Hallo,
Vorab: Ich mache Gewinnermittlung nach EÜR.
Im kommenden Dezember muss*) ich eine Rechnung stellen, deren dazugehörige Leistung erst im kommenden Februar 2020 erbracht wird. Ein Teil der Einnahme geht als Fremdleistungen an mehrere Partner. Ein Teil der Partner möchte ihre Rechnung an mich erst nach Leistungserbringung im Februar stellen.
Mein EÜR-Problem:
Da ich den Fremdleistungsanteil "mit in nächste Jahr nehme", würde er durch den Jahreswechsel zu einem Jahresgewinnbestandteil und dadurch zu einer Erhöhung meiner Einkommensteuerlast beitragen.
Gibt es in EÜR die Möglichkeit, die Fremdleistung als zukünftige Ausgabe / Rückstellung / Vorhaltung zu "reservieren", sodass sie nicht in meinen EÜR-Jahresabschluss einfließt? Wenn ja, was wäre das geeignete skr03-Konto?
Besten Dank vorab,
Dirk
*) Rechnung geht an öffentlichen Dienst, die die Leistung aus Fördermitteln bezahlt, die dieses Jahr ausgegeben werden müssen, auch wenn die Leistungserbringung erst nächstes Jahr erfolgt.