Kurierfahrer ("Amazon-Flex") im Nebengewerbe als Kleinunternehmer / Fragen zu üblichen Buchungen (insbesondere "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge")

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Nebengewerbe (Kleinunternehmer) angemeldet und bin hier derzeit für Amazon ("Amazon-Flex") unterwegs.

    Nun möchte ich diese Einnahmen natürlich auch korrekt "buchhalten" und letztlich auch korrekt versteuern; zur Unterstützung habe ich mir hier nun WISO EÜR & Kasse angeschafft (u.a., weil ich das Sparbuch bereits kenne und nutze).


    Zur "Verbuchung" hätte ich nun noch Fragen - insbesondere zu "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge".

    Für meine "üblichen Geschäftsvorfälle" hätte ich jeweils folgende Buchungssätze ermittelt:


    1) Hinsichtlich der üblichen Einnahmen (Überweisungseingänge/Gutschriften auf dem Bankkonto) würde ich wie folgt buchen:

    Bank (1200) an Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG (8195)


    2) Kontoführungsgebühren der Bank

    Nebenkosten Geldverkehr (4970) an Bank (1200)


    3) Beiträge zur Berufsgenossenschaft ("Unternehmer-Pflichtversicherung")

    Beiträge zur Berufsgenossenschaft (4138) an Bank (1200)


    >> Spezielle Frage:
    Angenommen ich erhalte von der BG eine Rechnung über 250 EUR zahlbar bis 15.12.2019.

    Weil es besser zu den Einnahmen passt werde ich diese Rechnung jedoch in 2 Teilen bezahlen: 125 EUR im November und 125 EUR im Dezember.

    Dass grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip gilt (d.h. der Zeitpunkt der Zahlung ist entscheidend) weiß ich bereits.

    Muss dennoch bei "Teilzahlungen" hier buchungstechnisch zusätzlich etwas berücksichtigt werden? Oder mache ich einfach nur zwei gleiche Buchungen (1x eben im November und 1x im Dezember) nach o.g. Muster und gut ist es?


    4) Kosten für WISO EÜR

    Buchführungskosten (4955) an Bank (1200)


    5) "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge"

    Hinweis: Das vorhandene Private KFZ soll weiterhin privat bleiben; hierzu werde ich mittels des Haufe-Lexware (VIMCAR) Fahrtenbuches jeweils überwachen, dass meine betriebliche Nutung des KFZs auf jeden Fall unter 50% bleibt. Pro betrieblich gefahrenem Kilometer können so dann am einfachsten die 0,30 EUR/Kilometer angesetzt werden.


    Ich habe dann vernommen, dass der Buchungssatz hier lauten soll / muss:

    Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge (4590) an Privateinlage (1890)


    Rein steuerlich verstehe ich den oberen Buchungssatz, da ich (der Privatmann) ja meinem "Unternehmen" die Nutzung meines Privat-KFZ erlaube ist das aus Sicht des Unternehmens erstmal eine Privateinlage.


    Was ich dann jedoch nicht mehr verstehe: Eigentlich wollte ich (Unternehmen) mir (Privatperson) die 0,30 EUR / Kilometer aber natürlich geldlich tatsächlich (zurück-)erstatten.

    Und diese (Rück-)Erstattung kann doch unmöglich bereits mit dem o.g. "Privateinlagen-Buchungssatz" "erledigt" sein!? Da fehlt doch noch irgendwas...


    Wie buche ich denn diese Kosten-(Rück-)Erstattung dann korrekt weiter?


    Vielen Dank für eure geschätzten Kommentare / Hinweise zu meinen Fragen.


    MfG,

    MacGyver

  • Alle Achtung - du hast dich schon gut informiert!


    Nur eine Frage: warum hast du EÜR&Kasse gekauft, du hast doch im Steuersparbuch eine Einnahmenüberschussrechnung als eigenständiges Modul, in dem alle Buchungen wie in EÜR&Kasse auch gebucht werden können und aus der auch die UStVA, UStE und GewStE erstellt werden können. Das Ergebnis übernimmst du dann auch ganz einfach in die EStE. Aber das nur am Rande - das Geld kannst du sparen.

    1) bis 3) keine Anmerkungen - in Ordnung. Zusatzfrage: immer wie gezahlt wird, nichts darüber hinaus notwendig.

    4) falsch - das sind keine Buchhaltungskosten, sondern Aufwendungen für Lizenzen (4964).

    5) Buchungssatz richtig - was willst du dir denn "auszahlen"? Du bist Einzelunternehmer und damit kannst du dir nichts auszahlen (Personenidentität, rechte Hosentasche - linke Hosentasche). Daher ist auch nichts weiter zu buchen. Bei einer Rückerstattung würdest du quasi den "Steuereffekt" neutralisieren, denn es wird ja hier nur eine bargeldlose Umbuchung zwischen rechter Hosentasche (privat) und linker Hosentasche (gewerblich) gemacht, um diese Kosten der betrieblichen Sphäre zuordnen zu können.


    Alles in allem: gut vorbereitet - da macht es richtig Spaß, die Fragen zu beantworten.

  • Hallo nesciens,


    vielen Dank für dein Lob.

    (Ja, ich versuche immer zuerst mit lesen und googeln schlau zu werden ;) )


    Dass, das Sparbuch das komplette Modul EÜR bereits enthält wusste ich nicht... (Dann habe ich hier quasi unnütz eingekauft?!).


    Zu 4) irgendwo hier im Forum hatte einer das Konto für die WISO EÜR vorgeschlagen ;)

    Meinst du ich könnte die monatlichen Kosten (ca. 15 EUR) für das Haufe Lexware (VIMCAR) elektronische Fahrtenbuch auch als Lizenzen verbuchen?


    5) Eventuell dämmert es mir langsam ;) (Der Hinweis auf Personenidentität war der richtige ;-))

    Durch die Privateinlage der Auto-Nutzung werden mir die nebengewerblichen Einnahmen ermöglicht und die nach Ausgaben verbleibenden Einnahmen aus dem Nebengewerbe sind dann quasi meine "gedachte Kostenerstattung"...


    An anderer Stelle im Forum lese ich gerade, dass es nur mit WISO EÜR nicht möglich ist eine "übliche BWA" auszudrucken.

    (Man könne sich zwar behelfen mit Reports die dieselben Daten enthalten; jedoch das Format wäre eben keine "übliche BWA".)

    Da viele "Datenverwerter" - insbesondere z.B. vielleicht mal eine Bank - jedoch meist nur eine BWA im "üblichen Format" haben wollen fände ich das unglücklich...


    Gibt es eine WISO-Software, die auch aus einer EÜR ein BWA-Format ausdrucken kann?


    MfG,

    MacGyver

  • Sieh einmal die Fotos aus dem Steuerparbuch - Version 2019, 2020 habe ich noch nicht angefangen mit Testdateien.


    Programmkosten können keine Buchhaltungskosten sein! Wenn dies hier in einer Diskussion so gesagt wurde, stimmt das nicht. Buchhaltungskosten sind Personalkosten und/oder Dienstleistungskosten, aber nicht die Kosten für ein Programm. Diese gehören (da seit zwei/drei Jahren bei der Gewerbesteuer nicht mehr abziehbar) auch nicht unter 4806, was hier viele behaupten, sondern zu den Lizenzkosten 4964. Bei den meisten spielt es zwar keine Rolle, da unterhalb der Freigrenze, aber es sollte richtig gemacht werden.


    Die BWA findest du im Steuersparbuch (Foto 3)

  • Hallo,


    Diese Nachricht hat nichts mit deinem Post oben zutun, aber ich würde mich sehr freuen, wenn du mir kurz dazu antworten könntest :) Ich habe gelesen, dass du für Amazon Flex gefahren bist und ich wollte fragen, wie du die Buchhaltung dafür geregelt hast. Hat dir Amazon für deine Fahrten Gutschriften bzw. Zahlungsbelege geschickt?


    Ich fahre gerade selbst für Amazon und muss meine Buchhaltung erledigen. Der support weigert sich mir eine schriftliche Gutschrift auszustellen und sagt, ich solle einfach App Screenshots von den Zahlungen als Beleg nutzen.


    Wie hast du das in deinem Fall geregelt?


    Schöne Grüße


    Henri Z

  • ich solle einfach App Screenshots von den Zahlungen als Beleg nutzen.

    nicht explizit für Amazon, dennoch schon seit langem gültig

    wenn QR-code und Zustimmung, dass Belege auch elektronisch übermittelt werden dürfen, ist das zulässig.

    (nicht widersprechen kann sogar als Zustimmung gewertet werden)

  • Im App Screenshot fehlen aber einige wesentliche Angaben über den Ersteller der Gutschrift.

    Es fehlt die Anschrift, die Firmenbezeichnung und die Steuernummer des Ausstellers.


    Ich könnte mir vorstellen, dass der Screenshot bei einer Betriebsprüfung etwas dünn ist.


    Witzigerweise versendet Amazon Flex bei einer Umsatzsteuerpflicht per email ordentliche Belege.