Ermittlung Teilwert bei Privatentnahme und Umsatzsteuer

  • Hallo,


    ich möchte einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen (nicht im Verzeichnis, aber gebucht/aktiviert) privat entnehmen, um es dann privat zu verkaufen.


    Nehmen wir an, der Gegenstand wird bei Ebay im Mittel für 200 Euro verkauft. Muss ich dann 200 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer oder 200 Euro inkl 19% als Teilwert buchen? Habe da Unterschiedliches gelesen.


    Vielen Dank!

  • Da bei Ebay auch gewerblich verkauft wird, musst du schon darauf achten, ob dies die Preise für Privatabnehmer oder für gewerbliche Käufer sind.

    Aber warum den Umweg? Der Verkauf aus dem Unternehmen heraus ergibt das gleiche Ergebnis wie der Umweg über Entnahme und dann Verkauf (falls du hier dann einen anderen Preis ansetzt, könnte dies vom Finanzamt "missgedeutet" werden (Verschiebung aus dem betrieblichen Bereich in den privaten Bereich). Weitere steuerliche Folgen im Privatbereich solltest du mit einem steuerlichen Berater besprechen. Ich denke hier an § 22 Nr. 2 EStG.

  • Hallo,


    ich möchte nicht als Gewerbetreibender einen Gegenstand aud dem Beitrebsvermögen verkaufen und so der Gewährleistungspflicht unterliegen. Daher erst privat entnehmen und dann privat verkaufen. Das Ganze natürlich zum gleichen Wert. Wäre das ein Problem?