Günstigerprüfung Kinderfreibetrag oder Kindergeld

  • Liebes Forum und WISO-Entwickler


    Ich habe den Einkommensteuerbescheid für 2018 vom FA erhalten und eine unterschiedliches Ergebnis bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag erhalten. Nun frage ich mich, ob die Berechnung des Programms korrekt ist.


    Zum Sachverhalt: Wir sind gemeinsam veranlagt, haben 3 Kinder (alle vor 2018 geboren und unter 18 Jahren). Wir haben vom 1.1. - 31.07.2018 in Deutschland gelebt und sind dann in die Schweiz übersiedelt, d.h. ohne Kindergeldanspruch für die Monate ab und mit August.


    WISO kommt als Ergebnis der Günstigerprüfung zu dem Schluss, dass 1 Kinderfreibetrag (7.428 Euro) abzuziehen und das erhaltene Kindergeld für 2 Kinder (2.328 Euro) auf das Einkommen anzurechnen sei. Offenbar wurde einmal ein Jahresbetrag (7.428 Euro) und einmal nur die tatsächlichen Monate des Kindergeldanspruchs angesetzt. Das FA hat als Ergebnis der Prüfung den kompletten Kindergeldanspruch, also für 3 Kinder, als günstiger gewertet.


    Nun frage ich mich, ob das daran liegt, dass das FA auch nur 7/12 des Jahresfreibetrags gegenübergestellt hat.


    Ich habe einen alten Forumsbeitrag (von 2004) gefunden (gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes), in dem nach meiner Interpretation klar steht, dass der Freibetrag nur für die tatsächlichen Anspruchsmonate des Kindergelds anzusetzen ist.


    Ist die Berechnung von WISO also wirklich korrekt oder irrt das FA?


    Danke für Eure Hilfe!


    Gruss

    Daniel


    • Offizieller Beitrag

    Ohne Kenntnis aller relevanten Daten per Screens kann man da nichts nachvollziehen. In meiner Testdatei rechnet das Programm mit meinen Daten auch ganzjährig einen Anspruch auf Kindergeld und stellt diesen dem ganzjährigen Kinderfreibetrag gegenüber. Aber meine Daten bzw. Berechnungsgrundlagen, einschließlich Einkünfte, sind eben ins Blaue hinein geschätzt.

  • Hast Du den Wohnort der Kinder auch unterjährig verändert? Das dürfte ja nun gar nicht sein, dass das Programm einen ganzjährigen Kindergeldanspruch ermittelt, wenn diese 5 Monate in der Schweiz gelebt haben.