Sonderausgaben bei Verlustvortrag angeben oder überflüssig

  • Guten Abend,

    vielleicht kann mir jemand die folgende Frage beantworten:


    Hintergrund:

    Student in Zweitausbildung, Einnahmen auf Steuerkarte von 4000€, Werbungskosten 5000€, Sonderausgaben 1000€ (Beträge für Beispiel gerundet)


    Da die Werbungskosten die Einnahmen (um 1000€) übersteigen, ist ein Verlustvortrag möglich. Da ja Sonderausgaben nur in dem jeweiligen Steuerjahr berücksichtigt werden, frage ich mich, ob es überhaupt noch sinnvoll ist diese anzugeben (Zeitersparnis).

    Werden zunächst die Sonderausgaben von den Einnahmen abgezogen (4000-1000=3000) und davon die Werbungskosten oder umgekehrt (erst Werbungskosten, dann Sonderkosten)? Im 1. Fall würde der Verlust ja bei 4000-1000-5000=-2000€ liegen. Im umgekehrten Fall würden die Einnahmen aus Steuersicht nach Abzug der Werbungskosten (4000-5000) bereits bei -1000€ liegen und die Sonderausgaben hätten keine Auswirkung mehr, da diese beim Verlustvortrag nicht berücksichtigt werden.


    Viele Grüße

    Patrick

    • Offizieller Beitrag

    erst werden die Einkünfte verrechnet, dann erst Sonderausgaben: also SA angeben bringt nichts!

    Sollte der TE bei Nutzung einer Steuersoftware eigentlich auch erkennen, wenn er seine Steuerberechnung/en einmal etwas genauer anschaut.


    vielleicht kann mir jemand die folgende Frage beantworten:

    Mich wundert etwas, dass sich diese Frage nach nunmehr über vier Jahren seit der ersten Frage zum Thema Fortbildung/Studium überhaupt noch stellt. Wie oben schon gesagt, sieht man alles wirklich detailliert in der Steuerberechnung.