Hausverwaltung Neustart unterjährig

  • Situation: Übergabe einer WEG Verwaltung unterjährig. Vorherige Verwaltung wurde lediglich anhand der Kontoauszüge übergeben. Ich kann während der Fremdverwaltung nachvollziehen, welche Ein- + Ausgänge gelaufen sind.

    a) Neuanlage des Verwaltungs-Bankkontos.

    b) Zahlungseingang auf neuem Konto in Form von Abschlagszahlung eines Teilguthabens des alten Fremdkontos.

    c) Ein- und Ausgänge auf neuem Konto und ebenfalls auf dem alten Fremdkonto.

    d) Eingang von Restguthaben des alten Fremdkontos im Monat 03.


    Wie führe ich den Start in der Software durch, in Bezug auf die ersten Buchungen?

    Es gibt nur ein Konto. Zur Zeit keine definierten Rücklagen. Soll heißen, das Guthaben des Vorjahres soll als Instandhaltungs-Rücklage weiter geführt werden.

    Muss ich erst die Anfangsbestände hinterlegen? Buche ich das überwiesene Guthaben Pos. b) unter neuer Anfangsbestand des Bankkontos? Oder unter anderem Konto? Rücklage?

    Wohin buche ich das Restguthaben von Pos. d)?

    Falls ich direkt eine Rücklage (Assistent) erfassen muss, ist eine Buchung nur mit Rücklagen-Bankkonto möglich. Dieses soll jedoch nicht eingerichtet werden. Wie dann weiter?

    Letzte Frage: Gerne würde ich ein vollständiges Jahr in der Immo-Verwaltung abbilden. Also auch die Buchungen der Fremdverwaltung auf den betroffenen Konten berücksichtigen (z.B. Kosten Stadtwerke für alle 12 Monate, nicht nur für die eigenverwalteten 9 Monate). Wie ist das sauber nachträglich darzustellen?


    Ggf. schon jetzt vielen Dank für ein paar richtungsweisende Anmerkungen. :)

  • Mihihi. Das erinnert mich an etwas, was allerdings nicht unterjährig war.


    1. Schon mal alle Vorgänge des vorherigen Jahres/oder des laufenden Jahres buchen. Du bist nämlich die Abrechnung schuldig. Also brauchst du alle Buchungen der Fremdverwaltung und ich würde dir vorschlagen, sie schon einmal einzugeben. Mit erstellten Vorlagen u.ä. geht das recht fix.


    2.Darauf achten, dass die Gelder, die auf dem Girokonto der WEG wirklich ohne Rücklagen sind (in meinem Fall hatte der vorherige Verwalter einfach nichts mehr auf das Rücklagenkonto gebucht, obwohl es anders beschlossen worden war.) und ggf. Gelder transferieren. Also ein Rücklagenkonto (echt und nicht bloß virutell) anlegen. Danach kannst Du auch die Rücklagen mit dem Assistenten buchen.

    Es kann nicht sein, dass kein Rücklagenkonto existiert oder es keines geben soll. Das ist ein gravierender Fehler des Verwalters. Die Rücklagen müssen auch verzinslich angelegt werden.


    3. Wichtig ist, dass zwar alle Ein- und Ausgänge berücksichtigt werden. Aber was noch viel wichtiger ist, dass die Summen des Kontos "tagesaktuell" stimmen. Wenn du also das komplette Jahr gebucht hast, müsstest du im Grunde genommen ohne die Buchung des Restguthabens auskommen. Weil du die Buchungen ja auch auf "deinem" Konto buchst. Oder hast du vor, das alte Bankkonto der WEG anzulegen und dann sozusagen das neue auch? Das klingt nicht so, als würde der Hausverwalter das korrekt abbilden können. Also: Auf dem neuen Konto die Buchungen anlegen. Solange alles nachvollziehbar ist, gibt es auch keinen Stress.


    Ich hoffe, dass ist es, was du unter "ein paar richtungsweisende Anmerkungen" meintest :=).

  • Danke, hat mir schon mal die Richtung gezeigt.

    Echtes Rücklagenkonto ist nach kaufmännischen Gesichtspunkten z.Zt. uninteressant. Insofern also tatsächlich nicht vorhanden.


    Wenn ich ohne die Buchungen des überwiesenen "Restguthabens" klar kommen will, nehme ich an, dass vor Start aller Buchungen zunächst ein Anfangsbestand für das Konto angelegt werden muss? Also sozusagen der Jahres-Anfangsbestand der Fremdverwaltung auf deren Konto?


    Wie wird zum Jahresschluss ein Teil der Kontosumme der Instandhaltungsrücklage zugebucht, ohne dass hierfür ein spezielles echtes Konto existiert? Oder ist dieser Schritt zunächst zu vernachlässigen?

  • a) Das mag nach kaufmännischen Gesichtspunkten so sein, nach gesetzlichen aber nicht :=).


    b) Ja, der Anfangsbestand des Fremdkontos zu Beginn der Buchungen, die du durchführen möchtest.


    c) Das kann ich dir leider nicht sagen. Ich habe nur Verwaltungen, bei denen auch ein Rücklagenkonto existiert.

  • Danke, KleinerVerwalter nochmals. Dann werde ich das mal so anpacken.


    Bzgl. "Echtes Rücklagenkonto" kann ich nirgendwo eine entsprechende gesetzl. Bestimmung im WEG feststellen.

    Ich denke, das ergibt sich schon daraus, dass es schließlich auch keinen gesetzl. Zwang zur Ansparung einer solchen gibt. Es sein denn ... etc. etc.


    Sollten Dir anderslautende Infos vorliegen, freut mich ein entsprechender Quellenhinweis.

  • Die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung stellt gemäß § 21 Abs. 5 WEG eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung dar, zu der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind.


    Soweit in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung nicht bereits die Ansparung einer Instandhaltungsrückstellung festgelegt ist, gilt Folgendes: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ansparung einer Instandhaltungsrücklage besteht nicht. Ob und in welcher Höhe eine Instandhaltungsrücklage gebildet wird, bleibt daher an sich den Wohnungseigentümern überlassen. Diese können daher auf der Eigentümerversammlung eine etwaige Ansparung der Instandhaltungsrücklage mehrheitlich beschließen – oder eben nicht.


    Allerdings hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung, den er notfalls gerichtlich durchsetzen kann.

  • https://www.hausverwaltung-rat…gseigentuemer-wissen.html

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hallo. Ich habe ein ähnliches Problem, nur umgekehrt. Da Probleme mit meinem alten Programm bestehen, habe ich (im laufe des Jahres) auf Wiso HV umgestellt. Gleichzeitig muss ich auch die Bank wechseln. Bisher hatte ich ein Giro und ein Rücklagenkonto. Auf Grund Rationalisierung bekomme ich bei der neuen Bank nur 1 Konto. Wie kann ich die Rücklagen in einem virtuellen Konto verwalten?

  • Hallo,


    das wird nicht funktionieren. Die Gelder für die Instandhaltungsrücklage müssen getrennt von den sonstigen Hausgeldern aufbewahrt werden. Die IHR muss übrigens auch verzinslich angelegt werden. Es wäre ein gravierender Fehler eines Verwalters, das anders zu handhaben.

  • Hallo Cowgirl,


    die Konten, die ich verwalte, sind alle bei den örtlichen Sparkassen oder Volksbanken. Dort gibt es, wenn auch in lächerlicher Höhe, Zinsen. Dafür kann ja keiner was. Aber ich werde mich darüber nicht hinwegsetzen, sondern an dem Punkt eine "ordnungsgemäße" Verwaltung durchführen.

  • Hallo

    Besten Dank für Eure Mithilfe. Was ich vergessen hatte anzugeben, war, dass ich in Luxemburg bin. Bin gesetzlich nicht dazu verpflichtet ein 2. Konto einzurichten, was wie gesagt, auch nicht auf der Sparkasse !! möglich ist. Ich muss nur bestmöglich verwalten. Ein Sparbuch (z.b.) m acht mit den Massen an Zinsen kein Sinn. Was ist virtuell bei dem Programm drin?

  • Zitat

    Was ich vergessen hatte anzugeben, war, dass ich in Luxemburg bin.

    Kannst Du mir sagen, welche Gesetze es in Luxemburg in Bezug auf Verwaltung von Wohnungseigentum gibt? Gibt es dort so etwas wie das deutsche WEG? Wenn nein, gibt es Informationsquellen im Internet dazu?

  • Zitat
    Tut mir leid dass es etwas gedauert hat....

    Vielen Dank! Die Familie meiner Frau kommt aus Luxemburg, und daher interessiert mich, wie sich Hausverwaltung dort von der bei uns unterscheidet. Leider habe ich damals (logischerweise) viel weniger Informationen im Internet gefunden, aber ich vermute mal, dass es Regelungen wie die Heizkostenverordnung dort gar nicht gibt.