EÜR - Fremdleistungen im Folgejahr bezahlen

  • Hallo,


    Vorab: Ich mache Gewinnermittlung nach EÜR.


    Im kommenden Dezember muss*) ich eine Rechnung stellen, deren dazugehörige Leistung erst im kommenden Februar 2020 erbracht wird. Ein Teil der Einnahme geht als Fremdleistungen an mehrere Partner. Ein Teil der Partner möchte ihre Rechnung an mich erst nach Leistungserbringung im Februar stellen.


    Mein EÜR-Problem:

    Da ich den Fremdleistungsanteil "mit in nächste Jahr nehme", würde er durch den Jahreswechsel zu einem Jahresgewinnbestandteil und dadurch zu einer Erhöhung meiner Einkommensteuerlast beitragen.


    Gibt es in EÜR die Möglichkeit, die Fremdleistung als zukünftige Ausgabe / Rückstellung / Vorhaltung zu "reservieren", sodass sie nicht in meinen EÜR-Jahresabschluss einfließt? Wenn ja, was wäre das geeignete skr03-Konto?


    Besten Dank vorab,

    Dirk



    *) Rechnung geht an öffentlichen Dienst, die die Leistung aus Fördermitteln bezahlt, die dieses Jahr ausgegeben werden müssen, auch wenn die Leistungserbringung erst nächstes Jahr erfolgt.

    • Offizieller Beitrag

    Mein EÜR-Problem:

    Da ich den Fremdleistungsanteil "mit in nächste Jahr nehme", würde er durch den Jahreswechsel zu einem Jahresgewinnbestandteil und dadurch zu einer Erhöhung meiner Einkommensteuerlast beitragen.


    Gibt es in EÜR die Möglichkeit, die Fremdleistung als zukünftige Ausgabe / Rückstellung / Vorhaltung zu "reservieren", sodass sie nicht in meinen EÜR-Jahresabschluss einfließt? Wenn ja, was wäre das geeignete skr03-Konto?

    Der für die EÜR zwingend anzuwendende § 11 EStG ist Dir ein Begriff?

  • Der für die EÜR zwingend anzuwendende § 11 EStG ist Dir ein Begriff?

    ja, deshalb die Frage. Hätte ja sein können, dass doch noch irgendwo ein Schlupfloch...


    eine Möglichkeit der zeitlichen Abgrenzung sehe ich bei der EÜR nicht, da hier allein der Zeitpunkt der Zahlung relevant ist...

    Danke, das habe ich "befürchtet", siehe auch Einwand miwe4.