Hallo liebe Forummitglieder - ich stehe auf dem Schlauch.
Mein Sohn ist als Künstler im ersten Jahr als Kleinunternehmer veranlagt und hat dazu auch einige Rechnungen ins EU Ausland geschrieben ( reverse charge) .
Ich bekomme es in der EST - eigentlich sind die Umsätze zu gering für eine gesonderte EÜR- einfach nicht getrennt und korrekt eingetragen.
Ich habe es jetzt doch mit der EÜR versucht- da ja auch eine UST- Erklärung erfolgen muss- da gibt es aber kein passendes Buchungskonto für reverse Charge nach &13 , so dass es hinterher passt.
Ich hoffe sehr , dass sich jemand auskennt und helfen kann.
Danke!