Umsatzsteuer 4. Quartal auch monatlich möglich?

  • Guten Tag,


    es ist mein erstes Jahr mit Umsatzsteuer und ich habe schon ein paar Threads zum Thema Jahreswechsel gelesen. Aber mein Thema konnte ich dort nirgends entdecken, daher traue ich mich hier zu fragen:


    Darf man den Oktober bis Dezember ausnahmsweise monatlich abrechnen, wenn man bisher quartalsweise abgerechnet hat? Im Programm ist es ja möglich, nur einen bestimmten Monat anzugeben!


    Der Sinn des Ganzen wäre: Dann würde der Oktober und November noch in dieses Jahr fallen und nur der Dezember müsste in 2020 gebucht werden. Oder mache ich da einen Denkfehler?


    Das FA dürfte doch gar nichts dagegen haben, die Kohle lieber früher als später zu bekommen?


    Ich danke euch fürs Lesen und (hoffentlich) für Antworten...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo marianne68,

    das ist geregelt:

    siehe hier

    In welchen Abständen erwartet das Finanzamt eine Umsatzsteuervormeldung?

    Normalerweise richtet sich die Abgabeverpflichtung für die Umsatzsteuervoranmeldung nach der Höhe der Umsatzsteuerzahllast (Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr. Hier gilt Folgendes:


    • Monatliche Abgabepflicht: Die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr betrug mehr als 7.500 EUR.
    • Vierteljährliche Abgabepflicht: Die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr lag zwischen 1.000 und 7.500 EUR.
    • Keine Umsatzsteuervoranmeldung: Die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr betrug weniger als 1.000 EUR. Hier genügt es, wenn Sie einmal im Jahr eine Umsatzsteuerjahreserklärung ans Finanzamt übermitteln.
  • Zitat

    es ist mein erstes Jahr mit Umsatzsteuer

    Daher gibt es keine Zahlen aus dem Vorjahr ;)


    Das FA schrieb mir, ich solle vierteljährlich abrechen. Das habe ich bisher auch gemacht.


    Meine Frage war: DARF man dem FA das Geld auch schon früher zukommen lassen, damit sich nichts so viel in das Folgejahr verschiebt?

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage war: DARF man dem FA das Geld auch schon früher zukommen lassen, damit sich nichts so viel in das Folgejahr verschiebt?

    Definitiv nein.

    • Offizieller Beitrag

    Sonst gibt es ein Bußgeld aufgrund des zu früh zahlens LOL

    Nö, rein technisch. Du bist Quartalszahler und wirst Deine endgültigen Zahlen für Q4 wohl kaum vor dem 31.12. abschließend kennen.

    • Offizieller Beitrag

    "Rein technisch" gesehen könnte ich Anfang November die Umsatzsteuervoranmeldung generieren und dort nicht das Quartal, sondern den Monat Oktober anwählen.

    Als Quartalszahler, klar. :censored:

  • Du kannst beim Finanzamt einfach anfragen ob Du es monatlich machen darfst; in der Regel sagen die dazu Ja und berechnen dann im neuen Jahr, ob es weiter notwendig ist. Bzw. wird im neuen Jahr sowieso neu aufgerechnet und Du bekommst dann einen Bescheid für die monatliche Abgabe falls es der Umsatz hergibt.


    Die Vierteljährliche Abgabe dient ja dazu, dass Firmen mit kleinen Umsätzen nicht ständig mal Minus (durch Einkäufe) mal Plus in der Abgabe haben und auch entwas länger mit der vereinnahmten Mehrwertsteuer arbeiten können. Zumal ja jeder extra Buchungssatz irgenwie Geld kostet (Bankgebühren und Zeit ist auch Geld)


    Einfach so einreichen geht aus Sicht des Finanzamtes nicht, die haben ja bei Dir die Vierteljährliche auf dem Schirm und müssen nun extra bei Dir anfragen warum Du die Daten im November geschickt hast, ohne vorher zu fragen....Für die ist Zeit auch Geld (Unser Geld) ;)


    Ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt ? Ich glaube die Abgabenordnung / Umsatzsteuergesetz ? Aber durchlesen tu ich mir das jetzt nicht, dafür ist jede Zeit zu kostbar ;)

    Dafür gibt es auch Spezialisten: die nennen sich Steuerberater ;)

    • Offizieller Beitrag

    Darf man den Oktober bis Dezember ausnahmsweise monatlich abrechnen, wenn man bisher quartalsweise abgerechnet hat?

    Nein

    Geht es darum, ob das in MB technisch möglich ist oder ob das rechtlich zulässig wäre?

    Technisch von MB Seiten ist das wohl möglich.

    Du kannst nach dem Okt. Abschluß oder danach und wenn Du keine Einnahmen mehr erwartest das 4. Quartal vorzeitig schon abschliessen und absenden.


    Man kann auch eine USTVA Korrektur danach noch nachschiessen. Es gilt immer nur die zuletzt abgesandte UV.Anmeldung. Wann dann auch deren Termin dann abläuft bin ich überfragt.

  • Der Sinn des Ganzen wäre: Dann würde der Oktober und November noch in dieses Jahr fallen und nur der Dezember müsste in 2020 gebucht werden. Oder mache ich da einen Denkfehler ?



    Auch bei Quartalszahlern gilt doch die10-Tage-Regelung (keine Dauerfristverlängerung vorausgesetzt) ? Demnach würde die Zahlung unter den genannten Bedingungen doch komplett im alten Jahr als Ausgabe berücksichtigt werden- oder habe ich etwas überlesen -? :golly:


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Das FA dürfte doch gar nichts dagegen haben, die Kohle lieber früher als später zu bekommen?

    doch hat es.

    Eigenerfahrung:

    um den (nervigen) Quartalsbenachrichtigungen für fällige EkSt + Solid.-vorauszahlungen zuvor zu kommen, hatte ich die letzten 2 Quartale zusammen gefasst und als solche Q 3+4 2018 gekennzeichnet, überwiesen.

    Qartal 3 wurde einbehalten Q 4 ohne Kommentar zurück überwiesen.

  • Muss man bei über 7500 Euro Steuerzahlung monatlich zahlen oder kommt der Brief automatisch vom m FA?
    Wir zahlen in unserer zweiten Firma bereits seit 12 Jahren vom ersten Tag an Quartalsweise die Steuer, sind aber weit über 7500,— im Jahr.

    Warten bis sich das FA meldet oder sollte man mal anklopfen?

  • joeschwarz

    7500.- Umsatzsteuer/Jahr sind wirklich peanuts.... ;)

    Da wird nichts für monatliche Zahlungen kommen; Wo genau da fürs Finanzamt die Grenzen sind weiss ich allerdings nicht....Als wir in den 90ern angefangen haben war es so bei ca. 10.000 DM/Jahr, also mmüsste es heute bei ca. 10.000 €ur/Jahr sein.... ? Ist aber sicher auch Umsatzabhängig ?


    Am besten mal direkt beim Finanzamt anrufen und fragen, die freuen sich wirklich wenn mal jemand lebendiges in Ihrem Laden anruft und eine sinnvolle Frage stellt. (kein Sarkasmus !!)

    Einmal editiert, zuletzt von amafinode ()

  • Vielen Dank für die zahlreichen Meinungen und Antworten!!!!!


    Wünsche heute einen schönen Feiertag.


    Maulwurf

    Die 10 Tage Regelung bringt nichts bei Einzugsermächtigungen. Das FA braucht bei mir immer deutlich länger mit der Abbuchung, nachdem ich die Meldung abgeschickt habe.