Schwiegermutter im Ausland, Rente mit 50 Jahren. Unterhaltsberechtigt?

  • Hallo zusammen,


    wir unterstützten im Jahr 2018 meine Schwiegermutter, die in der Ukraine wohnt.

    Das Finanzamt akzeptiert nicht die Unterhaltsaufwendungen aus folgendem Grund(BMF Schreiben vom 07.06.2010: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/368024/) :

    Zitat

    Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen.


    Bei Personen unter 65 Jahren, die bereits eine Rente beziehen, kann auf den Einsatz der eigenen Arbeitskraft nur dann verzichtet werden, wenn die Rente auf Grund eines schlechten Gesundheitszustandes oder einer Behinderung gezahlt wird. An den Nachweis einer Behinderung und eines schlechten Gesundheitszustandes sind im Regelfall strenge Anforderungen zu stellen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes zu führen, die mindestens Ausführungen zur Art der Krankheit, zum Krankheitsbild und den dadurch bedingten dauernden Beeinträchtigungen bzw. dem Grad der Behinderung der unterstützten Person enthalten muss. Außerdem ist anzugeben, in welchem Umfang die unterstützte Person noch in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

    Meine Schwiegermutter ist 50 Jahre alt und bekommt seit 5 Jahren eine Rente, weil sie viele Jahre in einer gesundheitsschädlichen Produktion(Chemieindustrie) gearbeitet hat.

    Dabei ist es nicht wichtig, im welchem gesundheitlichem Zustand man sich befindet. Nach xx Jahren in einer gesundheitsschädlicher Produktion hat man in der Ukraine pauschal ein Recht auf diese Rente. Den genauen deutschen Begriff dafür habe ich nicht gefunden. Ist wahrscheinlich sowas wie eine Rente für Bergleute in Deutschland, die früher Rente bekommen können oder eine "Vorzugsrente".


    Das Finanzamt fordert jetzt einen ärztlichen Nachweis, das meine Schwiegermutter arbeitsunfähig ist.


    Ist die Ablehnung vom Finanzamt berechtigt? Reicht nicht der Tatsache, dass die Person diese "speziale Rente" bekommt wegen zu vielen Jahren in einer gesundheitsschädlichen Produktion?


    Wo kann ich mehr darüber lesen? Vielleicht gibt es bereits ähnliche Gerichtsurteile?


    Herzlichen Dank und viele Grüße

    Mattias

  • Und warum die Frage jetzt doppelt?


    Grundsätzlich ist für die Beanspruchung von Steuervorteilen in Deutschland das deutsche Recht maßgebend! Es interessiert daher nicht, ob man in der Ukraine früher in Rente gehen kann. Für die Unterhaltsleistungen gibt es im deutschen Steuerrecht klare Regelungen und ohne ärztliche Bescheinigung sehe ich nach deinen Informationen wenig Chancen. Wenn dei Schwiegermutter gesund ist und arbeiten kann, muss sie - bevor ihr sie unterstützt - alles tun, um eben nicht von euch abhängig zu werden. Ich sehe die Forderung des Finanzamtes als berechtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt fordert jetzt einen ärztlichen Nachweis, das meine Schwiegermutter arbeitsunfähig ist.

    Ich sehe die Forderung des Finanzamtes als berechtigt.

    Die Steuerrichtlinien auch: R 33a.1 Abs. 2 Satz 2 EStR 2012 i.V.m. R 33a.1 Abs. 1Satz 4 EStR 2012


    Reicht nicht der Tatsache, dass die Person diese "speziale Rente" bekommt wegen zu vielen Jahren in einer gesundheitsschädlichen Produktion?

    Eine Rente aufgrund einer Beeinträchtigung bedeutet ja nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit im Rahmen anderer Tätigkeiten.


    War denn eine beglaubigte Übersetzung des Rentenbescheides mit Begründung der Erklärung beigefügt, aus der sich eine Arbeitsunfähigkeit ergibt? Amtssprache ist nun mal leider deutsch (§ 23 Amtssprache Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).

  • War denn eine beglaubigte Übersetzung des Rentenbescheides mit Begründung der Erklärung beigefügt, aus der sich eine Arbeitsunfähigkeit ergibt?

    Im Rentenbescheid steht nicht, aus welchem Grund die Rente ausbezahlt wird.


    Ja, rein theoretisch könnte sie noch arbeitsfähig sein, obwohl das nicht ihr ursprüngliche Arbeit wäre.


    Aber ich finde das trotzdem nicht richtig aus folgenden Gründen:

    1. In der Ukraine ist die erwartete Lebensdauer deutlich weniger, als in Deutschland und daher ist es unfähr zu erwarten, das die Person da auch bis 65-67 Jahren arbeiten soll. In Deutschland bekommt man ja auch die Rente mit 65-67, auch wenn man noch gesund und arbeitsfähig ist.

    2. In Deutschland gibt es auch das Konzept "Rente für Bergleute". In der Ukraine sind viel mehr Produktionen gesundheitsschädlich, daher haben nicht nur "Bergleute" dieses Extrarecht. Folgendes gilt für die Rente für Bergleute:

    Zitat


    Berufsunfähig ist ein Versicherter, wenn er weder die bisher ausgeübte noch eine andere gleichwertige knappschaftliche Beschäftigung ausüben kann.

    Aber hier wird meine Schwiegermutter gezwungen eine andere Arbeit auszuüben egal ob die gleichwertig ist oder nicht.

  • Auch bei einem deutschen Bergmann, auf den du dich so stark beziehst, wird erwartet, dass er seinen Lebensunterhalt selber verdient, bevor auf Steuerzahlerkosten Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden darf. Es gibt keine anderen Vorschriften, wenn eine Person Unterhaltsleistungen geltend machen will.

  • Ich habe mir diese Diskussion bislang angesehen, ohne mich einzumischen.


    @basic19

    du verwechselst den Anspruch auf Rente (den deine Schwiegermutter sicher hat, das bestreitet auch @nesciens nich) mit deinem Anspruch, Unterhaltsleistungen über diese Rente hinaus in der Einkommensteuer steuermindernd geltend zu machen! Und für Letzteres gelten nun einmal andere Regelungen als für die Gewährung der Rente - das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.


    Unterhaltszahlungen als aussergewöhnliche Belastung sind immer in Fällen wie deinem nur abziehbar, wenn die unterstützte Person entweder das reguläre Rentenalter in Deutschland erreicht hat oder aber du als Unterstützungleistender nachweisen kannst (auf Deutsch), dass die unterstützte Person nicht in der Lage ist, sich ganz oder teilweise selber zu unterhalten. Und dann ist auch eine "leichte" Tätigkeit zumutbar, es wird nicht auf den erlernten Beruf beschränkt. Dies ist generell so im deutschen Steuerrecht (Sozialversicherungsrecht ist etwas ganz anderes) und gilt auch für dich. Du willst in Deutschland Unterhaltszahlungen angerechnet bekommen, dann musst du auch die entsprechenden Nachweise bringen.


    Das hat nichts mit Ungerechtigkeit zu tun - auch wenn du es so empfindest. Du musst nun einmal zwischen Sozialversicherungsrecht (den Anspruch laut ukrainischem Recht) und dem Steuerrecht (deutsche Einkommensteuer) unterscheiden.