10-Tage Regelung bei Lastschrifteinzug
Hat der Unternehmer seinem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, gilt eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung (bei einem hinreichend gedeckten Konto) im Zeitpunkt der Fälligkeit als abgeflossen, selbst wenn das Finanzamt den Betrag tatsächlich erst später einzieht.
In diesem Fällen muss der Unternehmer also eine am 10. Januar fällige, aber später eingezogene Umsatzsteuer-Vorauszahlung regelmäßig noch im vorangegangenen Kalenderjahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe verbuchen (Anwendung der Abflussfiktion).
Umsatzsteuer 4. Quartal auch monatlich möglich?
- marianne68
- Erledigt
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Hey, wieder etwas dazugelernt!!! Ihr seid echt klasse!
Also einfach das Ding kurz nach Neujahr fertig machen und schon gilt das ganze Quartal zum Vorjahr.
Dass das SO einfach würde hätte ich nicht gedacht.
Jetzt kommt das große ABER: Kapiert das Programm das auch? Also wenn z.B. das FA im Februar abbucht, ordnet das MB dann automatisch dem Vorjahr zu?
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Kapiert das Programm das auch?
Nicht ganz von alleine - im neuen Jahr buchst Du die Zahlung auf ein Verrechnungskonto und per 31.12. dann 1780 an VK - damit hast Du die Zahlung in's alte Jahr "geschoben"
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Puh, dann bin ich ja froh, dass es im deutschen Steuerrecht so unkompliziert zugeht
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Maulwurf und die anderen: VIELEN DANK
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Jetzt kommt das große ABER: Kapiert das Programm das auch? Also wenn z.B. das FA im Februar abbucht, ordnet das MB dann automatisch dem Vorjahr zu?
Nicht ganz von alleine - im neuen Jahr buchst Du die Zahlung auf ein Verrechnungskonto und per 31.12. dann 1780 an VK - damit hast Du die Zahlung in's alte Jahr "geschoben"
Ist aber meiner gefühlten Erinnerung nach so oder ähnlich auch schon ein gutes Dutzend Mal im Forum in den verschiedensten Unterforen erläutert worden und wäre sicher über die erweiterte Forumssuche auffindbar.
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miwe4, es tut mir leid. Ich hatte am Anfang die Suche genutzt, aber nicht das Richtige gefunden. Manchmal muss ja auch wissen, wonach genau man sucht.
Ich war hier mit meinem Ansatz (plötzlich monatlich abzurechnen) total auf dem Holzweg.
Auf die Idee, dass man Buchungen dem Vorjahr zuordnen kann, obwohl das FA weit später im Folgejahr abbucht, wäre ich nie gekommen. Man muss ja auch erstmal wissen, dass es Ausnahmen beim Zuflussprinzip gibt.
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Auf die Idee, dass man Buchungen dem Vorjahr zuordnen kann, obwohl das FA weit später im Folgejahr abbucht, wäre ich nie gekommen. Man muss ja auch erstmal wissen, dass es Ausnahmen beim Zuflussprinzip gibt.
Für den Anfang reicht da manchmal schon ein Blick in die maßgebliche Vorschrift des Gesetzes: § 11 EStG
Zitat(1) ....... 2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. .......
(2) ....... 2Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend. .......
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P.S. Feiertag ?! Weder heute noch morgen
Moin,
doch, nennt man Reformationstag....
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Mausko, ich weiß... aber doch nicht hier ... (außer im letzten Jahr... aber wahrscheinlich schon wieder in nur 499 Jahren)
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In welchem Moin Land bist Du denn?
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Dort, wo - wenn überhaupt gegrüßt wird - "Tach ooch" gesagt wird...
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Dort kennt man "Moin"?
(gleich gibt's vermutlich einen Hinweis off topic)
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Dort kennt man "Moin"?
Ich kämpfe dafür
gleich gibt's vermutlich einen Hinweis off topic)
- hast recht
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P.S. Feiertag ?! Weder heute noch morgen
Moin,
doch, nennt man Reformationstag....
Reformationstag in den neuen Bundesländern - morgen Allerheiligen in einigen (vor allem katholischen) Bundesländern. Euch allen einen schönen Arbeitstag, falls ihr nicht zu den Feiertagsgesegneten gehört.
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https://www.impulse.de/recht-s…tag-feiertag/7311132.html
also, ist wie der SolZ, nicht (entgegen hartnäckigen Gerüchten) nicht auf "Neufünfland" beschränkt...
So oder so... den guten Wünschen kann ich mich nur anschließen
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Moin, SH feiert auf jeden Fall, MV schon immer..., echte Moin Länder eben.
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Das FA dürfte doch gar nichts dagegen haben, die Kohle lieber früher als später zu bekommen?
Doch - das hat sogar schwer etwas dagegen.
Erstens: sie können deine Anmeldung (und, falls nicth Einzugsermächtigung) Zahlung nicht zuordnen, da quartalsweise auch dort gebucht wird, d.h. sie haben keinen offenen Posten
Zweitens: du bekommst ein Schreiben, dass deine Voranmeldung als nicht geleistet gilt und du diese in die Quartalsanmeldung aufzunehmen hast.
So bei einem Kunden von mir tatsächlich erfolgt - das Finanzamt war ziemlich erbost über die nicht angeordnete Voranmeldung.
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Also der Thread hat echten Unterhaltungswert.