Hallo zusammen,
wir unterstützten im Jahr 2018 meine Schwiegermutter, die in der Ukraine wohnt.
Das Finanzamt akzeptiert nicht die Unterhaltsaufwendungen aus folgendem Grund(BMF Schreiben vom 07.06.2010: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/368024/) :
ZitatBei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen.
Bei Personen unter 65 Jahren, die bereits eine Rente beziehen, kann auf den Einsatz der eigenen Arbeitskraft nur dann verzichtet werden, wenn die Rente auf Grund eines schlechten Gesundheitszustandes oder einer Behinderung gezahlt wird. An den Nachweis einer Behinderung und eines schlechten Gesundheitszustandes sind im Regelfall strenge Anforderungen zu stellen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes zu führen, die mindestens Ausführungen zur Art der Krankheit, zum Krankheitsbild und den dadurch bedingten dauernden Beeinträchtigungen bzw. dem Grad der Behinderung der unterstützten Person enthalten muss. Außerdem ist anzugeben, in welchem Umfang die unterstützte Person noch in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Meine Schwiegermutter ist 50 Jahre alt und bekommt seit 5 Jahren eine Rente, weil sie viele Jahre in einer gesundheitsschädlichen Produktion(Chemieindustrie) gearbeitet hat.
Dabei ist es nicht wichtig, im welchem gesundheitlichem Zustand man sich befindet. Nach xx Jahren in einer gesundheitsschädlicher Produktion hat man in der Ukraine pauschal ein Recht auf diese Rente. Den genauen deutschen Begriff dafür habe ich nicht gefunden. Ist wahrscheinlich sowas wie eine Rente für Bergleute in Deutschland, die früher Rente bekommen können oder eine "Vorzugsrente".
Das Finanzamt fordert jetzt einen ärztlichen Nachweis, das meine Schwiegermutter arbeitsunfähig ist.
Ist die Ablehnung vom Finanzamt berechtigt? Reicht nicht der Tatsache, dass die Person diese "speziale Rente" bekommt wegen zu vielen Jahren in einer gesundheitsschädlichen Produktion?
Wo kann ich mehr darüber lesen? Vielleicht gibt es bereits ähnliche Gerichtsurteile?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Mattias