Hallo,
ich lasse meine Steuer von der VLH machen und habe mit der Berechnung mit dem Erstattungsbetrag etwas meine zweifel.
Meine Frau und ich erhalten Gehalt aus einem Angestellten Verhältnis zzgl. Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung für Wohnraum.
Soweit ich das weiß.... Werden die Einnahmen aus der Vermietung (Bruttomieten) addiert mit den Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis.
Von der Mieteinnahmen kann ich, die Zinsen sowie die Kosten für Erhaltungsaufwand von dem Mietertrag abziehen???!!!
Wenn ich das bei mir mache , kommt sogar ein negativ Betrag herauskommen auf Grund von Investitionen am Objekt die in 2018 gemacht worden sind.
Jetzt frage ich mich natürlich aus welchem Grund kommt die VLH noch nicht einmal 1000€ Erstattung.
Dazu muss ich noch sagen auch das wir vor knapp 4 Jahren das Objekt gekauft haben und nicht über die 15% Regel kommen dürfen, die wir auch nicht knacken würden.
Ich denke das Standardprogramm kann eine VLH leisten aber wenn es ins eingemacht geht mit V und V fehlt da wohl die Erfahrung.
Vielen Dank schon jetzt für eure Rückmeldung.
hahesc