Freiberufler Wechsel ins Angestelltenverhältnis

  • Hallo zusammen,


    ich habe viele Jahre als Freiberufler gearbeitet und als Kleinunternehmer bin ich immer unter der Grenze von 17.500€ Einnahmen geblieben.


    In 2018 habe ich diese Grenze erstmalig überschritten.


    Allerdings habe ich seit Mitte 2018 einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. ( Projektbezogen bis voraussichtlich Ende 2021).


    Hier vermischen sich nun mehrere Steuerthemen in meinen Fragen.


    1. Umsatzsteuer: Da ich in 2019 keine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit habe, ist das Thema Umsatzsteuer für mich doch erledigt?

    2018 noch frei. ( unter 17.500€ )

    2019 hätte ich Umsatzsteuer abführen müssen, wenn ich Einkünfte gehabt hätte. (habe ich aber nicht!)

    Was muss ich für die Zukunft tun?

    Vor 2022 erwarte ich keine Einkünfte aus selbstständiger freiberuflicher Tätigkeit. (und dann nicht über 17.500€)

    Kann ich da einen Antrag stellen, dass ich in der Kleinunternehmerregel bleiben kann?


    2. Arbeitszimmer in Steuererklärung 2018! ( ich weiß, ich bin spät dran- habe aber eine Fristverlängerung!)

    Für 01-06 2018 setze ich die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer in meinen Ausgaben an.

    Ab 07 2018 mache ich keine Angaben mehr bei Selbstständigen?

    Ausgaben nach dem 01.07.2018 gehören da nicht mehr rein?

    Wie sieht das dann in 2019 aus?

    Ich habe keine Einnahmen aus Selbstständigkeit und setze auch nichts ab, oder? ( keine Angaben zur Selbstständigkeit?)


    3. Muss ich dem Finanzamt irgendwas melden?

    Ich habe ja als Freiberufler kein Gewerbe angemeldet , dann muss ich auch keine Unterbrechung anmelden?

    Denn ich weiß ja jetzt noch nicht, was in 2022 sein wird.


    Lieben Dank

    marga

  • 1. wenn die Grenze 2018 überschritten wurde, ist zwingend ab 2019 Ust zu berechnen - auch wenn hier nur wenige Einnahmen kamen/kommen!! Hier solten Sie dann diese Tätigkeit steuerlich abmelden per 31.12.2018. Dann ab 2022 ggf. wieder anmelden und ggf. auch KU! Abwarten was in der Zukunft ist!!


    2. so wie es ist, ist es: keine Ausgaben angeben, wenn keine Tätigkeit in der Zeit!


    3. siehe 1. - abmelden und als Begründung: Tätigkeit 2018 beendet - ab 2019 Arbeitsvertrag als Angestellter!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

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