2017 war ich unmittelbar Begünstigte in der Riesterrente. 2018 war ich nicht mehr berufstätig, habe aber weiter in meinen Vertrag eingezahlt. Nun die Frage zum Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung 2018. Bin ich nun in der Steuererklärung 2018 mittelbar oder unmittelbar begünstigt, da bei der Riesterrente ja immer der Bezug zum Vorjahr gemacht wird? Bei mittelbarer Begünstigung können wir nur begrenzt Sonderausgabenabzug vornehmen.
Vielen Dank für die Hilfe