Steuererklärung 2019 - Heirat und Kosten der Ehefrau für Ausbildung

  • Hallo,


    kurze Frage. Ich bin Beamter und verdiene. Ich werde meine Partnerin noch dieses Jahr heiraten und dann in die Steuerklasse 3 gehen. Sie ist Studentin. Zweitausbildung. Nebenbei ein Minijob mit ca. 200€ pro Monat. Ich gehe recht in der Annahme, dass ich sämtliche ihrer Werbungskosten für die Folgejahre in meinen Steuererklärungen in voller Höhe absetzen kann. Richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Nebenbei ein Minijob mit ca. 200€ pro Monat. Ich gehe recht in der Annahme, dass ich sämtliche ihrer Werbungskosten für die Folgejahre in meinen Steuererklärungen in voller Höhe absetzen kann. Richtig?

    Jein. Sie kann ggf. Ihre Ausgaben geltend machen. Sofern im Rahmen einer Ehegattenveranlagung dann eine Zusammenveranlagung zum Tragen kommt, kann sich das dann eben auf Eure festzusetzende ESt auswirken.


    Im Zweifel einfach einmal die erweiterte Forumssuche mit den Stichworten "Studium" oder "vorweggenommene Werbungskosten" nutzen.

  • was meinst du mit "sie kann ihre ausgaben geltend machen"? Sie hat ja keine Einnahmen. Mir stellt sich die Frage ob wir das alles gleich absetzen können und ich dann praktisch eine höhere Erstattung bekomme oder ob sie das im Rahmen eines Verlustvortrages erst erstattet bekommt wenn sie irgendwann etwas verdient. Über die Suchfunktion bin ich bislang nicht weitergekommen. :-/

    • Offizieller Beitrag

    was meinst du mit "sie kann ihre ausgaben geltend machen"? Sie hat ja keine Einnahmen.

    Im Zweifel einfach einmal die erweiterte Forumssuche mit den Stichworten "Studium" oder "vorweggenommene Werbungskosten" nutzen.


    Mir stellt sich die Frage ob wir das alles gleich absetzen können und ich dann praktisch eine höhere Erstattung bekomme oder ob sie das im Rahmen eines Verlustvortrages erst erstattet bekommt wenn sie irgendwann etwas verdient.

    Einfach mal im § 10d EStG nachlesen. Und auch bei der Zusammenveranlagung gibt es einen Gesamtbetrag der Einkünfte!


    Über die Suchfunktion bin ich bislang nicht weitergekommen. :-/

    Kann ich bei der Masse an verschiedenen gelagerten Threads nun wirklich nicht glauben.


    Warum legst Du Dir nicht einfach mal einen Testfall an? ;)

  • Ich komme über die Suchfunktion leider wirklich nicht weiter. Nicht das ich die Thematik nicht vorfinde, jedoch werde ich aus den Antworten nicht schlau. Teils wird auf Paragraphen verwiesen die ich schlicht nicht begreife, teils sind die Situationen anders. Vielleicht liegts auch an mir :). Ich hatte auf ein einfaches "ja, ist möglich" oder "nein, ist nicht möglich" gehofft. :)

    • Offizieller Beitrag

    Und auch bei der Zusammenveranlagung gibt es einen Gesamtbetrag der Einkünfte!

    Und um den dreht sich bei § 10d EStG alles. Und ansonsten eben bei Zusammenveranlagung ganz normale Einkunftsberechnung, nach Person und Einkunftsart getrennt, die dann in einem gemeinsamen Gesamtbetrag der Einkünfte sowie einer gemeinsamen Steuerfestsetzung nach der Splittingtabelle münden.


    Warum legst Du Dir nicht einfach mal einen Testfall an? ;)

  • Ich gehe recht in der Annahme, dass ich sämtliche ihrer Werbungskosten für die Folgejahre in meinen Steuererklärungen in voller Höhe absetzen kann.

    In deinen Einkünften haben diese Werbungskosten nichts zu suchen - das will dir miwe4 mit seinen Hinweise sagen. Sie gehören in die Einkünfte deiner Partnerin.

    Deine Einkünfte und die Einkünfte deiner Partnerin werden dann addiert zum Gesamtbetrag der Einkünfte.

  • als Studentin hat sie bisher keine Steuererklärung gemacht? Ist es eine Erstausbildung? Verlustvortrag gibt es nur bei Zweitausbildung und nur, wenn man auch Erklärungen gemacht hat!


    Es gibt Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater und Fachliteratur, die helfen können.

  • Verlustvortrag gibt es nur bei Zweitausbildung und nur, wenn man auch Erklärungen gemacht hat!

    Da scheint die Zeit ein wenig an dir vorbeigegangen zu sein. Es gibt inzwischen genügend Diskussionen hier, wie man diese Kosten als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen kann. Die Erklärungen hierfür sind notwendig, da gebe ich dir Recht. Aber wenn ich cyberosti richtig verstanden habe, fallen die Kosten ja jetzt erst an. Und diese gehören nun einmal zu den Einkünften der (zukünftigen) Ehefrau und nicht zu den Einkünften des Ehemannes/Steuerpflichtigen.