Salut,
ich frage mich gerade, wie Zubehör von elektronischen Geräten zu behandeln ist. Konkret geht es um eine Tastatur für ein iPad Pro. Da sie nicht selbstständig nutzbar ist, müsste sie mit dem iPad abgeschrieben werden. Dieses ist aber (da unter 800 Netto) bereits 2018 vollständig abgeschrieben worden. Die Tastatur fällt auch wenn sie nur zwei Monate später angeschafft wurde in ein neues Steuerjahr und kann deshalb nicht mehr mit dem iPad abgeschrieben werden. Oder?
Vielen Dank!
LG
Nimmermehr