Rechnung in die Schweiz (Dienstleistung) - muss die UID/MWST-Nr. des Kunden drauf?

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon versucht meine Frage in den Titel zu packen, damit man direkt weiß worum es geht ;)


    Kurz zusammengefasst
    Ich möchte eine Rechnung für eine Dienstleistung in die Schweiz schreiben (SKR04). Der Empfänger ist Unternehmer.

    Bei den Pflichtangaben auf der Rechnung bin ich mir unsicher. Reverse-Charge-Hinweis kommt unter die Rechnung, das ist mir klar (siehe weiter unten).


    Muss aber die MWSt-Nummer des Kunden ebenfalls auf die Rechnung (wie bei einer gewöhnlichen "EU-Rechnung"?)



    Sonstige vielleicht noch wichtige Details

    Reverse-Charge

    Bei der Schweiz kommt ein ähnliches Verfahren wie unser Reverse-Charge zum Einsatz. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer in der Schweiz. Auf der Rechnung muss dies vermerkt werden.


    Erläutert ist dies beim Existenzgründerportal des MBWi:

    Zitat von Existenzgründerportal des MBWi

    Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer in der Schweiz und muss diese dem Finanzamt abführen.

    Es ist notwendig, dass Sie auf Ihren Rechnungen auf das Reverse-Charge-Verfahren mit dem Zusatz "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" hinweisen.


    Quelle: https://www.existenzgruender.d…r-Franken-ausstellen.html



    Konto

    4024 / 8024 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze (offen)

    WMB bucht dann automatisch um auf

    4338 / 8338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze


    Der Kunde hat dies unter "Spezielle Fibu-Konten" hinterlegt:


    Häckchen "Nettorechnung" (wie in einer Anleitung hier im Forum von SAMM) hat der Kunde bekommen

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    Einmal editiert, zuletzt von Buecherwurm () aus folgendem Grund: Falsche Konten 4034 / 8034 durch 4024 / 8024 ersetzt (im Screenshot war es richtig)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dir,

    Schon richtig! Aber Schweiz bleibt ein Drittland für uns.


    Aus Schweizer Sicht gesprochen:

    Die schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der EU werden zwar beide mit UID abgekürzt, haben aber überhaupt nichts miteinander zu tun.

    Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird ausschliesslich bei innergemeinschaftlichen Leistungen benötigt, also dann, wenn ein Gegenstand von einem Land der EU in ein anderes Land der EU geliefert wird oder eine Dienstleistung an einen Empfänger mit Sitz in einem anderen EU-Land erbracht wird. Damit solche Leistungen steuerfrei erbracht werden können, muss der Kunde dem Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt geben.


    Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die keine Leistungen in der EU erbringen, besitzen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie benötigen aber auch keine solche Nummer, denn Unternehmen mit Sitz in der EU können Gegenstände steuerfrei in die Schweiz liefern oder Dienstleistungen an einen Empfänger in der Schweiz steuerfrei erbringen, ohne dass sie vom Kunden eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.



    Aus deutscher Sicht

    Abrechnungen ins Drittland: Werden entsprechende Leistungen an einen im Drittland ansässigen Kunden berechnet, richtet sich die Rechnungsstellung formal aufgrund der Steuerbarkeit im Drittland nach den betreffenden Drittlandsregelungen. Aus deutscher Sicht bestehen insoweit keine verpflichtenden Sonderangaben. Es empfiehlt sich in diesen Fällen jedoch ein Hinweis, dass es sich um einen nicht im Inland steuerbaren Umsatz handelt, zum Beispiel „nicht im Inland steuerbare Leistung“.

    Drittland: Sitzt der Leistungsempfänger im Drittland, ist die Beurteilung der Situation schwieriger, weil es anders als in der EU keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt. Die Umsatzsteursysteme der Drittlandstaaten unterscheiden sich insoweit wesentlich. Teilweise wird jedoch eine vom Verfahren her der Reverse-charge-Regelung ähnliche Praxis auch von manchen Drittländern angewandt. So ist zum Beispiel auch in der Schweiz der Dienstleistungsempfänger Steuerschuldner für die meisten der an ihn von ausländischen Unternehmern erbrachten sonstigen Leistungen (sogenannte Bezugsteuer).


    Originalkonten Mein Büro

    Also auf 8024 / 4024 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen

    mit dem Satz
    "Diese Rechnung enthält Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen und im Inland nicht steuerbare Umsätze."


    mit Automatikbuchung auf

    8338 / 4338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze

    auf UVA Pos 45 ohne ZM


    • Offizieller Beitrag

    ZITAT:

    Bezüglich der Umsatzsteuer ist folgendes zu beachten:

    Bei Ihrem Auftrag handelt es sich um eine sonstige Leistung, die nach § 3a Abs. 2 UStG in der Schweiz steuerbar ist, aber nur, wenn das Schweizer Unternehmen Ihnen seine Umsatzsteueridentifikationsnummer mitteilt, die es seit 2014 in der Schweiz gibt. Ansonsten müssten Sie dem Schweizer Kunden deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

    In der Schweiz besteht das Revers-Charge-Verfahren, das in diesem Fall zur Anwendung kommt,...


    P.S.: Der Argumentation des StB aus Deiner Quelle kann ich nicht folgen.

  • Nachtrag:


    Jetzt hab ich nochmal alles in Ruhe durchgelesen und auch verstanden. Danke SAMM :thumbsup:


    Zusammengefasst für die Rechnung in die Schweiz gilt in meinem Fall also:

    • Buchen auf 4024 / 8024, was automatisch auf 8338 / 4338 bucht
    • Nettorechnung wird erstellt
    • Hinweis über Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf die Rechnung:
      Diese Rechnung enthält Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen und im Inland nicht steuerbare Umsätze.
    • Ich benötige keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Schweizer kunden.
    • folglich muss diese Nummer auch nicht auf die Rechnung drauf

    Hoffe diese Zusammenfassung hilft auch anderen Usern die danach mal suchen :)


    Viele Grüße

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    2 Mal editiert, zuletzt von Buecherwurm ()

  • Okay,

    Aber ich empfehle ausdrücklich nur das Steuersätzchen wie etwa von Mein Büro.


    Der andere Satz trifft es nicht annähernd so wasserfest.

    Werde ich so machen. Danke nochmal.
    Hab das Thema als erledigt markiert.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung