Hallo,
durch die Doppelverbeitragung der Krankenversicherungsbeiträge betragen meine Beiträge für die Krankenversicherung der Betriebsrente auf 18,6%.
Auch nach der in der Koalitionsvereinbarung vom 10.11.2019 getroffenen Senkung werde ich immer noch zwischen 14,8% und 16,2 % KV Beiträge auf die Betriebsrente entrichten müssen. Meine Frage lautet:
Gibt es Freigrenzen für KV Beiträge?
Mindern in jedem Fall die KV Beiträge das zu versteuernde Einkommen?
Vielen Dank