besprochen worden. Er muss ja auch die Pauschalen für das Laden entsprechend berücksichtigen.

  • Danke für die Antworten. Ich glaube gerne dass die Fragen hier zigfach besprochen wurden. Aber leider wird das Thema nicht durch ein sticky thread gut erklärt sondern nur auf die Suche verwiesen wo man Beiträge aus 2005 findet oder BMF Schreiben verlinkt. Die Hilfe in der Software wurde bezüglich dieses zigfach diskutieren Thema auch nicht angepasst.


    Ich verstehe die Ziffern 19 und 19a auch für private Kosten des mir überlassenen Dienstfahrzeuges. So haben auch schon einige Kollegen es eingereicht und genehmigt bekommen.


    Da mein Arbeitgeber sicher nicht die privaten Tankbelege oder Stromkosten von der Lohnsteuer für mich und meine 100.000 Kollegen abzieht, werde ich wie bisher mein Lohnsteuer manuell mindern.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe die Ziffern 19 und 19a auch für private Kosten des mir überlassenen Dienstfahrzeuges. So haben auch schon einige Kollegen es eingereicht und genehmigt bekommen.

    Nein, das ist damit definitiv nicht gemeint und falsch. Da geht es, sogar wortwörtlich, nur um Zahlungen des AG in diesem Zusammenhang und deren Freistellung nach § 3 Nr. 50 EStG.


    Da mein Arbeitgeber sicher nicht die privaten Tankbelege oder Stromkosten von der Lohnsteuer für mich und meine 100.000 Kollegen abzieht, werde ich wie bisher mein Lohnsteuer manuell mindern.

    Darum geht es in diesen Ziffern überhaupt nicht und hat damit rein gar nichts zu tun. Das ist ein komplett anderes Thema. Auch die in Ziffer 19a bezüglich § 3 Nr. 50 EStG genannten pauschalierten Beträge greifen da nach meiner bisherigen Kenntnis nicht.


    Wenn Euer betrieb so groß ist, dann wird er ja wohl einen steuerlichen Ansprechpartner (Steuerberater, Buchhaltung) haben, der eine auf Eure vertraglichen Regelungen passende Aussage treffen kann. Das Ergebnis der Unterredung kannst Du ja gerne an dieser Stelle posten.

  • Hallo,


    muss mich mal hier dranhängen, da ich keinen anderen Thread zu diesem Thema gefunden habe, aber mich glaube ich genau die selbe Frage beschäftigt. Für E-Firmenwagen wurde ja die Möglichkeit geschaffen privat getragene Stromkosten für das Laden zu Hause über Pauschalen abzuwickeln. Zusätzlich steht hier aber auch, dass wenn der Arbeitgeber diese Pauschalen nicht bezahlen will, man die selben Beträge nutzen kann, um den geldwerten Vorteil zu mindern:


    "Die sicherlich bequemste Lösung ist eine monatliche Pauschale. Eine Dokumentation der bezogenen Strom­menge fällt in diesem Fall nicht an, da vom Gesetzgeber keine Einzel­nachweise verlangt werden. Der mögliche Höchstbetrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jeden Monat zahlen kann, richtet sich dabei zum einen nach dem Fahrzeugtyp, zum anderen danach, ob eine kostenfreie oder verbilligte Lademöglichkeit am Arbeitsplatz besteht. Auch eine Ladekarte gilt hier als Lademöglichkeit. Trägt der Arbeitnehmer die Kosten selbst, kann alternativ auch der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Fahrzeugs vermindert werden."


    Ganzer Artikel:

    Dienstwagen-Abrechnung (e-mobilio.de)


    Und hier frage ich mich, wie ich das machen kann? Wo oder wie muss ich das eintragen? Oben steht was von Bruttolohn vermindern oder so, versteh ich nicht ganz.


    Weiß das evtl. jemand?


    Danke und viele Grüße

    Marian


    edit: vergesst es, ich habs glaub endlich kapiert. Oben wurden zwei Dinge vermischt. Das Auszahlen von privat getragenen Benzin oder Stromkosten und eben diese Pauschalen. Wenn der AG die Pauschalen nicht auszahlen will, kann er eben den geldwerten Vorteil um diese Beträge mindern. Das muss aber wohl dann auch der AG tun... ich kann das wohl nicht nachträglich auf meiner Steuererklärung machen.

  • Danke für das Dokument. Aber ich verstehs leider immer noch nicht. Ich habs komplett gelesen, aber auch dort steht doch nirgends, dass man die Pauschalen von 70 bzw. 30 Euro für E-Autos statt sie auszubezahlen, auch zur Minderung des geldwerten Vorteils nutzen kann. Oder überlese ich da was? Oder ist die Info in dem Artikel einfach falsch? Auch wenn das auf mehreren Seiten zu finden ist, dass das gehen soll. Leider steht halt nirgends WIE es gehen soll...


    Grüße

    Marian

    • Offizieller Beitrag

    Leider steht halt nirgends WIE es gehen soll...

    Im Zweifel wie immer. Der AG hat ggf. alle "Zuzahlungen" im Rahmen der Lohnbesteuerung zu berücksichtigen.