Hallo,
bisher hatte ich immer das Glück, dass sich Verkäufer und Käufer auf den Stichtag 31.12 einigen konnten und Zahlungen untereinander ausgeglichen haben. Nun muss ich aber für 2 ET eine Abrechnung erstellen, weil Nutzen-/Lastenübergang der 30.08. war. Wie verfahre ich da mit den Heizkosten? Da gibt es ja keine Zwischenabrechnung?