Doppelverbeitragung Krankenversicherungsbeiträge

  • Hallo,

    durch die Doppelverbeitragung der Krankenversicherungsbeiträge betragen meine Beiträge für die Krankenversicherung der Betriebsrente auf 18,6%.

    Auch nach der in der Koalitionsvereinbarung vom 10.11.2019 getroffenen Senkung werde ich immer noch zwischen 14,8% und 16,2 % KV Beiträge auf die Betriebsrente entrichten müssen. Meine Frage lautet:

    Gibt es Freigrenzen für KV Beiträge?

    Mindern in jedem Fall die KV Beiträge das zu versteuernde Einkommen?

    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage lautet:

    Gibt es Freigrenzen für KV Beiträge?

    Ist das nicht eher eine Frage für ein Versicherungs/Rentenforum? ?(


    Mindern in jedem Fall die KV Beiträge das zu versteuernde Einkommen?

    Was sich bei Dir in welchem Umfang steuerlich auswirkt, kannst Du doch an den Steuerberechnungen Deines Steuerprogramms ersehen.

  • Meine Frage lautet:

    Beispiel 3.000,00 € Betriebsrente lösen 480,00 € KV Beiträge aus. Wirken sich diese auf das zu versteuernde Einkommen aus, oder existiert eine Freigrenze?

    (Hinzu kommen noch die KV Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung)

  • Es gelten die allgemeinen Regelungen zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, d.h. die Basisbeiträge abzüglich Arbeitgebererstattungen sind ansetzbar. Zusatzbeiträge nicht. Die Höhe der Basisbeiträge bescheinigt die Krankenkasse jährlich.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage lautet:

    Beispiel 3.000,00 € Betriebsrente lösen 480,00 € KV Beiträge aus. Wirken sich diese auf das zu versteuernde Einkommen aus, oder existiert eine Freigrenze?

    (Hinzu kommen noch die KV Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung)

    Wenn mich nach Deinen früheren Posts nicht alles täuscht, dann hast du doch regelmäßig ein Steuerprogramm von Buhl. Also noch einmal:

    Was sich bei Dir in welchem Umfang steuerlich auswirkt, kannst Du doch an den Steuerberechnungen Deines Steuerprogramms ersehen.

    • Offizieller Beitrag

    das soll sich ja wohl bald ( ab 2020?) ändern, da soll nur noch die Hälfte an KV, PV zu zahlen sein!

    Auch nach der in der Koalitionsvereinbarung vom 10.11.2019 getroffenen Senkung werde ich immer noch zwischen 14,8% und 16,2 % KV Beiträge auf die Betriebsrente entrichten müssen.

  • An der Versteuerung ändert sich daran aber überhaupt nichts - daher mein Hinweis auf die genelleren steuerlichen Vorgaben (von der Versicherung bestätigte Basisaufwendungen für KV und PV abzüglich Arbeitgeberleistungen - hier Zuschuss der DRV)