Vorweggenommene Werbungskosten

  • Hallo,

    zum 1.11.2019 haben wir unsere Einliegerwohnung vermietet. Vorab wurden Renovierungsarbeiten vorgenommen, wobei im Bad Heizkörper, Dusche und Keramiken erneuert wurden. Rechnungswert: 2800 €.

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese Rechnung unter "Erhaltungsaufwendungen" verbucht wird? Oder alternativ unter "sonstige Kosten"?

    Dank im Voraus.

  • Die steuerliche Hilfe in dem von dir verwendeten Programm sollte hier Aufschluss geben - hat nämlich mit Programmbedienung nichts zu tun.

    In Vermieterportalen wird hier auch gut geholfen.

    Es könnte nämlich auch sein (bei einem neuen Gebäude), dass diese Kosten unter die anschaffungsnahen Aufwendungen gebucht werden müssen - hängt vom Alter des Gebäudes bzw. Kaufdatum des Gebäudes ab.

  • Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort. Dass meine Frage nichts mit der Programmbedienung zu tun hat, ist mir klar. Es ging hier mehr um ein Verständnisproblem. Du schreibst im übrigen im Konjunktiv, was darauf hindeutet, dass du dir selbst nicht sicher bist. Wenn es sich um ein neues Gebäude handeln würde, hätte ich darauf hingewiesen.

    Warum können "Erleuchtete" nicht einfach kurz und knapp auf kurze und knappe Fragen antworten?

  • ich habe nicht gefragt, ob man dies absetzen kann, sondern wo ich es eintragen soll! Abgesetzt hätte ich es in jedem Fall.

    Das soll eine beratende Tätigkeit sein??

    Wenn selbst diese Auskunft nicht erlaubt sein sollte, macht dieses Forum keinen Sinn!

  • wenn Sie der Meinung sind, dass dies abgezogen werden kann/sollte, ist es ( als Stpfl., nicht Stb!) ega,l wo der Eintrag erfolgt - hier werden nur Denkanstöße gegeben: Renovierung als nachträgl. AK oder sofort abzugsf. Erhaltungsaufwand...

  • StB = Steuerberater

    AK = Anschaffungskosten


    Ich habe im Konjunktiv geschrieben, weil die Infos nicht ausreichend waren für einen Satz im Indikativ - ausserdem kann ich hier nur Möglichkeiten aufzeigen.