Hallo zusammen,
ich habe ein Nebengewerbe (Kleinunternehmer) angemeldet und bin hier derzeit für Amazon ("Amazon-Flex") unterwegs.
Nun möchte ich diese Einnahmen natürlich auch korrekt "buchhalten" und letztlich auch korrekt versteuern; zur Unterstützung habe ich mir hier nun WISO EÜR & Kasse angeschafft (u.a., weil ich das Sparbuch bereits kenne und nutze).
Zur "Verbuchung" hätte ich nun noch Fragen - insbesondere zu "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge".
Für meine "üblichen Geschäftsvorfälle" hätte ich jeweils folgende Buchungssätze ermittelt:
1) Hinsichtlich der üblichen Einnahmen (Überweisungseingänge/Gutschriften auf dem Bankkonto) würde ich wie folgt buchen:
Bank (1200) an Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG (8195)
2) Kontoführungsgebühren der Bank
Nebenkosten Geldverkehr (4970) an Bank (1200)
3) Beiträge zur Berufsgenossenschaft ("Unternehmer-Pflichtversicherung")
Beiträge zur Berufsgenossenschaft (4138) an Bank (1200)
>> Spezielle Frage:
Angenommen ich erhalte von der BG eine Rechnung über 250 EUR zahlbar bis 15.12.2019.
Weil es besser zu den Einnahmen passt werde ich diese Rechnung jedoch in 2 Teilen bezahlen: 125 EUR im November und 125 EUR im Dezember.
Dass grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip gilt (d.h. der Zeitpunkt der Zahlung ist entscheidend) weiß ich bereits.
Muss dennoch bei "Teilzahlungen" hier buchungstechnisch zusätzlich etwas berücksichtigt werden? Oder mache ich einfach nur zwei gleiche Buchungen (1x eben im November und 1x im Dezember) nach o.g. Muster und gut ist es?
4) Kosten für WISO EÜR
Buchführungskosten (4955) an Bank (1200)
5) "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge"
Hinweis: Das vorhandene Private KFZ soll weiterhin privat bleiben; hierzu werde ich mittels des Haufe-Lexware (VIMCAR) Fahrtenbuches jeweils überwachen, dass meine betriebliche Nutung des KFZs auf jeden Fall unter 50% bleibt. Pro betrieblich gefahrenem Kilometer können so dann am einfachsten die 0,30 EUR/Kilometer angesetzt werden.
Ich habe dann vernommen, dass der Buchungssatz hier lauten soll / muss:
Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge (4590) an Privateinlage (1890)
Rein steuerlich verstehe ich den oberen Buchungssatz, da ich (der Privatmann) ja meinem "Unternehmen" die Nutzung meines Privat-KFZ erlaube ist das aus Sicht des Unternehmens erstmal eine Privateinlage.
Was ich dann jedoch nicht mehr verstehe: Eigentlich wollte ich (Unternehmen) mir (Privatperson) die 0,30 EUR / Kilometer aber natürlich geldlich tatsächlich (zurück-)erstatten.
Und diese (Rück-)Erstattung kann doch unmöglich bereits mit dem o.g. "Privateinlagen-Buchungssatz" "erledigt" sein!? Da fehlt doch noch irgendwas...
Wie buche ich denn diese Kosten-(Rück-)Erstattung dann korrekt weiter?
Vielen Dank für eure geschätzten Kommentare / Hinweise zu meinen Fragen.
MfG,
MacGyver