Steuererklärung 2018 inkl. Vermietung und Verpachtung

  • Hallo,


    ich lasse meine Steuer von der VLH machen und habe mit der Berechnung mit dem Erstattungsbetrag etwas meine zweifel.

    Meine Frau und ich erhalten Gehalt aus einem Angestellten Verhältnis zzgl. Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung für Wohnraum.


    Soweit ich das weiß.... Werden die Einnahmen aus der Vermietung (Bruttomieten) addiert mit den Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis.

    Von der Mieteinnahmen kann ich, die Zinsen sowie die Kosten für Erhaltungsaufwand von dem Mietertrag abziehen???!!! :?:


    Wenn ich das bei mir mache , kommt sogar ein negativ Betrag herauskommen auf Grund von Investitionen am Objekt die in 2018 gemacht worden sind.

    Jetzt frage ich mich natürlich aus welchem Grund kommt die VLH noch nicht einmal 1000€ Erstattung.


    Dazu muss ich noch sagen auch das wir vor knapp 4 Jahren das Objekt gekauft haben und nicht über die 15% Regel kommen dürfen, die wir auch nicht knacken würden.


    Ich denke das Standardprogramm kann eine VLH leisten aber wenn es ins eingemacht geht mit V und V fehlt da wohl die Erfahrung.:?:


    Vielen Dank schon jetzt für eure Rückmeldung.


    hahesc

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt frage ich mich natürlich aus welchem Grund kommt die VLH noch nicht einmal 1000€ Erstattung.

    Und wie soll das von uns jemand beantworten? Wir könnten ohne Zahlen ohnehin nur die Glaskugel reiben.


    Ich denke, bei Vorhandensein eines Mietobjekts sollten auch noch ein paar Euro für ein geeignetes Steuerprogramm, wie z.B. das Programm WISO steuer:Sparbuch o.ä., vorhanden sein.

  • Hallo Hermann,


    die VLH sagt, dass wäre so richtig aber das gleich Problem hatte ich vor 2 Jahren schon einmal und da kam in der Nachprüfung raus, das die sich um mehrer Tausend Euro sich verrechnet hatten.


    Und bei mir ist es so, wenn mein Bauchgefühl mir sagt, da sollte ich mal besser nachhacken dann ist da meistens auch etwas dran.

    Ich bin zwar keine Steuerfachmann muss ich auch nicht aber Einnahmen und Kosten von einander Abziehen kann ich schon.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4,


    was für Daten benötigst du den??? Mieteinnahmen p.s. Brutto. 9700€

    Kosten Aufwand inkl. Zinsen etc. bei Rund 15000€

    Das kann und darf Dir hier niemand ausrechnen, da dies eine dem Forum nicht gestattete Steuerberatung darstellen würde. Da musst du schon selber etwas Zeit und ein paar Euro investieren.

  • Könnte es nicht sein, dass hier zumindest ein Teil deiner Aufwendungen in die nachträglichen Anschaffungskosten gerechnet werden muss?

    Wenn du schreibst

    das wir vor knapp 4 Jahren das Objekt gekauft haben

    dann war das im letzten Jahr knapp 3 Jahre und damit möglicherweise eben noch anschaffungsnaher Aufwand. Dann reduzieren sich deine Aufwendungen entsprechend.


    Du musst hier mit der Lohnsteuerhilfe reden - nur die können dir sagen, was gerechnet wurde. Aber in der Regel bekommt man doch einen Ausdruck der Berechnungen - aus dem müsste doch auch zu ersehen sein, was gerechnet wurde.

    • Offizieller Beitrag

    dann war das im letzten Jahr knapp 3 Jahre und damit möglicherweise eben noch anschaffungsnaher Aufwand. Dann reduzieren sich deine Aufwendungen entsprechend.

    Dazu muss ich noch sagen auch das wir vor knapp 4 Jahren das Objekt gekauft haben und nicht über die 15% Regel kommen dürfen, die wir auch nicht knacken würden.



    Aber in der Regel bekommt man doch einen Ausdruck der Berechnungen - aus dem müsste doch auch zu ersehen sein, was gerechnet wurde.

    Und dann eben:

    Ich denke, bei Vorhandensein eines Mietobjekts sollten auch noch ein paar Euro für ein geeignetes Steuerprogramm, wie z.B. das Programm WISO steuer:Sparbuch o.ä., vorhanden sein.

    Und man kann alles prima nachvollziehen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.