Hallo,
habe folgende Problem:
Sollte im Auftrag eines Kunden im Parkhaus parken und dann auf der Rechnung die Parkgebühren wieder einfordern (inkl Parkquittung abgeben). Da ich von der MwSt. befreit bin wegen Kleinunternehmen dachte ich es wie folgt:
Dienstleitstung 5std á 12,00 € = 60,00 €
Parkgebühren 6,00 €
Summe 66,00 €
Die Parkgebühren habe ich vom Geschäftskonto bezahlt und als Durchlaufende Kosten (1590) verbucht somit werden die 6 € nicht als betriebsausgabe in der EÜR auf geführt. Jedoch wenn der Kunde nun die Rechnung bezahlt bekomme ich die 6 € als Betriebeinnahme auf der EÜR auf geführt und wird so mit ja versteuert. Wie komme ich es hin das diese 6 € nicht in der EÜR Einnahme auftaucht?
Bitte eine detalierte beschreibung und viel Fachbegriffe da ich nicht so fit bin in der Materie
Vielen Dank für eure Hilfe
Event Dj Christian