Verlustvortrag wird im Mantelbogen nicht korrekt ausgefüllt/angekreuzt

  • Einen schönen guten Tag! :)


    Ich sitze aktuell an meiner Steuererklärung 2015 und habe Kosten meins damaligen Masterstudiums eingetragen.

    Das heißt Fahrtkosten (Entfernungspauschale da Vollzeitstudium, wie von der Software empfohlen) sowie Arbeitsmaterial (Fortbildungskosten) und einen studienbedingten Auslandsaufenthalt (Fortbildungskosten). Kein Einkommen. Dazu bekomme ich (wie zu erwarten) die Warnungen "zur Arbeit gefahren, obwohl Sie keine Einnahmen hatten?" und "Fortbildungskosten erfasst, obwohl Sie keine Einnahmen hatten?".


    Damit komme ich auf höhere, negative Beträge im Bereich "Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte" und "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen". Erstattung ist selbstverständlich 0, immerhin habe ich ja noch nichts eingezahlt.

    Wenn ich mir jetzt den erzeugten Mantelbogen anschaue, dann ist "Es wurde ein Verlustvortrag festgestellt" nicht angekreuzt. Nach bisherigem Verständnis hätte ich das erwartet. Habe ich etwas falsch gemacht, oder ist das korrekt so?


    Vielen Dank für jegliche Hilfe!

  • Vielen Dank für die Hilfe!


    Gibt es eine andere Art zu prüfen ob der Vorlustvortrag "korrekt beantragt" wird?


    Ja, genau so. Einzig den Fahrtweg zur deutschen Uni habe habe ich unter "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" eingetragen, da die Software meinte, dass bei einem Vollzeitstudium auch die Uni als "Erste Tätigkeitsstätte" gelte. Das kann ich natürlich auch wieder bei den Fortbildungskosten eintragen, falls das korrekter wäre. Aber ich denke daran wird es gerade nicht liegen (wobei ich nur rate...).

    Gibt es vielleicht Mindestmengen die erreicht werden müssen?


    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mir jetzt den erzeugten Mantelbogen anschaue, dann ist "Es wurde ein Verlustvortrag festgestellt" nicht angekreuzt.

    Dann schaust Du aber auf der Seite 3 des Mantelbogens in den Zeilen 80-81, oder? Das spielt bei dem Entstehungsjahr nur insoweit eine Rolle, als Du in Zeile 81 eine Beschränkung des Verlustrücktrags der Höhe nach vornehmen könntest. Das ist für Dich aber nur interessant, wenn Du im Vorjahr, also in 2014, einkommensteuerpflichtige Einkünfte erzielt hast.


    Für die grundsätzliche Antragstellung ist in der Erklärung auf Seite 1 des Mantelbogens doch programmgesteuert angeklickt/-kreuzt "Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags", oder? Dann ist doch alles ok.

  • Ach herrje bin ich doof. Ja, das ist tatsächlich angekreuzt. Dann habe ich den falschen Haken gesucht... tut mir Leid und vielen Dank!


    Zum Abschluss noch: sollte ich dann meine Fahrtkosten zur deutschen Uni dann doch auch lieber unter den Fortbildungskosten anstelle "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" eintragen?