Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe, dass Ihr mir kurz helfen könnt.
Ich habe heute eine Mahnung vom Finanzamt bekommen, dass sie meinen erhaltenen Bruttoarbeitslohn anheben wollen.
Dabei hatte ich die Daten der elektronischen Lohnsteuererklärung komplett vom Finanzamt abgeholt und ins steuer:sparbuch übernommen.
Bei der Durchsicht meiner Erklärung ist mir eine Differenz aufgefallen:
In der übernommenen Erklärung ist in Zeile 3 der richtige Eintrag eingetragen (Beispiel: 40.000 €), in Zeile 19 ist ein Eintrag enthalten für Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (Beispiel 1.500 €).
Sieht alles korrekt aus wie auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom AG.
Im Protokoll der abgegebenen EInkommenssteuererklärung fällt auf, dass in Anlage N der Bruttoarbeitslohn reduziert (um den Betrag des Arbeitslohns für mehrere Kalenderjahre) dargestellt wird - im Beispiel hier also 38.500 €
Zusätzlich ist der Arbeitslohn für mehrere Jahre dann nochmals mit Referenz zu Zeile 19 angegeben - hier also im Beispiel mit 1.500 €
Jetzt mahnt das Finanzamt die Änderung des Bruttoarbeitslohns auf 40.000 € an.
Kann mir jemand sagen, ob das steuer:Sparbuch einen Fehler macht - und was das ggf. für meine Rückerstattung bedeuten kann?
Danke für Eure Hilfe,
Thomas