Verrechnung Gewerbeverlustvortrag mit Einkommensteuer

  • Hallo zusammen,


    kurz zu mir: Ich bin Angestellter und habe nebenbei ein Gewerbe angemeldet gehabt, welches ich Mitte dieses Jahres abgemeldet habe. Aus den Vorjahren hatte ich einen vortragsfähigen Gewerbeverlustvortrag in Höhe von 7100 EUR zu 31.12.2017. Zum Abschluss des Gewerbes sind mir für dieses Jahr noch mal knapp 320 EUR Verlust angerechnet, so dass ich nun einen Bescheid über knapp 7420 EUR habe.


    Nun habe ich bei der Einkommenssteuer 2018 diesen angegeben und laut Programm sollte eine entsprechende Erstattung erfolgen.


    Jetzt kam der Steuerbescheid und die Erstattung ist deutlich geringer ausgefallen als laut Programm prognostiziert. Nach meiner Recherche scheint der Gewerbeverlustvortrag nicht so angerechnet worden zu sein, wie laut Programm ersichtlich. Die Möglichkeit der Eintragung/Erstattung wird mir laut Programm und in den Erklärungen (Handbuch) so beschrieben und empfohlen.


    Auf die Rückfrage meinerseits beim Finanzamt wurde mir mitgeteilt, das der Verlustvortrag aus dem Gewerbe nur gegen den Gewinn aus Gewerbe verrechnet werden kann, was mir natürlich gar nichts bringt.


    Meine Fragen sind daher:

    1. Ist die Verrechnung von Gewerbeverlustvortrag mit den Einnahmen aus nicht-selbständiger Arbeit möglich oder nicht?
    2. Ist ein vortragsfähiger Gewerbeverlustvortrag gewerbeübergreifend übertragbar? Hintergrund ist, dass ich im zweiten Halbjahr 2018 ein neues Gewerbe angemeldet habe und hierfür auch eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abgegeben habe. Einen Bescheid über den vortragsfähigen Gewerbeverlust zum 31.12.2018 habe ich nur für 1x erhalten.

    Danke und viele Grüße

    Cecco

  • Ein Gewerbeverlustvortrag kann nur mit einem Gewerbeertrag in den Folgejahren verrechnet werden - bei deiner Einkommensteuer wird ja der gewerbliche Verlust schon angegeben. Doppelt geht nun wirklich nicht und die Verrechnung mit deinen nichtselbständigen Tätigkeiten erfolgt doch im Rahmen der Ermittlung der Summe der Einkünfte.


    Eine Verrechnung innerhalb verschiedener Gewerbe ist mir nicht bekannt - es sind ja unterschiedliche Erwerbszweige.

    • Offizieller Beitrag

    Genau, der vortragsfähige Gewerbeverlust im Rahmen der Gewerbesteuer und der Verlustvortrag i.S. § 10d EStG sind zwei komplett verschiedene Dinge und haben aufgrund der unterschiedlichen Steuerart rein gar nichts miteinander zu tun.