Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage als Erhaltungsaufwand richtig eintragen

  • Auch aufmerksames Durchforsten des Forums konnte mir leider nicht folgende Frage beantworten:


    Für eine Immobilie sollen die Erhaltungsaufwendungen, die durch Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage in der Abrechnung ausgewiesen sind, unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

    Wenn ich im Steuersparbuch 2019 unter der Immobilie -> Ausgaben (Werbungskosten) -> Erhaltungsaufwendungen einen neuen Eintrag eingebe, wird immer das Rechnungsdatum abgefragt. In der Abrechnung des Verwalters ist jedoch nur der Gesamtbetrag ausgewiesen. Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten als Gesamtkosten und ohne Datum irgendwo so zu erfassen, dass sie in der Anlage der Steuererklärung an der richtigen Stelle erscheinen?

  • Ist nicht in der Abrechnung, die ein Eigentümer auch prüfen sollte, die diversen Ausgaben für<Instandhaltungen aufgelistet? Mit Datum, Firma usw.? Wenn nicht, mein Tipp erstmal für die ESt einfach als Datum 31.12. angeben - und laut Verwalterabrechnung! Das FA wird schon nachfragen, wenn es will!

  • Die Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage ist für die Einkommensteuer ohne jegliche Bedeutung. Die Instandhaltungsrückstellung ist weder bei der Bildung noch bei der Auflösung zu berücksichtigen. Es gelten die in der Abrechnung aufgezeigten Aufwendungen, dort ist die Auflösung implizit enthalten.

  • Zitat

    Nun wird aber jedem Eigentümer im Wirtschaftsplan eine entsprechende Vorauszahlung zugewiesen

    Meiner Meinung nach ist da auch irgendwo ein Softwarefehler: Die Entnahme wird ja beim Hausverwalter wieder in der Abrechnung verteilt, d.h. die finanzierte Instandhaltungsmaßnahme wird ganz regulär über ein Umlagekonto als Ausgabe verteilt. Das entsprechende Vermögen in der IHR wird dann als Entnahme auf das Girokonto umgebucht und muss auch verteilt werden, weil sonst die Eigentümer belastet werden. Versucht man das im Wirtschaftsplan abzubilden, dann ist es genauso, wie Du sagst: Die Entnahme im Wirtschaftsplan mindert die Hausgeldvorauszahlung nicht. Das führt jetzt zum Thema, wie man Ausgaben aus der Instandhaltungsrücklage buchen kann, ohne dass die Beträge in der Abrechnung verteilt werden. Ich habe da noch keinen Weg (außer:"besondere Entnahme") gefunden.