Guten Abend!
Folgende Situation:
Über einen Anwalt wird ein gerichtliche Mahnverfahren gegen einen Schuldner eingeleitet, der unsere Rechnung nicht bezahlt hat.
Rechnungsbetrag: 500 €
Anwalts-, Gerichtskosten: 190 €
Zinsen: 10 €
Der Anwalt stellt 190 € für seine Arbeit uns in Rechnung, die Rechnung wird bezahlt und ganz normal verbucht.
2-3 Monate später überweist der Schuldner 700 € an uns (Rechnungsbetrag + alle Gebühren und Zinsen).
500 € wird als Geldeingang für die offene Rechnung ganz normal verbucht.
Frage:
Was macht man mit den restlichen 200 €? Wie wird dieses Geld korrekt verbucht?
Danke im Voraus!