Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen. / EÜR Elster-Fehler

  • Und warum so umständlich? Abgesehen davon, dass hier kein Bargeld bewegt wird und das Kassenbuch die denkbar schlechteste Möglichkeit (du weckst leicht "schlafende Hunde", Stichwort Kassenrichtlinie). Die von @babuschka genannten Konten 1370/1371 sind genau für solche Buchungen aus dem privaten Portemonnaie gedacht, weil es eben keine Kasse ist.


    Aber: auch hier habe ich in #2 schon darauf hingewiesen, dass dies für Buchungen Privatentnahmen wie Pkw-, Telefonnutzung, Warenentnahmen etc. bzw. Nutzung privater Pkw für betriebliche Zwecke etc. eben nicht mehr gilt, weil hier in Elster inzwischen eine harte Plausibilitätsprüfung hinterlegt ist - die Aufwands-/Ertragskonten müssen mit Buchungen über Privatentnahmen/-einlagen erfolgen, sonst gibt es die Fehlermeldung, die zu dieser Diskussion geführt hat.

  • Weil ich zB. eine private Kasse habe wenn ich Bar Einnahmen oder Ausgaben habe und die Fahrtkosten könnte ich ja auch bar beglichen haben. Mein Steuerberater und ich finden das Kassenbuch gut, klar geht es im Verrechnungskonto auch mit der gleichen Vorgehensweise Ausgabe und Bareinlage, umständlich ist es nicht, die Ausgabe kopieren, beim Betrag das Minus weg, Zuordnung ändern auf Bareinlage, fertig. Geht eine Minute alles

    • Offizieller Beitrag

    Weil ich zB. eine private Kasse habe wenn ich Bar Einnahmen oder Ausgaben habe

    Dann wirst Du ja auch die hier von anderen Usern im Thread schon angesprochenen diesbezüglichen Voraussetzungen für deren Ordnungsmäßigkeit mittlerweile kennen.


    und die Fahrtkosten könnte ich ja auch bar beglichen haben.

    Und wenn ich dann "könnte" lese, dann bekäme ich graue Haare, wenn ich die altersbedingt nicht ohnehin schon hätte.


    Mein Steuerberater und ich finden das Kassenbuch gut,

    Dass ein Steuerberater dies befürwortet, kann ich mir bei dem Sachverhalt wie hier im Thread beschrieben schwerlich vorstellen. Denn hier geht es nach dem Eingangspost doch wohl um:

    "Kilometerpauschale Büromaterial-Einkauf Metro: 10x2x0,30 Euro = 6 Euro"

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte auf meine Frage zurück kommen. Muss wieder einen betrieblichen fahrt mit dem privaten PKW buchen.

    Hat sich was inzwischen geändert?


    Ich würde jetzt so fortgehen:


    1. So buchen, wie in der Kontexthilfe von BP steht:


    • Unter "Finanzen" - "Zahlungen Bank / Kasse" wechseln Sie zum "Verrechnungskonto",
    • rufen per Mausklick auf "Neu Ausgabe F10" den Zahlungsdialog für Ausgaben auf,
    • tragen das Datum der Fahrt und sich selbst als "Empfänger / Auftraggeber" ein,
    • tragen einen aussagekräftigen "Verwendungszweck" ein (z. B. "Kilometerpauschale Büromaterial-Einkauf Metro: 10x2x0,30 Euro = 6 Euro"),
    • wählen die Kategorie "Kosten für die betriebl. Nutzung d. privaten Kfz" (Buchungsvariante 2) bzw. "4590/6590 Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge" (Buchungsvariante 3),
    • achten darauf, dass der "Steuersatz" auf "Umsatzsteuerfrei (Einkauf)" steht und
    • schließen die Buchung mit "OK F11" ab:


    2. Zusätzlich den gleichen Betrag als Privateinlage (1819), Gegenkonto (4590) Fahrtkosten buchen.


    Ist das korrekt???

  • Wenn Eugen_ über das Verrechnungskonto bucht, bekommt er ja wieder die Probleme mit dem amtlichen Formular! Diese Entnahmen sind zwingend über die Konten Privatentnahmen 18xx zu buchen - da geht kein Verrechnungskonto. Elster macht inzwischen die Plausibilitätskontrollen von Jahr zu Jahr schärfer und hier zu raten, das Verrechnungskonto zu bebuchen, führt unweigerlich zu Fehlermeldungen beim Absendeversuch der EÜR über Elster.

  • Und, was hat das mit dem Verrechnungskonto zu tun?

    Buchungen auf dem Verrechnungskonto werden nicht in das amtliche Formular übernommen und damit schlägt die Plausibilitätskontrolle zu, die für Privateinlagen wie für Privatentnahmen gleichermaßen gilt.


    Aber ich weiß, dass du ein vehementer Verfechter des Verrechungskontos bist, die Finanzverwaltung aber nicht (siehe die Überschrift zu dieser Beitragskette). Wobei die Einlagen in ein paar Jahren auch relevant werden könnten - die Finanzgerichte haben hier schon einige Urteile im Hinblick auf die Zinsschranke bei der Gewerbesteuer gemacht und der Fiskus benötigt Geld - ich möchte nicht meine Hand ins Feuer legen, dass die zur Zeit recht hohe Grenze beibehalten bleibt und da ist es dann gut, wenn man auch Privateinlagen nachweisen kann durch die Eintragungen im amtlichen Formular.


    Gebucht werden muss ganz einfach Aufwand an Privateinlage, wozu man dann allerdings die "freie Buchung" wählen muss.

  • Ich bin keine Verfechter des Verrechnungskontos. Das ist in der Software nun mal so angelegt. Ungewöhnlich und vielleicht auch nicht sehr glücklich, kann ich aber nicht ändern. Von mir aus auch "Freie Buchung", dann sieht man in dem Programm die Buchung nur leider nicht bei den anderen Buchungen.

    Dann musst Du aber vollständig sagen, dass er nur Punkt 2 umsetzen soll und Punkt 1 fällt weg. Buchungen 1 und 2 ergeben zusammen keinen Sinn. Entweder Dein Weg oder meiner. Beides mischen ist falsch und darum ging es mir.


    Buchungen auf dem Verrechnungskonto werden nicht in das amtliche Formular übernommen und damit schlägt die Plausibilitätskontrolle zu, die für

    Häh, reden wir gerade aneinander vorbei oder verstehe ich etwas falsch oder kennst Du die Software nicht? Egal wo in Zahlung/Bank/Kasse etwas gebucht wird, es wird stets gleich behandelt. Was im Verrechnungskonto gebucht wird, landet genauso in den amtlichen Formularen, wie die Buchungen in der Bank oder in der Kasse. Deshalb meine Frage oben.

  • Häh, reden wir gerade aneinander vorbei oder verstehe ich etwas falsch oder kennst Du die Software nicht? Egal wo in Zahlung/Bank/Kasse etwas gebucht wird, es wird stets gleich behandelt. Was im Verrechnungskonto gebucht wird, landet genauso in den amtlichen Formularen, wie die Buchungen in der Bank oder in der Kasse. Deshalb meine Frage oben.

    Da hast du mich wohl nicht ganz verstanden - es gibt im amtlichen Formular EÜR "janz weit hinten" Zusatzangaben zu Privateinlagen und Privatentnahmen und diese werden durch die Buchungen auf den Privatkonten 18xx, 19xx "gefüttert". Das hat nichts mit den Buchungen auf den Einnahmen oder Ausgaben zu tun! Diese werden ja gerade durch Elster plausibiliert - wenn ich bestimmte Einnahmenkonten bebuche, muss ich zwingend entsprechend Privateinlagen im Formular haben, bei Ausgaben dann entspechende Buchungen bei den Privatentnahmen. Häufigster Fall sind hier die private Telefon- oder Kfz-Nutzung.

  • Häh, reden wir gerade aneinander vorbei oder verstehe ich etwas falsch oder kennst Du die Software nicht? Egal wo in Zahlung/Bank/Kasse etwas

    Da hast du mich wohl nicht ganz verstanden - es gibt im amtlichen Formular EÜR "janz weit hinten" Zusatzangaben zu Privateinlagen und Privatentnahmen und diese werden durch die Buchungen auf den Privatkonten 18xx, 19xx "gefüttert"...

    Die Privateinlage und Entnahme werden meines Wissens auch ganz normal 'jahz weit hinten' im Formular gefühlt und ohne Fehlermeldung versendet.

  • Nicht über das Verrechnungskonto! Nicht umsonst ploppen doch hier immer wieder diese Meldungen wie in der Threadüberschrift auf! Weil über das Verrechnungskonto gebucht wurde und Elster dann eben meckert.


    Aber mir ist das völlig wurscht - ich fülle meine Formulare insgesamt über das Steuersparbuch aus und habe deshalb keine Probleme.

  • es gibt im amtlichen Formular EÜR "janz weit hinten" Zusatzangaben zu Privateinlagen und Privatentnahmen und diese werden durch die Buchungen auf den Privatkonten 18xx, 19xx "gefüttert". Das hat nichts mit den Buchungen auf den Einnahmen oder Ausgaben zu tun!

    richtig, genau was ich sage



    Diese werden ja gerade durch Elster plausibiliert - wenn ich bestimmte Einnahmenkonten bebuche, muss ich zwingend entsprechend Privateinlagen im Formular haben, bei Ausgaben dann entspechende Buchungen bei den Privatentnahmen. Häufigster Fall sind hier die private Telefon- oder Kfz-Nutzung.

    Wenn Du nicht wieder die Relationen Einnahmen/Ausgaben und Entnahmen/Einlagen durcheinanderbringen würdest, wäre auch das richtig. Wie der Titel des Threads schon sagt wird folgendes verprobt:


    betriebl. Ausgaben bei Nutzung des privaten Kfz (Feld 147) <= Privateinlagen (Feld 123, also "janz hinten")


    Denn da die Kfz-Nutzung eine Nutzungseinlage ist, muss mindestens dieser Betrag auch als Einlage gebucht sein. An der Stelle ist es ein großer Nachteil der Software, dass durch den Nutzer dazu 2 eigenständige Buchungen vorgenommen werden müssen. Ein Programm, welches sich bewusst an Nicht-Buchhalter wendet, setzt an dieser Stelle fundiertes Detailwissen beim Nutzer voraus. Und genau deswegen gibt es ständig diese Meldung. Denn es gibt nicht mal in der Buchführungs-Hilfe dazu einen Hinweis. Diese ist ohne den 2. Schritt, nicht vollständig. Wäre das Programm von Vornherein klassisch mit Soll-/Habenbuchungen ausgestattet (ohne die versteckte Manuelle Buchung erst einmal finden zu müssen), könnte die "Differenz" in der Tat gar nicht passieren, weil man direkt Ausgabe an Einlage bucht. Eine Buchung würde reichen.

    Wenn man noch eine automatisierte Buchung hinzuzieht (welches für die Zielgruppe wohl am besten wäre), gibt es somit 3 Möglichkeiten für Buhl das Programm an dieser Stelle sehr einfach die Buchhaltung für Nicht-Buchhalter nutzerfreundlicher und sicherer zu machen.


    Nicht über das Verrechnungskonto!

    Doch! Und für die Ungläubigen hänge ich gleich noch die Screenshots an.

    Weil das Verrechnungskonto eben nur ein Verrechnungskonto ist, welches nicht die Zinspflichtigen Überentnahmen durch Privateinlagen automatisch ausgleicht.

    in WISO Mein Büro wird gar nichts automatisch ausgeglichen, egal ob Verrechnungskonto oder nicht. Als Nutzer anderer Software dürft ihr WISO Mein Büro-Nutzern ruhig glauben, wenn sie schreiben, wie das Programm funktioniert.



  • Dann musst Du aber vollständig sagen, dass er nur Punkt 2 umsetzen soll und Punkt 1 fällt weg. Buchungen 1 und 2 ergeben zusammen keinen Sinn. Entweder Dein Weg oder meiner. Beides mischen ist falsch und darum ging es mir.


    Wenn ich nur Punkt 2 umsetze (Betrag als Privateinlage (1819), Gegenkonto (4590) Fahrtkosten buche) habe ich dann eine korrekte Buchung? Ich glaube, dass ich das letztes jahr auch so gebucht habe. Bin kein Buchhalter, möchte möglichst einfach und möglichst korrekt die Fahrtkosten verbuchen.


    Danke für die Unterstützung!