Sollversteuerung - Rechnung Vorjahr, Zahlung Folgejahr - Umsatzsteuer bei Jahreswechsel buchen

  • Hallo liebe Foren-Mitglieder,


    ich stehe gerade auf dem Schlauch, da ich als EÜR-ler bisher immer Istversteuerung machte (steht auch noch so unten in Signatur), ich nun aber eine theoretische Frage zur SOLLVERSTEUERUNG und Eingabe der UST bei Rechnungen zum Jahreswechsel habe.


    Wie (auf welche Konten) buche ich als SOLLVERSTEUERER mit 4/3 Gewinnermittlung eine Rechnung (Rechnungsstellung zum Beispiel November 2019, 1.190,- inkl. Mwst), geplanter Geldeingang dazu aber erst Ende Januar 2020.


    Die in der Rechnung enthaltene UST (190,- Euro) muss ja im Jahr 2019 ans FA gezahlt werden und daher auch im Nov. in der Vorsteueranmeldung und zudem in der UST-Erklärung 2019 auftauchen.

    Der Zahlunsgeingang (1.190,-) und der Netto-Erlös (1.000.-) müssen erst in 2020 erfasst sein.


    Kann mir da jemand helfen, auf welche Konten ich buche, damit es richtig in den Formularen der Jahre abgebildet wird?:/

    Ggf. Einbezug des Verrechnungskontos 1370?????

    Habe gerade ein Brett vor dem Kopf diesbezüglich.


    DANKE!!!!

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

  • als EÜR-ler bisher immer Istversteuerung machte

    bei der EÜR gilt doch grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip.

    Also wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt ist der Geldzufluss und wenn Du dann die VSt. abführst ist Abfluss.

    Da WISO-Steuer:SpBu keine Debitorenbuha. beherrscht, müsste bei Rechnungsausgang die USt. und Nettoerlös getrennt gebucht werden. 1776 und evtl. 1731 o. 1730

    eine theoretische Frage zur SOLLVERSTEUERUNG und Eingabe der UST bei Rechnungen zum Jahreswechsel habe.

    Da anscheinend kein Zwang zum Wechsel der Besteuerungsform vorliegt, ein Wechsel mit höhrem Buchungsaufwand verbunden und Steuer:Sparbuch nur bedingt geeignet ist, würde ich etweder weiter arbeiten wie bisher o. mir eine geeignete Software mit Debi-Kredi-Buha. zulegen.

  • Hallo Elsamate,

    erstmal danke für deine Antwort.

    bei der EÜR gilt doch grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip.

    Also wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt ist der Geldzufluss und wenn Du dann die VSt. abführst ist Abfluss.

    Das ist mir schon klar, obwohl ich bei Geldzufluss ja normalerweise (bei IST-Verseuerung) die UST aus meiner Ausgangsrechnung abführe und nicht die VST.

    Da WISO-Steuer:SpBu keine Debitorenbuha. beherrscht, müsste bei Rechnungsausgang die USt. und Nettoerlös getrennt gebucht werden. 1776 und evtl. 1731 o. 1730

    Dann gelangt der Nettoerlös ohne einen Geldeingang (z,B, Bank) bei Sollversteuerung in die EÜR 2019 und wäre in 2019 erfolgswirksam? Dazu bräuchte ich ja auch ein Geldkonto als Gegenkonto. Oder zumindest ein Verrechnungskonto, z.B. 1370.

    Wieso 1731 oder 1730? Zumal es die ja im Steuersparbuch auch nicht gibt.


    Da anscheinend kein Zwang zum Wechsel der Besteuerungsform vorliegt, ein Wechsel mit höhrem Buchungsaufwand verbunden und Steuer:Sparbuch nur bedingt geeignet ist, würde ich etweder weiter arbeiten wie bisher o. mir eine geeignete Software mit Debi-Kredi-Buha. zulegen.

    Das hilft mir nun leider nicht weiter.

    Ich suche einfach einen Buchungssatz mit SKP03Kontennummern, der für eine Sollbesteuerung im angegeben Fall

    1. die UST aus einer Ausgangsrechnung in die UST-VA und UST-Erklärung in 2019 bringt

    2. den Zahlungseingang (hier Bank 1200) und Erlös in der EÜR 2020 belässt


    Kann man da irgendetwas mit dem Verrechnungskonto 1370 (Verr.konto für Gewinnermittlung ergebniswirksam) machen?


    Beste Grüße

    Weiß noch jemand Rat?

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

  • Moin,


    ich könnte mir folgendes vorstellen: Buchung der AR mittels einer Splittbuchung auf ein Erlöskonto ohne USt (Nettobetrag) und die USt direkt auf 1776. Dann eine Umbuchung Erlös an 1370 - beim Zahlungseingang dann "nur" noch die Umbuchung 1370 an das bei der Einbuchung verwendete Erlöskonto....


    Ich gebe zu, elegant ist anders...;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • die UST aus meiner Ausgangsrechnung abführe und nicht die VST.

    eh klar, sorry

    Wieso 1731 oder 1730? Zumal es die ja im Steuersparbuch auch nicht gibt.

    nochmal sry. natürlich 1370-1371 (letzteres ist nicht Ergebniswirksam) es würde als nicht in die EÜR einbezogen.

    Also beim Sparbuch gibt es keine 1400 Forderugskonten.

    Die Ust. errechnet sich aus dem jeweiligen Erlöskonto. z.B. 8400 (also bringt eine händische (freie Buchung) auf 1776 auch nichts )

    Bei Neuanlage einer EÜR wird nur nach der USt.-Pflicht gefragt nicht jedoch nach soll-ist versteuerung.

    • Offizieller Beitrag

    warum Sollversteuerung bei EÜR - mE nur unnötig kompliziert ..... Tipp: ändern!

    theoretische Frage zur SOLLVERSTEUERUNG

    wie man aus der Frage sehen kann:

    ;)