Erbengemeinschaft, Vermietung, Aufwendungen, selbst genutzt, anlegen buchen im Steuersparbuch

  • Hallo zusammen,


    ich sitze nun schon ein Paar Tage an der Steuererklärung 2018.


    Leider komme ich einfach nicht weiter im Steuersparbuch mit unserer Erbengemeinschaft.


    Ein Tutorial habe ich leider nicht gefunden und das Handbuch fehlt.


    Zur Situation:


    Erbengemeinschaft

    1 Grundstück

    darauf 2 Mehrfamilienhäuser

    teilweise vermietet, teilweise selbstgenutzt, teilweise Leerstand (modernisierung bedürftig)


    Muss dazu eine EüR im Sparbuch erstellt werden?

    Ich nutze zur Jahresabrechnung bisher Wiso Vermieter, aber dort kann ich die Aufwendungen die das ganze Grundstück betreffen nicht aufschlüsseln:




    das selbe gibt es noch für das zweite Gebäude.


    Meine Aufwendungen und Abschreibungen kann ich ja nur für die vermieteten Anteile als Werbungskosten geltend machen.


    Nur wie und wo muss ich das einpflegen, ich bin gerade überfordert.


    Wer kann mir helfen? Gern auch per PN und gegen Bezahlung für einmaliges anständiges und vernünftiges einrichten.

    Teamviewer etc... vorhanden.


    Gruß

    Steven

    • Offizieller Beitrag

    Meine Aufwendungen und Abschreibungen kann ich ja nur für die vermieteten Anteile als Werbungskosten geltend machen.


    Nur wie und wo muss ich das einpflegen, ich bin gerade überfordert.

    Da hat sich bei dem ELSTER-Modul der Finanzverwaltung für die Jahre ab dem Veranlagungszeitraum einiges hinsichtlich der Eingabemöglichkeiten geändert. Leider nicht zum Besten. Vielleicht einfach mal unter "direkte Zuordnung" o.ä. Stichworten die erweiterte Forumssuche nutzen, da Du nicht der Erste mit diesem Problem bist:


    https://www.buhl.de/wiso-softw…arch/&q=direkte+zuordnung

  • Ich vermute, hier muss auch eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung abgegeben werden ...

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute, hier muss auch eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung abgegeben werden ...

    Ist dem TE bei Anfrage wegen Erbengemeinschaft ja sicherlich bekannt und ändert nichts an der Problematik mit der Anlage V, um die es ja eigentlich geht. ;)

  • Da habe ich so Bedenken

    Meine Aufwendungen und Abschreibungen kann ich ja nur für die vermieteten Anteile als Werbungskosten geltend machen.

    Das klingt eher so, als ob der/die TE hier nur den eigenen Anteil erfassen will

    • Offizieller Beitrag

    Da habe ich so Bedenken

    Meine Aufwendungen und Abschreibungen kann ich ja nur für die vermieteten Anteile als Werbungskosten geltend machen.

    Das klingt eher so, als ob der/die TE hier nur den eigenen Anteil erfassen will

    Da könntest Du doch recht haben. :thumbup:

  • Hallo,


    nein ich möchte die Festellungserklärung für die Erbengemeinschaft im gesamten erstellen, sprich eine Volständige Erklärung abgeben.


    Unsere Erbengemeinschaft besteht aus zwei Erben (Mutter und Sohn) somit 50% Aufteilung GuV.


    Habe beide Steuererklärungen auch im Wiso angelegt.


    Daher die Fragen.


    Gruß

    schmidtchen

  • Dann musst du aber drei Erklärungen machen - eine Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft und jeweils eine Einkommensteuererklärung für dich und deine Mutter, in die dann nur noch das Ergebnis der Feststellungserklärung eingehen, da muss nichts mehr weiter eingegeben werden (in der Anlage V gibt es die Spalte Einkünfte aus Beteiligungen, da gehören die jeweiligen Anteile dann hin).

    In der Feststellungserklärung gibst du die Anlage V mit ab.

  • Hallo nesciens,


    danke für die Informationen. Die sind mir bereits bekannt und habe Sie schon einmal im Steuersparbuch angewendet.


    Jetzt soll die Erklärung für die Erbengemeinschaft dort erstellt werden und daran scheitere ich gerade und bräuchte Hilfe, die ich selbstverständlich auch vergüten würde.


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt soll die Erklärung für die Erbengemeinschaft dort erstellt werden und daran scheitere ich gerade und bräuchte Hilfe, die ich selbstverständlich auch vergüten würde.

    Dabei kann und darf Dir niemand helfen, da dies eine dem Forum nicht gestattete steuerliche Hilfeleistung wäre.


    Auf konkrete Fragen zur Programmbedienung, sinnvoller Weise mit bereinigten Screens angehängt, kann Dir ggf. auch jemand etwas sagen. Vorher solltest Du Dir aber einmal in Ruhe die Anlage V und die Programmerläuterungen dazu anschauen. Auch die erweiterte Forumssuche dürfte Dir genügend Informationen an die Hand geben.

  • Hallo Zusammen,


    ich bin Dank intensiven Studium der Anlage V viel weiter.

    Aber nun habe ich das Problem das ich zwei Abschreibungen einfach nicht eingepflegt bekomme.




    ich finde einfach nicht wo ich diese erfassen kann.


    Abschreibung für beide Gebäude und für die Einrichtung habe ich gefunden.

    Aber bewegliche Wirtschaftsgüter sind mir derzeit ein Rätsel.


    Wer kann mir bitte einen Tipp geben.


    Danke und Gruß

    Steven

    • Offizieller Beitrag

    Da gibt es keine eigene Maske für. Das musst Du unter Erhaltungsaufwendungen oder unter sonstige Werbungskosten anbringen und entsprechend auffällig bezeichnen (z.B. AfA Rasentraktor, AfA Hänger, etc.). Dazu dann die entsprechende AfA-Tabelle bzw. die Exceltabelle etc. (siehe auch Deine Screens) als Beleg zur Steuererklärung beifügen.

  • Da gibt es keine eigene Maske für. Das musst Du unter Erhaltungsaufwendungen oder unter sonstige Werbungskosten anbringen und entsprechend auffällig bezeichnen (z.B. AfA Rasentraktor, AfA Hänger, etc.). Dazu dann die entsprechende AfA-Tabelle bzw. die Exceltabelle etc. (siehe auch Deine Screens) als Beleg zur Steuererklärung beifügen.

    Hätte doch noch eine Frage:


    Nachträgliche Herstellungskosten trage ich wo ein?


    Nachträgliche HK 2013 10767,94 2% Afa 215,35

    Nachträgliche HK 2013 2370,80 2% 47,42 davon 71,04% 33,69


    Erhaltungsaufwenden etc finde ich, nur das nicht.


    Gruß
    Steven

    • Offizieller Beitrag

    Nachträgliche Herstellungskosten erhöhen doch die AfA-Bemessungsgrundlage. Somit musst Du in den entsprechenden Eingabebereich und ggf. die AfA manuell eingeben mit wiederum entsprechenden beigefügten Tabellen.


    Ansonsten aber bitte keine Sammelthreads führen.