Kaminkehrer (oder Zählergerätemiete für WW/Heizung) zu Nebenkosten oder Heizkosten ?

  • Hallo,


    aus anderen Nebenkostenabrechnungen (auch von Profis) habe ich gelernt, dass man z. B. den Kaminkehrer oder die Zählermiete zu den Heizkosten nehmen muss, damit die Verteilung bei mehreren Wohneinheiten über den Verbrauch der Heizkosten richtig aufgeteilt wird.

    Leider zieht mir WISO vermieter sämtliche Rechnungen automatisch in die Nebenkosten rein und nimmt damit einen Umlageschlüssel z. B. nach Quadratmeter heran. Mglw, könnte man hier einen anderen Umlageschlüssel verwenden, aber sinn macht es nicht wirklich wenn die Heizkostenrelevanten ausgaben nicht bei den Heizkosten eingegeben werden können..


    Hat da jemand Feedback, wie man den Kaminkehrer zu den Heizkosten bringt ?


    Viele Grüße


    Hermann

  • Hat da jemand Feedback, wie man den Kaminkehrer zu den Heizkosten bringt

    Ich arbeite mit dem Hausverwalter, kenne den Vermieter nur von einer einjährigen Nutzung.


    Du musst bei den Umlageschlüssel entsprechend nach dem Schornsteinfeger suchen, denn der muss m. E. enthalten und der Heizkostenabrechnung zugeteilt sein.


    Alles andere was du oben geschrieben hast ist richtig, diese Kosten müssen verbrauchsabhängig verteilt werden.


    Siehe also noch einmal nach dem Umlageschlüssel Schornsteinfeger, dann klappt es bestimmt!

  • Hallo errjot, blumenmeer1


    vielen Dank erst mal..

    OK, da muss ich jetzt mal schauen wie ich die ausgabe in den Bereich reinbringe.. wenn ich die Ausgabe ganz normal als Rechnung erfasse, dann erscheint die halt nicht bei den Heizkosten..

    ich habe ja auch bei Buhl nachgefragt, und einen Fall mitgeschickt bei dem der Kaminkehrer über Fläche zugeordnet war, die Aussage war das wäre korrekt:

    " Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen. Bei der Überprüfung Ihrer Daten ist keine inkorrekte Darstellung der Abrechnung aufgefallen. Auch die Anlage der Rechnungen erfolgte korrekt."


    auf meinen Einwand, dass de Kaminkehrer ja einen anderen Umlageschlüssel bräuchte bekam ich folgende Antwort:

    "Wie bereits erläutert ist die Darstellung Ihrer Abrechnung korrekt. Des Weiteren teilen wir Ihnen mit das die Verteilung lediglich nach den angelegten Umlageschlüsseln erfolgt und daher auch in der Nebenkostenabrechnung erscheint. Eine andere Einstellung des Schornsteinfegers ist aktuell nicht möglich."


    Denke ich habe auch die Grundlage gefunden:

    § 2 BetrKV

    Aufstellung der Betriebskosten


    4. die Kosten

    a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung;




    Mal schauen was Buhl dazu sagt..


    viele Grüße


    Hermann

  • Speziell würde mich interessieren, wie ich die Ausgabe so in dem Bereich reinbringe .. bislang kann ich nur Heizmaterial hier angeben, und alles was ich als Rechnung buche kommt bei den normalen Ausgaben raus, und wird da dann mit dem vorgegebenen schlüsseln abgerechnet.


    Noch mal Danke für jede Hilfe..

  • wenn ich die Ausgabe ganz normal als Rechnung erfasse, dann erscheint die halt nicht bei den Heizkosten..

    So wie es blumenmeer mit seiner Grafik zeigt, sieht man doch, dass die Kosten des kaminfegers in die Heizkostenabrechnung gebucht und auch entsprechend dem Verbrauch berechnet wird.


    Hast du einmal versucht, diese Kosten unter dem Umlageschlüssel "Sonstige Heizkosten" zu buchen.


    Es ist doch egal ob Vermieter oder Hausverwalter, bei beiden muss das gleiche rauskommen. Nur sind beim Verwalter die Konten um vieles besser zu verwenden.

  • Hallo,


    ja, in der Grafik sieht man das, aber bislang hatte ich in WISO Vermieter noch keine Option und keinen Umlageschlüssel gefunden mit denen die Rechnung auch bei den Heizkosten erscheint.

    Aber nachdem mir von Buhl zweimal bestätigt wurde, dass des OK sei den Kaminkehrer bei den Nebenkosten einzubuchen, kam jetzt eine Anleitung wie ich eine Rechnung den Heizkosten zuordnen kann:


    Sofern Kostenarten den Heizkosten zugeordnet werden sollen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

    1) Wechseln Sie zu "Erfassung > Objekte" und öffnen Sie das Objekt.

    2) Scrollen Sie nach unten und entfernen Sie die Kostenart "Schornsteinfeger" aus dem Objekt. Bestätigen Sie die Änderung über den Button "OK".

    3) Öffnen Sie in der oberen Navigation "Einstellungen > Kostenarten anpassen" und ändern Sie die Abrechnungsart für die Kostenart "Schornsteinfeger" zu "Heizkosten". Speichern Sie die Eingabe.

    4) Öffnen Sie in unter "Erfassung > Rechnungen" die entsprechende Rechnung und wählen Sie als Kostenart unter der Überschrift "Nicht zugeordnet" "Schornsteinfeger" aus. Speichern Sie die Eingabe.

    Die Kosten für den Schornsteinfeger werden nun als Teil der Heizkosten nach den Einstellungen im Bereich "Erfassung > Heizkosten" verteilt.


    Ging zwar nicht ganz so einfach wie hier beschrieben, aber ich habs geschafft.

    Ich weiss jetzt nicht, ob ich da beim ersten Erfassen etwas falsch gemacht habe, oder ob die Voreinstellung falsch ist, aber jetzt gehts.


    Vielen Dank für die Rückmeldungen.


    Hermann

  • nur noch zur Info:

    nachdem mir Buhl ja 3x erzählt hatte der Schornsteinfeger wäre richtig bei den Nebenkosten habe ich habe ich noch nachgehakt.


    Zuerst erhielt ich die Antwort dass viele Benutzer den Schornsteinfeger in den Nebenkosten aufführen habe ich noch mal bez. der Grundlage für diese Vorgehensweise gefragt (mit Verweis, dass ich nur § 2 BetrKV kenne, wo es meiner Meinung nach anders drinsteht).


    Dann kam aber nur noch zurück, dass Buhl keine Rechtsberatung machen darf...


    na ja, was solls ... ich bin der Meinung so wie ich es jetzt mache ist es richtig ..

    Ich hoffe es hilft auch anderen die die gleiche Frage haben!


    Hermann