Guten Tag,
es ist mein erstes Jahr mit Umsatzsteuer und ich habe schon ein paar Threads zum Thema Jahreswechsel gelesen. Aber mein Thema konnte ich dort nirgends entdecken, daher traue ich mich hier zu fragen:
Darf man den Oktober bis Dezember ausnahmsweise monatlich abrechnen, wenn man bisher quartalsweise abgerechnet hat? Im Programm ist es ja möglich, nur einen bestimmten Monat anzugeben!
Der Sinn des Ganzen wäre: Dann würde der Oktober und November noch in dieses Jahr fallen und nur der Dezember müsste in 2020 gebucht werden. Oder mache ich da einen Denkfehler?
Das FA dürfte doch gar nichts dagegen haben, die Kohle lieber früher als später zu bekommen?
Ich danke euch fürs Lesen und (hoffentlich) für Antworten...