Übergang EÜR – Bilanz

  • Das Finanzamt hat mich ab dem 1.1.20 zur Buchführungspflicht, also zur Bilanzierung verdonnert. Das ist mir ganz angenehm, weil das ein Zeichen ist, dass das Geschäft endlich rund läuft :) und auch die bisherige EÜR habe ich mit WISO Buchhaltung mit doppelter Buchführung und SKR 03 gemacht. Viel wird sich also nicht ändern, ein paar Dinge aber schon, und daher werde ich mir in den nächsten paar Wochen ein paar Fragen hier erlauben.


    Und gleich zu Anfang: Ich vermute, dass ich eine neue Datei anlegen muss und die der bisherigen EÜR ab 1.1. nicht mehr verwende?


    lg

    Christian

  • Vielen Dank.


    Dann mal zur Sache :) Ich habe kaum Rechnungen, die längere Zeit liegen. Das meiste ist Benzin, Hotel und Verpflegung und wird mit Kreditkarte oder ec bezahlt. Muss ich den Umweg über 1600 ff (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen), gar aufgesplittet nach MwSt-Satz (904530/1776 an 1605, dann 1605 an 1210) gehen, oder kann ich wie bisher direkt an Karte buchen? (904530 an 1210)


    lg

    Christian

  • Moin,


    m. E. führt bei Bilanzierung kein Weg an der Buchung über Personenkonten (Debi-/Kreditoren) vorbei, da diese (Forderungen bzw. Verbindlichkeiten) in der Bilanz ausgewiesen werden. Eine weitere Unterteilung nach Steuersätzen erfolgt hier nicht, da dieser, wie Du ja richtig schreibst, den Kosten bzw. den Erlösen zugeordnet wird.


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • m. E. führt bei Bilanzierung kein Weg an der Buchung über Personenkonten (Debi-/Kreditoren) vorbei, da diese (Forderungen bzw. Verbindlichkeiten) in der Bilanz ausgewiesen werden.

    Dem stimme ich im Prinzip zu. Bei den Forderungen wird das später noch ein Thema einer Frage, weil meine Ausgangsrechnungen immer erst später zu Zahlungseingängen führen. Da werde ich einige wenige Debitorenkonten führen müssen, und da wird auch der eine oder andere Betrag zum 31.12. offen sein und in der Bilanz landen.


    Ich habe aber keine Lieferanten mit Zahlungszielen. Und auch keine Unterauftragnehmer o.ä. Ich habe tatsächlich nur Hotels, Restaurants und Tankstellen, dazu selten mal einen Copyshop oder eine Büromaterialhandlung als Lieferanten. Ach ja, und die Post. Die bezahle ich alle im Moment der Rechnungserstellung bar, mit Karte, PayPal oder was auch immer. Die Lebensdauer der Verbindlichkeiten liegt im Sekundenbereich. Die schaffen es nicht ins SBK. Wenn nichts großartiges passiert, wird bei mir auch in 20 Jahren in der Bilanz zum 31.12. eines Jahres bei Verbindlichkeiten LuL eine glatte Null stehen.


    Daher nochmal die Frage: Ist es unter diesen Bedingungen (und nur unter diesen!) erlaubt, direkt an 12xx statt 16xx zu buchen?


    lg

    Christian

  • alle im Moment der Rechnungserstellung bar, mit Karte, PayPal oder was auch immer

    Und das sind bis auf die Barzahlungen Verbindlichkeiten - bis die Beträge vom Bankkonto abgezogen werden. Zwar keine Verbindlichkeiten LuL, aber Verbindlichlkeiten gegenüber Bankinstituten.