Abzug des Eintrags "Arbeitslohn für mehrere Jahre" (Zeile 19) vom Brutto Arbeitslohn in der Anlage N

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier und hoffe, dass Ihr mir kurz helfen könnt.


    Ich habe heute eine Mahnung vom Finanzamt bekommen, dass sie meinen erhaltenen Bruttoarbeitslohn anheben wollen.

    Dabei hatte ich die Daten der elektronischen Lohnsteuererklärung komplett vom Finanzamt abgeholt und ins steuer:sparbuch übernommen.


    Bei der Durchsicht meiner Erklärung ist mir eine Differenz aufgefallen:

    In der übernommenen Erklärung ist in Zeile 3 der richtige Eintrag eingetragen (Beispiel: 40.000 €), in Zeile 19 ist ein Eintrag enthalten für Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (Beispiel 1.500 €).

    Sieht alles korrekt aus wie auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom AG.


    Im Protokoll der abgegebenen EInkommenssteuererklärung fällt auf, dass in Anlage N der Bruttoarbeitslohn reduziert (um den Betrag des Arbeitslohns für mehrere Kalenderjahre) dargestellt wird - im Beispiel hier also 38.500 €


    Zusätzlich ist der Arbeitslohn für mehrere Jahre dann nochmals mit Referenz zu Zeile 19 angegeben - hier also im Beispiel mit 1.500 €


    Jetzt mahnt das Finanzamt die Änderung des Bruttoarbeitslohns auf 40.000 € an.


    Kann mir jemand sagen, ob das steuer:Sparbuch einen Fehler macht - und was das ggf. für meine Rückerstattung bedeuten kann?


    Danke für Eure Hilfe,

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Im Protokoll der abgegebenen EInkommenssteuererklärung fällt auf, dass in Anlage N der Bruttoarbeitslohn reduziert (um den Betrag des Arbeitslohns für mehrere Kalenderjahre) dargestellt wird - im Beispiel hier also 38.500 €

    Mit meinem WISO steuer:Sparbuch 2019 wird es für die ESt 2018 alles zutreffend gerechnet.


    Zusätzlich ist der Arbeitslohn für mehrere Jahre dann nochmals mit Referenz zu Zeile 19 angegeben - hier also im Beispiel mit 1.500 €

    Was heißen soll? Ich kann Dir nicht folgen. Meinst Du die Fünftelregelung nach § 34 Absatz 1 EStG? Ansonsten steht da ja auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht umsonst, dass der Betrag laut Zeile 19 in dem Betrag laut Zeile 3 enthalten ist. Kann es sein, dass das FA von Dir Nachweise zur Zusammenballung der Einkünfte bzw. dem Anlass und der Zusammensetzung des Betrags wissen möchte, um die ermäßigte Besteuerung zu überprüfen?


    Kann mir jemand sagen, ob das steuer:Sparbuch einen Fehler macht - und was das ggf. für meine Rückerstattung bedeuten kann?

    Das Programm macht da sicherlich keinen Fehler. Und zu etwaigen Eingabefehlern könnte man nur etwas, wenn man bereinigte Screens sehen würde.

  • Danke für die Rückfragen:


    "Was heißen soll? Ich kann Dir nicht folgen. Meinst Du die Fünftelregelung nach § 34 Absatz 1 EStG? Ansonsten steht da ja auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht umsonst, dass der Betrag laut Zeile 19 in dem Betrag laut Zeile 3 enthalten ist. Kann es sein, dass das FA von Dir Nachweise zur Zusammenballung der Einkünfte bzw. dem Anlass und der Zusammensetzung des Betrags wissen möchte, um die ermäßigte Besteuerung zu überprüfen?"


    Ja, in meiner elektronischen Steuerbescheinigung ist in Zeile 19 ein Eintrag hinterlegt, der auch nach der Fünftelregelung wahrscheinlich versteuert werden würde.

    Im Datendownload vom Finanzamt ist alles in ORdnung.


    Bei Abgabe reduziert das Programm jedoch den gesamten Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 um den Betrag der Zeile 19.


    Damit wird ein reduzierter Bruttoarbeitslohn bei der Abgabe angegeben.


    Das Finanzamt hat uns jetzt angeschrieben und uns mitgeteilt, dass es den Bruttoarbeitslohn anheben wird.

    • Offizieller Beitrag

    Was heißen soll? Ich kann Dir nicht folgen.

    Das, was ich geschrieben habe. Mit den reinen Programmeingaben und der Steuerberechnung konnte ich Dein Problem nicht nachvollziehen, weil die Steuerberechnung absolut zutreffend ist.


    Bei Abgabe reduziert das Programm jedoch den gesamten Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 um den Betrag der Zeile 19.


    Damit wird ein reduzierter Bruttoarbeitslohn bei der Abgabe angegeben.

    Das sieht man aber erst, wenn man einen Testversand macht und sich danach die dem FA übermittelten Daten anschaut. Das hättest Du ruhig erwähnen können. Nach einem Testversand kann ich Dein Problem nachvollziehen und bestätigen. Bei den übermittelten Daten wird tatsächlich der Betrag von Zeile 3 um den Betrag laut Zeile 9 gekürzt. Witziger Weise ist auch in der Steuerberechnung nach Übermittlung ab alles zutreffend. Es werden also nur dem FA falsche Daten gemeldet. Wobei das sogar insgesamt ein ELSTER_Problem der Finanzverwaltung sein könnte.




    Du solltest umgehend ein Ticket eröffnen und dem Support das Problem schildern. Den Thread dann hier bitte insoweit auf dem Laufenden halten.