Teilwert KFZ bei Privatentnahme

  • hallo,


    ich möchte meinen Firmen-PKW ins Privatvermögen überführen, nicht um ihn zu verkaufen, sondern privat weiter zu nutzen.


    Jetzt geht es darum, den Teilwert des Fahrzeugs für die Buchhaltung zu bestimmen. Im Internet kursieren mehrere Varianten, wie Schwacke, Gutachten etc.


    Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW mit Schummelsoftware (Motor EA 189), Euro 5. Diese Fahrzeuge haben natürlich einen Wertverlust erlitten, der nicht von der Hand zuweisen ist.


    Meine Frage: Wie ist der Teilwert zu bestimmen, den das Finanzamt akzeptiert?


    Reicht ein Ankaufsangebot vom Händler vor Ort?


    Vielen Dank

  • Teilwert ist hier nicht notwendig, du musst den Zeitwert ermitteln (was du wohl auch meinst).

    Nur ein Angebot dürfte hier möglicherweise nicht ausreichen, zumal bekannt ist, dass die Händler eher unter den "echten" Verkehrswerten anbieten, weil sie ja beim Verkauf etwas verdienen wollen! Also nutze z.b. die neuen Internetportale wie "ich-kaufe-dein-auto" etc., dort bekommst du einen reelleren Wert genannt.

  • Vielen Dank nesciens für deine Antwort.


    Aber sind nicht gerade Websites wie ich-kaufe-dein-auto.de diejenigen, die nichts zahlen wollen und daher ein sehr geringen Ankaufspreis anbieten. Auch die verkaufen das Auto weiter und wollen Gewinn machen.

    Was hälst du von Schwacke? In diesem Fall eher Händler-Einkaufs- oder eher der Händler-Verkaufspreis?


    Liebe Grüße

  • Schwacke ist möglich - ich bin aber nicht sicher, ob hier schon so neue Daten vorliegen (wegen Dieselskandal etc.).

    Du musst den Preis ansetzen, den du privat zahlen müsstest, also Händler-Verkaufspreis.

  • Ich gehe davon aus, du willst den Verlust für die Firma möglichst hoch halten, damit die (privat zu versteuernde) Privatentnahme möglichst gering ist.

    Von daher würde ich auch das Angebot eines Billigaufkäufers in Betracht ziehen.


    Einfach von mehreren Plattformen die Schätzungen einholen und das nehmen, was am besten zu deinen Wünschen passt.

    Wenn das Finanzamt anders rechnen möchte, sagen sie es dir schon.

  • Ich muss noch mal nachhaken: Wenn ich meine EÜR mit der Privatentnahme abgebe, schicke ich doch keine Gutachten, Ausdrucke von Schwacke oÄ. zum Finanzamt. Wann prüft denn das Finanzamt die Richtigkeit der Wertermittlung außer bei einer Außenprüfung? Oder fragen die bei KFZ-Privatentnahmen in jedem Fall nach?


    Vielleicht hat da jemand schon Erfahrungen mit dem FA gesammelt.


    Vielen Dank und ein schönes WE

    • Offizieller Beitrag

    Von daher würde ich auch das Angebot eines Billigaufkäufers in Betracht ziehen.

    Du meinst aber auch, dass die beim FA ziemlich einfältig sind, oder?


    Wenn das Finanzamt anders rechnen möchte, sagen sie es dir schon.

    Dann ist es für ihn aber zu spät und der Zoff vorprogrammiert. Das dann mit allen weiteren Konsequenzen, die so ein Handeln ohne bis zum Ende zu denken nach sich ziehen kann.


    Es sind nicht ohne Grund alle bisherigen Hinweise in dem Sinne, dass möglichst realistische Zahlen der Bewertung zu Grunde zu legen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss noch mal nachhaken: Wenn ich meine EÜR mit der Privatentnahme abgebe, schicke ich doch keine Gutachten, Ausdrucke von Schwacke oÄ. zum Finanzamt. Wann prüft denn das Finanzamt die Richtigkeit der Wertermittlung außer bei einer Außenprüfung? Oder fragen die bei KFZ-Privatentnahmen in jedem Fall nach?

    Entweder oder, es kann so oder so kommen. Das befreit Dich aber nicht davon geltende Vorschriften zu beachten. Und selbstverständlich schauen die sich Deine Privatentnahmen und Deine Abgänge im BV an. Nur welche Konsequenzen sie ziehen, dass merkst vielleicht nicht direkt, sondern erst in einiger Zeit. Es kommt immer auf den Einzelfall. Also würde ich dir raten wirklich grenzwertige Ratschläge außer Acht zu lassen, da diese "Tippgeber" etwaige Konsequenzen nicht zu tragen haben, sondern nur Du selber.

  • Du meinst aber auch, dass die beim FA ziemlich einfältig sind, oder?

    Nein.

    Aber sie haben Spielraum.

    Ich behaupte ja nicht, dass das Angebot unrealistisch sein sollte.

    Aber ich würde aus Eigeninteresse den unteren Bereich des Spielraums nutzen.


    Zoff gibt's nur dann, wenn das Finanzamt sich betrogen fühlt.

    Das sind auch keine Unmenschen.

    Wenn der veranschlagte Wert im realistischen Bereich liegt, wird er schlimmstenfalls zugunsten des Finanzamts korrigiert.

    Zugunsten des Steuerzahlers wird nicht korrigiert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich behaupte ja nicht, dass das Angebot unrealistisch sein sollte.

    Zoff gibt's nur dann, wenn das Finanzamt sich betrogen fühlt.

    Von daher würde ich auch das Angebot eines Billigaufkäufers in Betracht ziehen.

    Wenn der veranschlagte Wert im realistischen Bereich liegt, wird er schlimmstenfalls zugunsten des Finanzamts korrigiert.

    Und Du meinst wirklich, dass das Angebot eines bekanntermaßen Billgaufkäufers realistisch ist? Warum gibt es wohl Vorgaben diesbezüglich und anders lautende Ratschläge seriöser Ratgeber?


    Noch einmal: Du musst die Konsequenzen für die Fragesteller nicht tragen, der Knüppel trifft diejenigen selber. Denn dann schaut man sich den ganzen Unternehmensbereich an, ggf. auch Jahre zurück. Warum also wegen ein paar Euro die einschlägig bekannten Regeln außer Acht klassen?