Wie vermietete Eigentumswohnung angeben, bei getrennten Ehepartnern?

  • Hallo,

    meine frau und ich sind 2018 steuerlich getrennt veranlagt.

    Wir besitzen jeweils zur Hälfte eine Eigentumswohnung, für die Mieteinnahmen anfallen.

    Wie mache ich das nun ganz praktisch mit der Verrechnung der Einnahmen/Ausgaben im Programm?

    Gebe ich die nur bei mir an und wir gleichen das intern aus?

    Oder kann jeder 50% geltend machen?


    VG

    • Offizieller Beitrag

    danke, sowas habe ich befürchtet ;)


    VG

    Halb so schlimm. Die Anlage V sieht so aus wie immer und die Grunddaten zur Feststellungserklärung der GbR sollten auch zu schaffen sein.

  • Habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert, die meinten,

    ich muss keine gesonderte und einheitliche Erklärung abgeben.

    Es reiche aus, bei Getrenntveranlagung, innerhalb des Programmes auf 50% der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu gehen.

    Aber genau diesen Schalter finde ich in Wiso nicht.

    Wir müßten praktisch nur jeweils die Hälfte der Einnahmen angeben und dann auch nur die Hälfte der Ausgaben gegenüberstellen.

    Kann mir da jemand helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert, die meinten,

    ich muss keine gesonderte und einheitliche Erklärung abgeben.

    Das wird dann aber nur im Trennungsjahr so laufen und sich in den folgenden Veranlagungszeiträumen mit Sicherheit ändern.


    Es reiche aus, bei Getrenntveranlagung, innerhalb des Programmes auf 50% der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu gehen.

    Aber genau diesen Schalter finde ich in Wiso nicht.

    Den Schalter solltest Du bei erstmaliger Eingabe dieses Sachverhaltes eigentlich unbewusst schon getätigt haben, in dem Du dem Objekt als Eigentümer Ehemann und Ehefrau als Miteigentümer zugeordnet hast. Und die getrennte Veranlagung musst Du ja ohnehin zur Abgabe der Erklärung/en zum Punkt abschließende "Wahl der Veranlagung" eingeben bzw. auswählen. Du gibst die Erklärung/en diesmal noch für Euch beide ab?

  • nein, wir sind zwar getrennt, bleiben aber verheiratet. So habe ich es auch dem Finanzamt vermittelt.

    Und dieses Jahr gibt jeder seine eigene SteuerErklärung ab.

    Ich mit Wiso, da ich da die Daten übernehmen konnte.

    Vermutlich liegt da das Problem, dass ich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht anders zuordnen kann, bzw halbieren.

    Läßt sich das noch nachträglich ändern?

    • Offizieller Beitrag

    nein, wir sind zwar getrennt, bleiben aber verheiratet. So habe ich es auch dem Finanzamt vermittelt.

    Der Unterschied ist aber, dass dieses Jahr noch eine Ehegattenveranlagung durchzuführen (Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Eheleuten), ab dem kommenden Jahr aber zwingend Einzelveranlagungen von Einzelpersonen durchzuführen sind. Deshalb kann dieses Jahr noch eine Vereinfachungsregelung greifen, die dann aber nächstes Jahr nicht mehr anwendbar ist, woraus dann die Feststellungserklärung folgert.


    Ich mit Wiso, da ich da die Daten übernehmen konnte.

    Vermutlich liegt da das Problem, dass ich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht anders zuordnen kann, bzw halbieren.

    Läßt sich das noch nachträglich ändern?

    Deshalb bleibt es für Dich doch eine Einzelveranlagung von Eheleuten. Nur gibst Du dann eben nur Deine Erklärung ab, worauf Du natürlich achten müsstest.


    Die Probleme treten aber auf, wenn Deine Ehefrau dieses Jahr z.B. noch in den Bereich eines anderen FAs umziehen würde, denn dann wäre zwingend auch dieses Jahr schon eine Feststellungserklärung durchzuführen. Die Vereinfachungsregelung greift nur bei Veranlagung im selben FA und vielleicht sogar bei demselben Bearbeiter. Ich würde aber im Zweifel auch dieses Jahr schon eine Feststellungserklärung favorisieren.

  • ...also ich habe im Wiso den Menüpunkt gefunden: gesonderte und einheitliche Feststellung.

    Da könnt ich jetzt die Feststellungserklärung neu anfertigen.

    Frage dazu: welche Gesellschaftsform muss/kann ich da wählen?

    Bei Eheleuten?

    GbR? Und was wäre da die Art der Beteiligung?


    Danke im Voraus....