In unserer WEG ist dieses Jahr die alte Ölheizung durch eine moderne Gasbrennwerttechnik mit Solarunterstützung ersetzt worden.
Die Kosten wurden bis auf eine Sonderumlage von 1500€ /WEG von den Rücklagen bezahlt. Wir haben nun einen KFW Zuschuss erhalten der ungefähr den Betrag der Sonderumlage erreicht.
Darf ich nun den KFW Zuschuss den Eigentümern auszahlen oder muss ich ihn den Rücklagen zuführen.
vielen Dank für euere Antworten.