Rechnung mit Durchlaufenden Posten

  • Hallo,


    habe folgende Problem:


    Sollte im Auftrag eines Kunden im Parkhaus parken und dann auf der Rechnung die Parkgebühren wieder einfordern (inkl Parkquittung abgeben). Da ich von der MwSt. befreit bin wegen Kleinunternehmen dachte ich es wie folgt:


    Dienstleitstung 5std á 12,00 € = 60,00 €

    Parkgebühren 6,00 €

    Summe 66,00 €


    Die Parkgebühren habe ich vom Geschäftskonto bezahlt und als Durchlaufende Kosten (1590) verbucht somit werden die 6 € nicht als betriebsausgabe in der EÜR auf geführt. Jedoch wenn der Kunde nun die Rechnung bezahlt bekomme ich die 6 € als Betriebeinnahme auf der EÜR auf geführt und wird so mit ja versteuert. Wie komme ich es hin das diese 6 € nicht in der EÜR Einnahme auftaucht?


    Bitte eine detalierte beschreibung und viel Fachbegriffe da ich nicht so fit bin in der Materie ;)


    Vielen Dank für eure Hilfe

    Event Dj Christian

  • Und warum als durchlaufenden Posten? Du hattest eine Betriebsausgabe in Höhe von 6 Euro und berechnest diese als Umsatz an deinen Kunden weiter. Da ist nichts durchlaufend!

    • Offizieller Beitrag
  • Dacht das würde nicht gehen da ich kein Beleg mehr habe weil dieser doch an den Kunden weitergeleitet wird. Auf welches Konto würde ich den die Betriebsausgabe dann buchen?

    Tja, wenn das Original an den Kunden weitergegeben wurde, würde ich darunter auch einen durchlaufenden Posten verstehen. Der Kunde setzt die Ausgabe (durchaus auch die UST) ab und Du erhältst quasi die für ihn getätigte Auslage erstattet. Alternativ hättest Du auch das Original behalten können, den Preis zu den eigenen USt- Konditionen in Rechnung stellen und dem Kunden eine Kopie als Nachweis geben. Letzteres wäre vermutlich deutlich einfacher gewesen. So mein Verständnis ohne mich damit eingehender beschäftigt zu haben.

    Edit: Jetzt habe ich mal kurz bei Haufe vorbei geschaut und denke, dass Letzteres auch der korrektere Weg gewesen wäre, da es kein Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Parkplatzbetreiber gegeben hat. https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI1905798.html


    wenn trotzdem als durchlaufender Posten betrachtet (ansonsten würde ich wohl das Kostenkonto 4500 in WISO MB nehmen):

    Tja, wenn das technisch in WISO MB nicht umsetzbar ist, bleibt wohl nur die Erstattung gesondert anzufordern, außerhalb der Rechnung oder eine Korrekturbuchung durchzuführen, in dem vom Erlöskonto auf den durchlaufenden Posten gebucht wird (manuelle Buchung oder über das Verrechnungskonto).

  • Moin,


    richtig, wie schon von Haufe u. a. bereits gesagt :): DLPs sind Geschäfte, die im Namen und auf Rechnung eines Dritten erfolgen. Also (Um-)Buchung der Ausgabe 4530 an 1590, die Ausgagsrechnung bleibt "normaler" Erlös als Kleinunternehmer - der Effekt ist dann der gewünschte, heißt gewinnneutral:)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo EventDJ-Christian,

    Sorry aber den Beitrag habe ich durch die SuFu auch gefunden aber der hilft mir nicht weiter. Da alle meine Posten keine MwSt haben würde durch änderung des Erlöskontos auch die Dienstleistung aus der EÜR verschwinden. Es soll ja nur die eine position mit dem Parkgebühren verschwinden

    1. Sorry! Du hast weder den Titel des Links gelesen noch den Beitrag verstanden: Artikel als "Durchlaufenden Posten" anlegen.
      Dort schreibe ich : So geht's dennoch. Hat mit MWST nichts zutun. Als Kleinunternehmer ist eh alles null %. Es geht darum, dass eine Artikelposition anders gebucht wird als alle anderen. Ist aber einfach nicht Dein Thema!
    2. Es handelt sich nicht um einen durchlaufenden Posten.
      "Sollte im Auftrag eines Kunden im Parkhaus parken..." ."Die Parkgebühren habe ich vom Geschäftskonto bezahlt."
      Dadurch wird eindeutig, dass es sich nicht um einen durchlaufenden Posten handelt.
    3. Deine Parkplatzgebühren während Ausübung deiner Tätigkeit sind Betriebsausgaben. Diese gehören in Deine EÜR. Dazu brauchst Du auch einen Beleg.
    4. Buchst Du die Parkgebühr zusätzlich als Ausgabe mindert sich die EÜR um den Betrag. Aber als Kleinunternehmer drückt sie jedoch nicht deine zu beachtende Umsatzgrenze von 17.500 €. Auch hier ist ein Beleg notwendig.


    Ohne Beleg kannst Du weder nach Punkt 3 noch nach Punkt 4 buchen. Berechne in deiner Rechnung Anfahrtskosten zu deinem Leistungsumfang. Das geht ohne Beleg.

    Und warum als durchlaufenden Posten? Du hattest eine Betriebsausgabe in Höhe von 6 Euro und berechnest diese als Umsatz an deinen Kunden weiter. Da ist nichts durchlaufend!

    :thumbsup:


    Beispiele für durchlaufende Posten

    Zu den durchlaufenden Posten zählen beispielsweise:



    einbehaltene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter (sind an das Finanzamt bzw. die jeweilige Krankenkasse abzuführen)
    Gerichts- oder Vollzugskosten, die Rechtsanwälte und Notare für ihre Mandanten verauslagen
    von Architekten gezahlte Gebühren der Bauherren

    Nicht zu den durchlaufenden Posten gehören Betriebsausgaben, wie verauslagte Porto- und Verpackungskosten, die Kunden in Rechnung gestellt und Telefon- oder Reisekosten, die von Dritten erstattet werden. Diese Ausgaben werden üblicherweise nicht im Namen eines Dritten, sondern für eigene Rechnung getätigt.

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